Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug"

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug", vorzugsweise in elektronischer Form.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen.
Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verwaltun…
An Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" [#16290]
Datum
10. April 2016 15:34
An
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug", vorzugsweise in elektronischer Form. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihr Interesse. Gerne senden wir Ihnen die Verwaltungsvereinbarung &quo…
Von
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Betreff
Anwort: Rundfunkbeitrag - Überlasssung der Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" - Ihr Schreiben vom 10.04.2016, 15:34 Uhr
Datum
15. April 2016 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihr Interesse. Gerne senden wir Ihnen die Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" in elektronischer Form (siehe Anlage). Dieser Schriftverkehr wird dokumentiert - darüber hinaus sind beim Südwestrundfunk keine Sie betreffenden personenbezogenen Daten gespeichert. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 16290 Antwo…
An Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Anwort: Rundfunkbeitrag - Überlasssung der Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" - Ihr Schreiben vom 10.04.2016, 15:34 Uhr [#16290]
Datum
15. April 2016 19:35
An
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 16290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Wir haben Ihre Nachricht erhalten. Danke. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich beantworten. Sollten Sie …
Von
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Betreff
Antwort: AW: Anwort: Rundfunkbeitrag - Überlasssung der Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" - Ihr Schreiben vom 10.04.2016, 15= 3A34 Uhr [#16290]
Datum
15. April 2016 19:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Wir haben Ihre Nachricht erhalten. Danke. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich beantworten. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns auch anrufen, Montag bis Freitag von 7-19 Uhr: Telefon 01806-999 555 55 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf; Mobilfunkpreise maximal 60 ct./Anruf).

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Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage. Wir haben Ihr Schreiben an die zuständige Abteilu…
Von
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Betreff
Antwort: Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" [#16290]
Datum
18. April 2016 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage. Wir haben Ihr Schreiben an die zuständige Abteilung Beitragsservice weitergeleitet. Die von Ihnen angeforderte Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug wird Ihnen vom Beitragsservice des SWR zugeschickt werden. Mit freundlichen Grüßen