Anfrage Unterlagen und Verträge "Park and Joy"

Anfrage an: Stadt Pforzheim

Alle Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare sowie alle Verträge zum mit T-Systems aufgebauten System "Park and Joy".

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. August 2019
  • Frist
    6. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Maximilian Henning
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unte…
An Stadt Pforzheim Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Anfrage Unterlagen und Verträge "Park and Joy" [#163046]
Datum
7. August 2019 14:39
An
Stadt Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare sowie alle Verträge zum mit T-Systems aufgebauten System "Park and Joy".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning
Maximilian Henning
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Unterlagen und Verträge "Pa…
An Stadt Pforzheim Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Anfrage Unterlagen und Verträge "Park and Joy" [#163046]
Datum
9. September 2019 10:16
An
Stadt Pforzheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Unterlagen und Verträge "Park and Joy"“ vom 07.08.2019 (#163046) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 163046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Pforzheim
Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß §10 Landesinformationsfreiheitsgesetz möchten wir…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
AW: Anfrage Unterlagen und Verträge "Park and Joy" [#163046]
Datum
23. September 2019 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß §10 Landesinformationsfreiheitsgesetz möchten wir Sie darüber informieren, dass für die Auskunftserteilung Gebühren und Auslagen nach dem für die informationspflichtige Stelle jeweils maßgebenden Gebührenrecht erhoben werden. Über die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 300 € möchten wir Sie vorab in Kenntnis setzen und Sie in diesem Zusammenhang zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags auffordern. Im §6 Landesinformationsfreiheitsgesetz ist darüber hinaus geregelt, dass der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden darf, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Im Falle der Aufrechterhaltung Ihres Antrages ist diese Einwilligung zunächst von der T-Systems International GmbH einzuholen. Da es sich entsprechend §6 Landesinformationsfreiheitsgesetz um schützenswerte Daten handelt, möchten wir Sie zudem darüber in Kenntnis setzen, dass wir für den Fall der Aufrechterhaltung des Informationsverlangens beabsichtigen, die Information abweichend im Wege der Akteneinsicht lediglich vor Ort zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage Unterlagen und Verträge "Park and Joy"“ [#163046] [#163046]
Datum
25. September 2019 10:10
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/163046 Es geht um Unterlagen zu einem Smart-Parking-System, das T-Systems (Telekom) in verschiedenen Kommunen in ganz Deutschland aufgebaut hat. Pforzheim hat mir drei Wochen nach Fristablauf geantwortet, verlangt aber 1. 300€ Gebühren, 2. Einwilligung von T-Systems und 3. Akteneinsicht vor Ort. Gibt es Wege,wie ich zumindest Nummer 3 vermeiden kann? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 163046.pdf Anfragenr: 163046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 25. September 2019 Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhal…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. September 2019
Datum
18. Dezember 2019 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
203,4 KB
Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
AW: Ihre E-Mail vom 25. September 2019 [#163046] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre ausfüh…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 25. September 2019 [#163046]
Datum
18. Dezember 2019 14:31
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre ausführliche und sehr hilfreiche Antwort! Mit freundlichen Grüßen und schöne Weihnachten, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 163046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163046 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 25. September 2019 [#163046] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 25. September 2019 [#163046]
Datum
18. Dezember 2019 14:31
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Gr??en
Maximilian Henning
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Mail vom 23. September 2019. Ich habe mich in diesem Fa…
An Stadt Pforzheim Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Anfrage Unterlagen und Verträge "Park and Joy" [#163046]
Datum
18. Dezember 2019 15:13
An
Stadt Pforzheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Mail vom 23. September 2019. Ich habe mich in diesem Fall auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Dessen Einschätzung können sie hier (https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-unterlagen-und-vertrage-park-and-joy-3/442505/anhang/D9400-355r1.pdf) einsehen. Entsprechend dieser Einschätzung bitte ich Sie um eine Begründung, inwiefern ein "wichtiger Grund" für den Informationszugang vor Ort vorliegt. Außerdem würde ich Sie gerne auf folgende Passage aufmerksam machen: "Die Begründung 'schützenswerte Daten' kann aus unserer Sicht nicht nachvollzogen werden. Entweder enthält die Textpassage Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach §6 LIFG und es fehlt eine Einwilligung, dann liegt ein Ablehnungsgrund nach LIFG vor und es kann kein Zugang – auch nicht über Einsichtnahme vor Ort – erfolgen. Oder es besteht kein Ablehnungsgrund, dann richtet sich die Form des Zugangs nach der allgemeinen Regelung §7 Abs. 5 LIFG. Das LIFG enthält nach unserem Verständnis keine Regelung, dass nur ein Zugang über Einsichtnahme vor Ort möglich wäre, wenn die amtliche Information in Teilen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthält." Weiterhin würde ich gerne wissen, wie sich die von Ihnen berechneten voraussichtlichen Kosten in Höhe von 300€ zusammensetzen. Würden diese Kosten reduziert, wenn ich mich nach §7 Abs. 4 S. 2 LIFG mit einer Unkenntlichmachung der Textpassagen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, einverstanden erklären würde? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 163046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163046 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Pforzheim
Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für Ihre Email vom 18.12.2019. Wir möchten nach Prüfung zunächst auf §…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
AW: Anfrage Unterlagen und Verträge "Park and Joy" [#163046]
Datum
20. Januar 2020 16:04
Status
Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für Ihre Email vom 18.12.2019. Wir möchten nach Prüfung zunächst auf § 10 Abs. 2 Satz 2 LIFG aufmerksam machen. Danach gilt Ihr Antrag vom 7.08.2019 offiziell als zurückgenommen, weil Sie die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 LIFG erklärt haben. Wir bitten um einen Hinweis, ob Ihre Email vom 18.12.2019 diesseitig als neuerlicher Antrag nach dem LIFG gewertet werden soll. In diesem Fall müssten Sie auf der Grundlage der Satzung der Stadt Pforzheim über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) nach vorläufiger Schätzung auch im Hinblick auf etwaige Unkenntlichmachungen nach § 7 Abs. 4 Satz 2 LIFG mit Bearbeitungskosten mindestens in Höhe von EUR 300,00 rechnen. Die Gebühr für Auskünfte insbesondere auch nach dem LIFG bestimmt sich nach Zeitaufwand und beträgt nach Geb.-Ziffer 10.00.00.22 Gebührenverzeichnis EUR 4,50 je angefangene 5 Minuten. Mit freundlichen Grüßen