Eskalation beim Jobcenter – Anklagepunkt: Widerstand gegen die Staatsgewalt und Hausfriedensbruch
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Skandal von Leistungsverweigerung durch Ihr Jobcenter und ein wahrscheinlich unangemessener Polizeiübergriff gegen Ihren Kunden Ufuk T. in Ihren Räumlichkeiten führten zu einem ersten Strafverfahren vor dem Amtsgericht Mannheim.
Eskalation beim Jobcenter – Anklagepunkt: Widerstand gegen die Staatsgewalt und Hausfriedensbruch
VON ROLAND SCHUSTER • 12. JULI 2019
„Am 25. Juni fand von 10.00 bis 16.30 Uhr mit einer 1,5 stündigen Mittagspause der Prozess gegen Ufuk T. vor dem Amtsgericht statt. Angeklagt war Ufuk T. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Körperverletzung und Hausfriedensbruch.“
https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/07/12/eskalation-beim-jobcenter-anklagepunkt-widerstand-gegen-die-staatsgewalt-und-hausfriedensbruch/
In einer weiteren Presseerklärung fassen die Prozessbeobachter die Informationen aus dem Prozess und eigene Sachstandskenntnisse aus Gesprächen mit dem Beklagten wie folgt zusammen.
http://www.beispielklagen.de/IFG055/2019_07_25_Presseerklaerung_Ufuk.pdf
Dem Beitrag „„Piranha“ protestiert bei Jobcenter gegen gewaltsamen Rauswurf eines Hilfsbedürftigen“ ist zu entnehmen, dass Sie die erstgenannte Berichterstattung des Roland Schuster als „unzureichend“ bewerten, weil Schuster es unterlassen habe, eine Darstellung aus Sicht des Jobcenters Mannheim nachzufragen. Auch diesem Mangel soll hiermit abgeholfen werden.
https://hinter-den-schlagzeilen.de/piranha-protestiert-bei-jobcenter-gegen-gewaltsamen-rauswurf-eines-hilfsbeduerftigen?fbclid=IwAR2I6I646S-…2/
Holdger Platta, HINTER DEN SCHLAGZEILEN
Herausgeber: Initiative für eine humane Welt (IHW)
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Gegendarstellung oder eine Presseerklärung des Jobcenter Mannheim zu den erhobenen Vorwürfen. Im Internet konnte ich weder einen Polizeibericht, noch eine Darstellung des JC auffinden.
2. Bitte nennen Sie mir das Aktenzeichen. Als Prozessbeteiligte Behörde darf Ihre Kenntnis vorausgesetzt werden.
3. Bitte beziffern Sie die Summe der verhängten Hausverbote (pro Jahr) ab 2005
4. Bitte beziffern Sie die Summe der erhobenen Strafanzeigen (pro Jahr) ab 2005
5. Bitte beziffern Sie die Zahl der angezeigten Sachbeschädigungen (pro Jahr) ab 2005 (gemeldete Versicherungsschäden)
6. Bitte übersenden Sie mir den Protokollbericht des beteiligten Security-Mitarbeiters zu dem Vorfall
7. Bitte benennen Sie die Zahl der Hilfe-Anrufe/Polizeieinsätze im Jobcenter (pro Jahr) ab 2005
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. August 2019
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10. September 2019
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