Inventur der Bundesregierung zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bitte geben Sie mir einen Link an, wo ich die Stichtagsinventur einsehen kann oder senden Sie mir bitte diese zu den folgenden Punkten zu: Mich interessiert insbesondere was im Sinne der Korruptionsbekämpfung in folgenden Punkten unternommen wurde oder derzeit geplant ist:

Seite 15: Innerhalb der Europäischen Union wollen wir Steuerdumping verhindern, Steueroasen austrocknen und die Steuerharmonisierung voranbringen.

Seite 91: Steuerhinterziehung bekämpfen – Steuervermeidung eindämmen: Wir werden als eine zentrale steuerpolitische Aufgabe den Kampf gegen grenzüberschreitende Gewinn-verlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen vorantreiben, uns für umfassen-de Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen einsetzen und gegen schädlichen Steuerwettbewerb vorgehen. Soweit sich unsere Ziele im Rahmen der OECD-BEPS-Initiative in diesem Zeitraum nicht realisieren lassen, werden wir nationale Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt u. a. eine Beschränkung des Betriebs-ausgabenabzugs für Zahlungen an Briefkastenfirmen, die keine hinreichend aktive Geschäftstätigkeit nachweisen können und die Schaffung eines öffentlichen Registers für alle wirtschaftlich Beteiligten an Trust-Konstruktionen nach dem Vorbild des Geldwäschegesetzes. Die Herstellung von besserer internationaler Transparenz in Steuersachen gegenüber Finanzverwal-tungen trägt erheblich zu fairerem Steuerwettbewerb und zur Vermeidung von Steuerhinterziehung bei. Wir wollen deswegen entsprechend der europäischen Regelung eine länderspezifische Bericht-erstattung im Bankenbereich und im Rohstoffhandel insbesondere über erzielte Gewinne, entstandene Verluste und gezahlte Steuern („country-by-country-reporting“) zwischen den Steuerverwaltungen der Länder einführen. Ausgehend von den Entscheidungen der G 20 Staats- und Regierungschefs sowie der G 20 Finanzminister streben wir eine Revision des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch mit dem Ziel des automatischen steuerlichen Informationsaustausches als internationalem Standard an. Wir werden auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene weiter konsequent gegen Steuervermeidung durch Nutzung von Offshore-Finanzplätzen vorgehen.

Wir werden im Umwandlungssteuerrecht prüfen, wie der Anteilstausch und Umwandlungen mit finanziellen Gegenleistungen nicht mehr systemwidrig steuerfrei gestaltet werden können. Bei der Kombination aus Anteilstausch und Zuzahlung sollte gegebenenfalls die Zuzahlung quotal beschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschlossen
werden.

Wir werden weiterhin entschlossen gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Wir werden im Lichte des ausstehenden Berichts der Finanzministerkonferenz (FMK) die
Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickeln, sofern hierfür
Handlungsbedarf aufgezeigt wird. Ein Ansatzpunkt wäre, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten
Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen. Der Steuerpflichtige müsste dann,
um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurückliegenden fünf Jahre alle Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen. Zudem wollen wir künftig eine Anlaufhemmung bei bestimmten Auslandssachverhalten hinsich tlich der Festsetzungsverjährung einführen, wenn diese nicht korrekt erklärt werden.
Werden steuerrelevante Auslandssachverhalte erst Jahre später bekannt, kann so
die Besteuerung noch durchgeführt werden.

Bei systematischen Verstößen von Banken gegen das Steuerrecht kommen aufsichtsrechtliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug in Betracht. Die Bundesregierung wird prüfen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der Bu ndesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Finanzbehörden die
Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden kann.

Quellen

[1] Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode - https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf
[2] Panama-Papers - wie glaubwürdig sind die Transparenz-Ankündigungen der Regierungskoalition? 08.04.2016 - http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de/index.php?id=3978

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. April 2016
  • Frist
    13. Mai 2016
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Inventur der Bundesregierung zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung [#16318]
Datum
11. April 2016 14:37
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie mir einen Link an, wo ich die Stichtagsinventur einsehen kann oder senden Sie mir bitte diese zu den folgenden Punkten zu: Mich interessiert insbesondere was im Sinne der Korruptionsbekämpfung in folgenden Punkten unternommen wurde oder derzeit geplant ist: Seite 15: Innerhalb der Europäischen Union wollen wir Steuerdumping verhindern, Steueroasen austrocknen und die Steuerharmonisierung voranbringen. Seite 91: Steuerhinterziehung bekämpfen – Steuervermeidung eindämmen: Wir werden als eine zentrale steuerpolitische Aufgabe den Kampf gegen grenzüberschreitende Gewinn-verlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen vorantreiben, uns für umfassen-de Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen einsetzen und gegen schädlichen Steuerwettbewerb vorgehen. Soweit sich unsere Ziele im Rahmen der OECD-BEPS-Initiative in diesem Zeitraum nicht realisieren lassen, werden wir nationale Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt u. a. eine Beschränkung des Betriebs-ausgabenabzugs für Zahlungen an Briefkastenfirmen, die keine hinreichend aktive Geschäftstätigkeit nachweisen können und die Schaffung eines öffentlichen Registers für alle wirtschaftlich Beteiligten an Trust-Konstruktionen nach dem Vorbild des Geldwäschegesetzes. Die Herstellung von besserer internationaler Transparenz in Steuersachen gegenüber Finanzverwal-tungen trägt erheblich zu fairerem Steuerwettbewerb und zur Vermeidung von Steuerhinterziehung bei. Wir wollen deswegen entsprechend der europäischen Regelung eine länderspezifische Bericht-erstattung im Bankenbereich und im Rohstoffhandel insbesondere über erzielte Gewinne, entstandene Verluste und gezahlte Steuern („country-by-country-reporting“) zwischen den Steuerverwaltungen der Länder einführen. Ausgehend von den Entscheidungen der G 20 Staats- und Regierungschefs sowie der G 20 Finanzminister streben wir eine Revision des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch mit dem Ziel des automatischen steuerlichen Informationsaustausches als internationalem Standard an. Wir werden auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene weiter konsequent gegen Steuervermeidung durch Nutzung von Offshore-Finanzplätzen vorgehen. Wir werden im Umwandlungssteuerrecht prüfen, wie der Anteilstausch und Umwandlungen mit finanziellen Gegenleistungen nicht mehr systemwidrig steuerfrei gestaltet werden können. Bei der Kombination aus Anteilstausch und Zuzahlung sollte gegebenenfalls die Zuzahlung quotal beschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir werden weiterhin entschlossen gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Wir werden im Lichte des ausstehenden Berichts der Finanzministerkonferenz (FMK) die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickeln, sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird. Ein Ansatzpunkt wäre, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen. Der Steuerpflichtige müsste dann, um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurückliegenden fünf Jahre alle Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen. Zudem wollen wir künftig eine Anlaufhemmung bei bestimmten Auslandssachverhalten hinsich tlich der Festsetzungsverjährung einführen, wenn diese nicht korrekt erklärt werden. Werden steuerrelevante Auslandssachverhalte erst Jahre später bekannt, kann so die Besteuerung noch durchgeführt werden. Bei systematischen Verstößen von Banken gegen das Steuerrecht kommen aufsichtsrechtliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug in Betracht. Die Bundesregierung wird prüfen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der Bu ndesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Finanzbehörden die Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden kann. Quellen [1] Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode - https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf [2] Panama-Papers - wie glaubwürdig sind die Transparenz-Ankündigungen der Regierungskoalition? 08.04.2016 - http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de/index.php?id=3978
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 13 IFG - 02814 IN_2016 / NA_242
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 13 IFG - 02814 IN_2016 / NA_242
Datum
14. April 2016
Status
Warte auf Antwort

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 13 IFG - 13_IFG-02814_IN_2016_NA_242
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 13 IFG - 13_IFG-02814_IN_2016_NA_242
Datum
29. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen