Kontrollbericht zu Steakhouse Melissa, Bremen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Steakhouse Melissa
Osterfeuerberger Ring 7-9
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann …
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Steakhouse Melissa, Bremen [#163357]
Datum
10. August 2019 09:42
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Steakhouse Melissa Osterfeuerberger Ring 7-9 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. …
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190812_AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Steakhouse Melissa, Bremen [#163357]
Datum
12. August 2019 16:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Steakhouse Melissa, Bremen“ v…
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20190812_AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Steakhouse Melissa, Bremen [#163357]
Datum
14. September 2019 19:29
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Steakhouse Melissa, Bremen“ vom 10.08.2019 (#163357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen in unserem Anschreiben vom 23.08.2019 mitgeteilt hatten, haben wir die…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190916_Rückmeldung zur Sachstandsanfrage_AW: [EXTERN]-AW: 20190812_AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Steakhouse Melissa, Bremen [#163357]
Datum
16. September 2019 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen in unserem Anschreiben vom 23.08.2019 mitgeteilt hatten, haben wir die Betriebsstätte auf die sich Ihr Antrag bezieht insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG angehört, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Daher ist vorliegend von einer Überschreitung der Frist nicht auszugehen. Weiterhin hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass aufgrund der vielen Anfragen eine Bearbeitung innerhalb der Fristen des VIG evtl. nicht einzuhalten ist. Wir bitten Sie daher weiterhin um Geduld, Ihr Antrag wird in jedem Fall beschieden. Mit freundlichen Grüßen