Bau der Bundesstraße 462

Schönen guten Tag, beim Bau der Bundesstraße 462 wurde eine Einfahrt nicht im Sinne aller Sicherheitsrichtlinien gebaut, nun nach Renovierung dieser wurde sicherlich darauf geachtet das die Einfahrt nach neusten Erkenntnissen modernisiert wurde um für Leib und Leben der Anwohner und die der Autofahrer sorge zu tragen. In welchen Umfang wurde die Gefahrenstelle entschärft und welche baulichen Maßnahmen wurden hierfür getroffen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Unbekannt

  • Datum
    12. April 2016
  • Frist
    12. Mai 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schönen guten …
An Baurechtsamt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Bau der Bundesstraße 462 [#16364]
Datum
12. April 2016 22:27
An
Baurechtsamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schönen guten Tag, beim Bau der Bundesstraße 462 wurde eine Einfahrt nicht im Sinne aller Sicherheitsrichtlinien gebaut, nun nach Renovierung dieser wurde sicherlich darauf geachtet das die Einfahrt nach neusten Erkenntnissen modernisiert wurde um für Leib und Leben der Anwohner und die der Autofahrer sorge zu tragen. In welchen Umfang wurde die Gefahrenstelle entschärft und welche baulichen Maßnahmen wurden hierfür getroffen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Baurechtsamt Stuttgart
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre Anfrage kann leider räumlich nicht zugeordnet werden. Die Beschreibun…
Von
Baurechtsamt Stuttgart
Betreff
Bau der Bundesstraße 462 [#16364]
Datum
15. April 2016 10:46
Status
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre Anfrage kann leider räumlich nicht zugeordnet werden. Die Beschreibung Ihres Anliegens ist darüber hinaus zu unpräzise. Freundliche Grüße Klaus Maier-Bätz Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung Straßenwesen und Verkehr Leiter des Ref. 47.3 - Baureferat Süd Schlossplatz 4 - 6 76131 Karlsruhe Tel.: 0721/926-3400 oder 07441/91480-14 Fax: 0721/933-40249 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.rp-karlsruhe.de
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Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage richtet sich auf den Abschnitt zwischen Schramberg und Sulgen. V…
An Baurechtsamt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bau der Bundesstraße 462 [#16364]
Datum
21. April 2016 00:41
An
Baurechtsamt Stuttgart
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage richtet sich auf den Abschnitt zwischen Schramberg und Sulgen. Vielen Dank für ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Baurechtsamt Stuttgart
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, fürd diesen Abschnitt ist das RP Freiburg zuständig. Allerdings ist Ihre A…
Von
Baurechtsamt Stuttgart
Betreff
AW: Bau der Bundesstraße 462 [#16364]
Datum
21. April 2016 09:11
Status
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, fürd diesen Abschnitt ist das RP Freiburg zuständig. Allerdings ist Ihre Angabe immer noch völlig unpräzise. Sie müssen dem RP Freiburg schon konkreter mitteilen, um welche Parzelle es geht. Freundliche Grüße Klaus Maier-Bätz Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung Straßenwesen und Verkehr Leiter des Ref. 47.3 - Baureferat Süd Schlossplatz 4 - 6 76131 Karlsruhe Tel.: 0721/926-3400 oder 07441/91480-14 Fax: 0721/933-40249 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.rp-karlsruhe.de