U3 Bahnsteigverlängerung bei barrierefreiem Ausbau

Hinsichtlich des kürzlich beschlossenen barrierefreien Umbaus der U3 Haltestelle Mönckebergstr, sowie der demnächst geplanten in Rathaus, Sternschanze und Sierichstr:
inwieweit ist ein Ausbau der Bahnsteige in diesen Stationen der U3 auf volle 120m U-Bahnlänge mit berücksichtigt worden oder nicht?

Wenn nein: Stimmen Sie grundsätzlich zu, dass ein Ausbau dieser Linie auf volle "Hamburger" U-Bahnsteiglänge mittel- bis langfristig unumgänglich ist, da die kurzen Bahnsteige auf mehreren Haltestellen (*) ein kapazitätseinschränkender Faktor ist?
Warum wird dann der dafür ideale Zeitpunkt des barrierefreien Umbaus nicht genutzt, um so Schrittweise die gesamte U3 auf 120m Bahnsteiglänge zu bringen? So wird nicht nur eine zweimalige Sperrung für die Fahrgäste vermieden, sondern auch Steuergelder effizienter eingesetzt, indem eine zweite Planungs- und Bauphase vermieden wird.

(*) Zur Information, anbei die Liste der U3 Haltestellen mit kurzen Bahnsteigen, nach meinem Kenntnisstand:
• Borgweg
• Sierichstr
• Eppendorfer Baum
• Hoheluftbrücke
• Sternschanze
• Feldstr
• St. Pauli
• Mönckebergstr
• Hauptbahnhof Süd

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
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Betreff
U3 Bahnsteigverlängerung bei barrierefreiem Ausbau [#163730]
Datum
13. August 2019 18:44
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Hinsichtlich des kürzlich beschlossenen barrierefreien Umbaus der U3 Haltestelle Mönckebergstr, sowie der demnächst geplanten in Rathaus, Sternschanze und Sierichstr: inwieweit ist ein Ausbau der Bahnsteige in diesen Stationen der U3 auf volle 120m U-Bahnlänge mit berücksichtigt worden oder nicht? Wenn nein: Stimmen Sie grundsätzlich zu, dass ein Ausbau dieser Linie auf volle "Hamburger" U-Bahnsteiglänge mittel- bis langfristig unumgänglich ist, da die kurzen Bahnsteige auf mehreren Haltestellen (*) ein kapazitätseinschränkender Faktor ist? Warum wird dann der dafür ideale Zeitpunkt des barrierefreien Umbaus nicht genutzt, um so Schrittweise die gesamte U3 auf 120m Bahnsteiglänge zu bringen? So wird nicht nur eine zweimalige Sperrung für die Fahrgäste vermieden, sondern auch Steuergelder effizienter eingesetzt, indem eine zweite Planungs- und Bauphase vermieden wird. (*) Zur Information, anbei die Liste der U3 Haltestellen mit kurzen Bahnsteigen, nach meinem Kenntnisstand: • Borgweg • Sierichstr • Eppendorfer Baum • Hoheluftbrücke • Sternschanze • Feldstr • St. Pauli • Mönckebergstr • Hauptbahnhof Süd
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.08.2019 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- U3 Bahnsteigverlängerung bei barrierefreiem Ausbau [#163730]
Datum
3. September 2019 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.08.2019 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Der vollständige barrierefreie Ausbau des ÖPNV in Hamburg ist ein wichtiges Senatsziel. Daher wurden die Verkehrsunternehmen im Zuge der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom Senat beauftragt, ein Konzept für eine „vollständige Barrierefreiheit“ bis zum Jahr 2022 zu erarbeiten. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, wurde vom Senat im Jahr 2011 ein beschleunigtes Verfahren beim barrierefreien Ausbau der Haltestellen öffentlich erklärt. Ziel der Stadt war es, in einer ersten Ausbaustufe 20 weitere Haltestellen in vier Jahren barrierefrei auszubauen. In der zweiten Ausbaustufe wurde festgelegt, dass ebenfalls beschleunigt, alle weiteren Schnellbahnhaltestellen mit Blick auf das PBefG bis Ende 2021 barrierefrei auszubauen sind. Im Fokus aller Maßnahmen stand und steht ausschließlich die Barrierefreiheit. Arrondierende Maßnahmen wurden/ werden nur im Einzelfall zugelassen, um dem beschleunigten Verfahren zu entsprechen. Dieses Vorgehen kommt nun einem zügigen Vorankommen der Arbeiten zu Gute. Derzeit sind 14 Haltestellen kürzer als 125m. Hierbei handelt es sich um die Haltestellen: • Sternschanze • Feldstraße • St. Pauli • Landungsbrücken • Baumwall • Rödingsmarkt • Rathaus • Mönckebergstraße • Hauptbahnhof • Saarlandstraße • Borgweg • Sierichstraße • Eppendorfer Baum • Hoheluftbrücke Der planerische Aufwand für eine Verlängerung der Bahnsteige ist ungleich höher als der für die barrierefreie Herstellung. Wir hätten die Barrierefreiheit erst Jahre später erreichen können. Folglich ist eine Verlängerung der Bahnsteige nicht als Add-on zum barrierefreien Ausbau zu realisieren. Die Entwicklung der Fahrgastzahlen wird kontinuierlich verfolgt, sodass ein zukünftig erforderlicher Einsatz von Langzügen zeitgerecht im Rahmen einer Ausbauplanung aufgenommen werden könnte. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation