🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Wasserqualität Kiessee Ditfurt

1. Die Daten aus der letzen Messung von der Wasserqualität des Kiessees Ditfurt.

2. Eine Beurteilung der möglichen gesundheitlichen Folgen durch das Baden in dem Gewässer.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserqualität Kiessee Ditfurt [#16375]
Datum
13. April 2016 17:21
An
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Daten aus der letzen Messung von der Wasserqualität des Kiessees Ditfurt. 2. Eine Beurteilung der möglichen gesundheitlichen Folgen durch das Baden in dem Gewässer.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<Antragssteller>> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Sehr geehrte <<Antragssteller>>, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Der Gewässerkundlic…
Von
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Betreff
Anfrage - Wasserqualität Kiessee Ditfurt
Datum
19. April 2016 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte <<Antragssteller>>, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Der Gewässerkundliche Landesdienst betreibt am Kiessee Ditfurt keine Messstelle. Der Kiessee ist kein - im Sinne der Badegewässerrichtlinie - ausgewiesenes Badegewässer. Die behördliche Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Geologie und Bergwesen ST, an welches ich Ihren Antrag weitergeleitet habe. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an diese Behörde. Für diese Auskunft stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
AW: Bürgeranfrage zur Wasserqualität im Kiessee Ditfurt [#16375] Sehr geehrte <<Antragssteller>>, bez…
Von
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Betreff
AW: Bürgeranfrage zur Wasserqualität im Kiessee Ditfurt [#16375]
Datum
28. April 2016 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte <<Antragssteller>>, bezüglich ihrer Bürgeranfrage zur Wasserqualität Kiessee Ditfurt, teile ich Ihnen folgendes mit. Da sich der Kiessee auf dem Betriebsgelände der "Mitteldeutsche Baustoffe GmbH" befindet und unter Bergrecht betrieben wird, ist dort baden verboten. Der Kiessee Ditfurt ist kein ausgewiesenes/öffentliches Badegewässer, wie Ihnen auch schon der Gewässerkundliche Landesdienst per E-Mail vom 19.04.2016 mitgeteilt hat. Der Betreiber des Kiessandtagebaus Ditfurt I ist gemäß den Nebenbestimmungen zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.04.1999 und der Zulassung des Sonderbetriebplans "Wiedernutzbarmachung" vom 06.07.1999 der LAGB dazu verpflichtet eine jährliche Überwachung des Grund- und Oberflächenwassers durchzuführen. Diese Untersuchungen dienen aber nicht zur Beurteilung der möglichen gesundheitlichen Folgen durch das Baden in dem Gewässer, sondern ausschließlich zur Beurteilung, ob durch die Annahme und den Einbau fremder und unbelasteter Erdstoffe zum Zweck der Wiedernutzbarmachung eine Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit festgestellt werden kann. Sotten Sie die Grundwasseranalytik benötigen, müssen wir Ihnen dafür Kosten für Kopierarbeit in Rechnung stellen, da dem LAGB die Daten nicht digital vorliegen. Bitte geben Sie in diesem Fall auch den von Ihnen benötigten Umfang der Daten an. Mit freundlichen Grüßen