Akte zur Förderung Batteriezellenforschung

Die Akte des BMBF zur "Forschungsfertigung Batteriezelle" (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/standortdebatte-batteriefabrik-101.html). Um den Aufwand der Bearbeitung und Drittbeteiligung zu begrenzen, wäre es sinnvoll, wenn Sie mir - sofern vorliegend - eine Übersicht der Dokumente zusenden könnten, die in der Akte vorliegen. Wäre dies möglich?

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Akte de…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Akte zur Förderung Batteriezellenforschung [#163804]
Datum
14. August 2019 12:18
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akte des BMBF zur "Forschungsfertigung Batteriezelle" (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/standortdebatte-batteriefabrik-101.html). Um den Aufwand der Bearbeitung und Drittbeteiligung zu begrenzen, wäre es sinnvoll, wenn Sie mir - sofern vorliegend - eine Übersicht der Dokumente zusenden könnten, die in der Akte vorliegen. Wäre dies möglich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: IFG Anfrage Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18501/96(2019) …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IFG Anfrage
Datum
12. September 2019 19:37
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18501/96(2019) Bonn, den 12.09.2019 Betreff: Ihr IFG-Antrag vom 14.8.2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.08.2019. Eine Gesamtübersicht der Dokumente zur Akte "Forschungsfertigung Batteriezelle" liegt leider nicht vor. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass die Akte 6 Standortbewerbungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein (Umfang je Standort etwa 60 Seiten) inklusive Anlagen (Umfang variabel) enthält (Konzepte inkl. Anhänge). Diese 6 Konzepte inkl. Anlagen umfassen insgesamt 2898 Seiten. Daneben enthält die Akte E-Mails, Protokolle, Vermerke und Vorlagen mit 2649 Seiten. Vorsorglich weise ich bereits darauf hin, dass in den Standortbewerbungen inkl. Anlagen (2898 Seiten) personenbezogene Daten Dritter (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG) enthalten sein können. Daher ist die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG notwendig. Für die Durchführung der Drittbeteiligungsverfahren, die Sichtung der Standortbewerbungen inkl. Anlagen, Bewertung der Stellungnahmen und Prüfung auf Ausschlussgründe werden derzeit ca. 50 Arbeitsstunden im höheren Dienst geschätzt. Der dokumentierte Zeitaufwand wird anhand pauschalierter Stundensätze umgerechnet. Um eine proportionale Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner innerhalb des einschlägigen Gebührenrahmens sicherzustellen, wird der Gebührenrahmen wiederum gegliedert und der Antrag entsprechend des tatsächlichen Aufwands eingeordnet. Vor diesem Hintergrund dürfte der von der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 im Bereich von ca. 400 Euro betroffen sein. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand; insofern kann die Gebühr letztlich niedriger, aber auch höher - aber nicht höher als 500 Euro - ausfallen. Sofern die gesamte Akte (insgesamt 5.547 Seiten) begehrt wird, wird die Gebühr voraussichtlich 500 Euro betragen. Denn auch hinsichtlich der restlichen Unterlagen (2649 Seiten) ist eine Sichtung dieser sowie eine Prüfung auf Ausschlussgründe erforderlich. Ggf. kann auch bei Vorliegen von personenbezogenen Daten die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren notwendig werden. Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, verändern oder zurückziehen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG Anfrage [#163804] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch wenn die Koste…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG Anfrage [#163804]
Datum
29. Oktober 2019 18:19
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch wenn die Kosten von 500 Euro natürlich hoch sind, habe ich den Eindruck, dass es sinnvoll ist, die gesamte Akte anzufragen. Insofern möchte ich Sie bitten, mir die gesamte Akte zuzusenden. Ich werde die Kosten übernehmen. Ich weiß, dass der Aufwand dafür groß sein wird. Um ihn niedriger zu halten, erkläre ich mich jetzt schon mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden, sodass hoffentlich in vielen Fällen eine Drittbeteiligung nicht mehr nötig ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 163804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/163804
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre IFG-Anfrage vom 14.8.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 14.8.2019
Datum
21. November 2019 17:41
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18501/96(2019) Bonn, 21.11.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 14.8.2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail-Nachricht an Herrn Dr. Kloock vom 29.10.2019. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie Ihren Antrag auf Übersendung der gesamten Akte des BMBF zur Forschungsfertigung Batteriezelle in vollem Umfang aufrecht erhalten und habe die erforderlichen Arbeitsschritte - wie von Herrn Dr. Kloock in seiner E-Mail an Sie vom 12.9.2019 beschrieben -eingeleitet. Da - wie bereits beschrieben - äußerst umfangreiche Drittbeteiligungsverfahren (ca. 400 Beteiligte) gestartet werden müssen, nach deren Anschriftenermittlung diese Drittbeteiligten zunächst angehört und deren Antworten bei der Beurteilung von evtl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 IFG einbezogen werden müssen, bitte ich bereits jetzt um Verständnis, wenn mit einem baldigen Bescheid zu Ihrer Anfrage nicht zu rechnen ist. Das Verfahren wird im Bundesministerium für Bildung und Forschung so zügig wie möglich betrieben. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne des 6 IFG begehren, bitte ich Sie zudem, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 oder 6 IFG berührt. Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass eine Akteninhaltübersendung - wie von Ihnen erbeten - per E-Mail wegen des äußerst umfangreichen Datenvolumens nicht möglich sein wird. Ich beabsichtige daher, Ihnen die Unterlagen per Post mittels Datensticks zu übersenden. Auf Ihren Antrag werde ich unaufgefordert wieder zurück kommen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 14.8.2019 [#163804] Sehr geehrte<< Anrede >> ich hoffe, dass durch die Schwä…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 14.8.2019 [#163804]
Datum
21. November 2019 17:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hoffe, dass durch die Schwärzung von personenbezogenen Daten eine Drittbeteiligung in vielen Fällen nicht nötig ist. Ich habe den Antrag gestellt, da Ministerin Karliczek Günstlingswirtschaft vorgeworfen wird (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/karliczek-batteriefabrik-101.html). Es gibt selbst aus der eigenen Partei Rücktrittsforderungen. Inzwischen hat sich auch der BRH eingeschaltet (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bundesrechnungshof-karliczek-101.html). Dies zeigt, dass es ein besonderes hohes öffentliches Interesse daran gibt, die Vorwürfe und die Vorgänge im BMBF aufzuklären. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 163804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163804 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre IFG-Anfrage vom 14.8.2019, hier: Zwischennachricht Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraß…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 14.8.2019, hier: Zwischennachricht
Datum
6. Februar 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18501/96(2019) Bonn, 06.02.2020 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 14.8.2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser E-Mail möchte ich Sie über den aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer o.g. Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz informieren: * Die Schwärzung der personenbezogenen Daten Dritter gemäß § 5 IFG ist abgeschlossen. * Bei der Prüfung nach § 8 IFG wurde in einem ersten Durchgang eine große Anzahl potentieller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse identifiziert. Die Rückmeldungen aus dem Drittbeteiligungsverfahren (rund 400 Drittbeteiligte) werden uns bis Ende Februar vorliegen. * Im Anschluss werden die potentiellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Drittbeteiligten geprüft und es wird entschieden, ob es sich tatsächlich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt und der Textabschnitt vor Übersendung an Sie zu schwärzen ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie sich mit einer Schwärzung der potentiellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden erklären. Das BMBF könnte dann auf die o.g. Detailprüfung der potentiellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verzichten und über Ihren Antrag voraussichtlich bereits Anfang März entscheiden. Bei den möglichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen handelt es sich um Informationen zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Zusammenhang mit der zu gründenden Forschungsfertigung Batteriezelle. Die Aussagekraft der Akte in Bezug auf den Entscheidungsprozess des BMBF ist durch die Schwärzungen nach meiner Einschätzung nur unwesentlich beeinträchtigt. Sollten Sie mit dieser Alternative einverstanden sein, erbitte ich Ihre Nachricht. Ich weise darauf hin, dass es Ihnen in diesem Fall selbstverständlich freisteht, im Anschluss einen weiteren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu geschwärzten potentiellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu stellen. Dieses Verfahren ermöglich es dem BMBF, die Detailprüfung auf die Stellen zu beschränken, die für Sie von besonderem Interesse sind. Auf Ihren Antrag werde ich unaufgefordert wieder zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 14.8.2019, hier: Zwischennachricht [#163804] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen …
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 14.8.2019, hier: Zwischennachricht [#163804]
Datum
6. Februar 2020 10:33
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und den Aufwand. Ich erkläre mich mit der Alternative - Schwärzung der potentiellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 163804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163804 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antwort Sehr geehrte Herr Semsrott, Ihren Antrag auf Informationszugang zur "Forschungsfertigung Batteriezel…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
23. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrte Herr Semsrott, Ihren Antrag auf Informationszugang zur "Forschungsfertigung Batteriezelle" vom 14.8.2019 bescheide ich wie folgt 1. Ihrem Antrag wird ganz überwiegend stattgegeben. 2. Ihr Antrag wird hinsichtlich einer amtlichen Information gemäß § 3 Nr. 7 IFG abgelehnt. Zu 1: Wie von Ihnen beantragt gewähre ich Ihnen nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen Zugang zu den vollständigen Verfahrensvorgängen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur "Forschungsfertigung Batteriezelle". Diese Unterlagen umfassen sowohl die eingereichten Standortbewerbungen als auch den Auswahlprozess. Entsprechend Ihrem Einverständnis in Ihrer E-Mail vom 29.10.2019 wurden alle personenbezogenen Daten im Sinne des § 5 IFG geschwärzt. Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG oder Sachverständige im Sinne des § 5 Abs. 3 IFG wurden nicht geschwärzt. Entsprechend Ihrem Einverständnis in Ihrer E-Mail vom 6.2.2020 wurden alle potentiellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt. Bei der Prüfung nach § 6 IFG wurde in einem ersten Durchgang eine große Zahl potentieller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse identifiziert und markiert. Im Anschluss wurde das Drittbeteiligungsverfahren nach§ 8 Abs. 1 IFG durchgeführt. Die erhaltenen Rückmeldungen wurden ausgewertet und entweder zusätzliche potentielle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse markiert oder bestehende Markierungen entfernt. Alle noch verbliebenen markierten Stellen wurden als potentielle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Anschluss geschwärzt, ohne dass eine Detailprüfung im Hinblick auf die Anforderungen an Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in jedem Einzelfall erfolgte. Zu 2: In der Akte wurden in dem Vermerk vom 15.7.2019 von Herrn Unterabteilungsleiter Zeisel unter a) punktuelle Schwärzungen, die die Identität des dortigen Hinweisgebers betreffen, vorgenommen. Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 7 IFG liegen vor, da die Informationen vertraulich erhoben wurden. Dem Hinweisgeber wurde Vertraulichkeit zugebilligt und das Interesse an der vertraulichen Behandlung ist beim Dritten nach wie vor gegeben. Auch liegt ein objektiv schutzwürdiges Interesse vor, da die Behörde auf Hinweise angewiesen ist. Die Schwärzungen betreffen nur die Identität und sind bezogen auf das Informationsinteresse des AntragssteHers insofern minimal invasiv, insbesondere ergibt sich der gesamte Sinngehalt der diesbezüglichen Information. Wie bereits angekündigt, befinden sich die Informationenaufgrund der Größe der Dateien auf einem eigenen Speichermedium (USB-Stick). Aus technischen Gründen sind die Dateien nur mittels Passwort zu öffnen. Das Passwort lautet: BMBFapril2020! Sollten Sie Schwierigkeiten beim Öffnen der Dateien haben, können Sie sich gerne an unseren IT-Fachmann wenden. Seine E-Mail-Adresse lautet [] Ein Gebührenbescheid ergeht gesondert.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
8. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Gebührenbescheid
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
8. Juli 2020
Status