Kosten der Bundeswehr-Werbung

Die Gesamtkosten für die Werbung der Bundeswehr, aufgeteilt in:
1. Kosten für die Inhaltserstellung und Konzeption von Medien-Inhalten zur Akquise von neuen Auszubildenden.
2. Kosten für Social Media-Werbung zur Anwerbung neuer Auszubildenden
3. Kosten für Plakatwerbung zur Anwerbung neuer Auszubildenden
4. Agenturleistungen für die Konzeption der o. g. Punkte

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Gesamtkosten fü…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Bundeswehr-Werbung [#163822]
Datum
14. August 2019 13:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gesamtkosten für die Werbung der Bundeswehr, aufgeteilt in: 1. Kosten für die Inhaltserstellung und Konzeption von Medien-Inhalten zur Akquise von neuen Auszubildenden. 2. Kosten für Social Media-Werbung zur Anwerbung neuer Auszubildenden 3. Kosten für Plakatwerbung zur Anwerbung neuer Auszubildenden 4. Agenturleistungen für die Konzeption der o. g. Punkte
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1112 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16. August 2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu: Kosten der Bundeswehr-Werbung [#163822]
Datum
21. August 2019 14:34
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1112 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16. August 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 16. August 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1112 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1112 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15. A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kosten der Bundeswehr-Werbung [#163822]
Datum
9. September 2019 13:50
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1112 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15. August 2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1112 vom 21.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre Anfrage vom 15. August 2019 (Bezug 1.) zurück, mit der Sie darum gebeten haben, Ihnen "Die Gesamtkosten für die Werbung der Bundeswehr, aufgeteilt in: 1. Kosten für die Inhaltserstellung und Konzeption von Medien-Inhalten zur Akquise von neuen Auszubildenden. 2. Kosten für Social Media-Werbung zur Anwerbung neuer Auszubildenden 3. Kosten für Plakatwerbung zur Anwerbung neuer Auszubildenden 4. Agenturleistungen für die Konzeption der o. g. Punkte" zu übermitteln. Hierzu darf ich Sie zunächst um präzisierende Mitteilung bitten, auf welchen Zeitraum sich Ihre vorstehend genannten Fragestellungen konkret beziehen. Weiterhin mache ich darauf aufmerksam, dass der Herausgabe der erbetenen Informationen ggf. der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Dritter (hier: Vertragspartner der Bundeswehr) entgegenstehen könnte. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat (§ 6 Satz 2 IFG). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr erwägen, der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen, ist zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (§ 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des erhöhten Verwaltungsaufwands (unter anderem wegen der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens) voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Vielmehr ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich freundlich um Mitteilung, ob Sie an Ihrer Anfrage festhalten möchten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. In diesem Zusammenhang rege ich an, etwaige Gründe, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühren oder zu einer Befreiung von den Gebühren führen können (§ 2 IFGGebV), ebenfalls anzugeben. Da sich im konkreten Fall die Notwendigkeit abzeichnet, einen förmlichen Bescheid zu erstellen, bitte ich darüber hinaus noch um Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postschrift. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1112 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15. A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kosten der Bundeswehr-Werbung [#163822]
Datum
9. Oktober 2019 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1112 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15. August 2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1112 vom 21.08.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1112 vom 09.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 9 September 2019 (Bezug 3.) hatte ich aus den darin dargelegten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten haben. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Ich erlaube mir daher, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück, da sie mit Kosten verbunden sein wird. Außer…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kosten der Bundeswehr-Werbung [#163822]
Datum
9. Oktober 2019 11:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück, da sie mit Kosten verbunden sein wird. Außerdem ersehe ich es als nützlicher, baldigst eine neue Anfrage mit aktualisierter und präzisierter Fragestellung zu senden Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1112 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15. A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kosten der Bundeswehr-Werbung [#163822]
Datum
9. Oktober 2019 11:41
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1112 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15. August 2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1112 vom 21.08.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1112 vom 09.09.2019 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1112 vom 09.10.2019 5. Ihre E-Mail vom 09.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige E-Mail (Bezug 5.), mit welcher Sie Ihren Antrag vom 15. August 2019 (Bezug 1.) zurückgezogen haben. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen