Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten

- sämtliche Kommunikation mit Baumeister Rechtsanwälte zu dem/der Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten, inklusive der Kommunikation zur der "Vorleistung" der Rechtsanwälte

Das Gutachten war in einer Kleinen Anfrage (Drucksache: 17/5449) bereits Gegestand. Es wurde aufgeführt als:
Kurzbezeichnung: Beratung Hambacher Forst einschl. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
Gegenstand: Rechtsgutachten zum Antrag der RWE AG vom 02.07.2018 auf behördliches Einschreiten

Und die Auftragsvergabe wurde bereits im Landtag diskutiert:

Landtag NRW, 62. Plenarsitzung vom 10.07.2019, 6 Fragestunde (Drucksache 17/6822)

__ANFANG__

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Reul, ich hätte noch eine Frage an Sie, und zwar, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wurde das Gutachten des Innenministeriums am 10. August 2018 in Auftrag gegeben. Das verwundert mich etwas, da in einer kleinen Anfrage, der kleinen Anfrage 2120 die Landesregierung antwortet, nein, Entschuldigung, ich habe mich vertan, in der kleinen Anfrage 2566, da antwortet die Landesregierung auf unsere kleine Anfrage, dass man im Zeitraum vom 11.7. bis zum 24.8. Einzelvermerke bekommen hätte, der 11.7. liegt bekanntermaßen vor dem 10.8., also bevor der Auftrag sozusagen ausgegeben wurde, und deshalb meine Frage, wie das zusammen geht und wann hier welcher Auftrag erteilt wurde.

Herbert Reul, Minister des Innern: Was ich gesagt habe zur Auftragsvergabe, steht, muss ich ja nicht wiederholen. Trotzdem haben Sie recht mit dem Hinweis auf eine Zeitdifferenz; das hat was damit zu tun, dass die Anwaltskanzlei in Vorleistung, aus eigenen Stücken in Vorleistung getreten ist. Wir hatten da einen wahnsinnigen Zeitdruck, das wissen Sie, der aus unterschiedlichen Gründen entstanden ist, und ich bin dankbar, dass das so funktioniert hat. [Zwischenruf: das ist nicht zulässig.] Übrigens, damit Sie … Sie können jetzt auch noch einige Gutachter damit befassen, aber wir haben das geprüft, das ist rechtlich zulässig, sonst hätten wir das nicht gemacht.

__ENDE__

Ich weiße Sie freundliche darauf hin, dass ich Sie auf Untätitkeit verklagen werden, sollten Sie mir nicht innerhalb von drei Monaten antworten. Siehe dazu: https://fragdenstaat.de/blog/2019/08/13/anfrage-ignoriert-warum-verheimlicht-das-bauministerium-nrw-die-zwei-rechtsgutachten-zur-raumung-des-hambacher-forst/

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    210,00 Euro
  • 7 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten [#163869]
Datum
14. August 2019 17:23
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation mit Baumeister Rechtsanwälte zu dem/der Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten, inklusive der Kommunikation zur der "Vorleistung" der Rechtsanwälte Das Gutachten war in einer Kleinen Anfrage (Drucksache: 17/5449) bereits Gegestand. Es wurde aufgeführt als: Kurzbezeichnung: Beratung Hambacher Forst einschl. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten Gegenstand: Rechtsgutachten zum Antrag der RWE AG vom 02.07.2018 auf behördliches Einschreiten Und die Auftragsvergabe wurde bereits im Landtag diskutiert: Landtag NRW, 62. Plenarsitzung vom 10.07.2019, 6 Fragestunde (Drucksache 17/6822) __ANFANG__ Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Reul, ich hätte noch eine Frage an Sie, und zwar, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wurde das Gutachten des Innenministeriums am 10. August 2018 in Auftrag gegeben. Das verwundert mich etwas, da in einer kleinen Anfrage, der kleinen Anfrage 2120 die Landesregierung antwortet, nein, Entschuldigung, ich habe mich vertan, in der kleinen Anfrage 2566, da antwortet die Landesregierung auf unsere kleine Anfrage, dass man im Zeitraum vom 11.7. bis zum 24.8. Einzelvermerke bekommen hätte, der 11.7. liegt bekanntermaßen vor dem 10.8., also bevor der Auftrag sozusagen ausgegeben wurde, und deshalb meine Frage, wie das zusammen geht und wann hier welcher Auftrag erteilt wurde. Herbert Reul, Minister des Innern: Was ich gesagt habe zur Auftragsvergabe, steht, muss ich ja nicht wiederholen. Trotzdem haben Sie recht mit dem Hinweis auf eine Zeitdifferenz; das hat was damit zu tun, dass die Anwaltskanzlei in Vorleistung, aus eigenen Stücken in Vorleistung getreten ist. Wir hatten da einen wahnsinnigen Zeitdruck, das wissen Sie, der aus unterschiedlichen Gründen entstanden ist, und ich bin dankbar, dass das so funktioniert hat. [Zwischenruf: das ist nicht zulässig.] Übrigens, damit Sie … Sie können jetzt auch noch einige Gutachter damit befassen, aber wir haben das geprüft, das ist rechtlich zulässig, sonst hätten wir das nicht gemacht. __ENDE__ Ich weiße Sie freundliche darauf hin, dass ich Sie auf Untätitkeit verklagen werden, sollten Sie mir nicht innerhalb von drei Monaten antworten. Siehe dazu: https://fragdenstaat.de/blog/2019/08/13/anfrage-ignoriert-warum-verheimlicht-das-bauministerium-nrw-die-zwei-rechtsgutachten-zur-raumung-des-hambacher-forst/ Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte z…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten [#163869]
Datum
3. Oktober 2019 17:15
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten“ vom 14.08.2019 (#163869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 163869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte z…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten [#163869]
Datum
30. Oktober 2019 16:10
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten“ vom 14.08.2019 (#163869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 163869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/163869
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation Kanzlei Baumeister Sehr geehrter Herr Filter, …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation Kanzlei Baumeister
Datum
4. November 2019 09:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Filter, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 14. August 2019 begehrten Sie sämtliche Kommunikation mit Kanzlei Baumeister zu dem/der Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten, inklusive der Kommunikation zur der "Vorleistung" der Rechtsanwälte. Aufgrund zahlreich eingegangener Anträge nach dem IFG NRW konnte die gesetzliche Regelfrist nicht eingehalten werden. Dafür bitte ich um Verständnis. Für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen beabsichtige ich, Gebühren entsprechend der Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben. Voraussichtlich werde ich Gebühren in Höhe von 150,00 Euro erheben. Die endgültige Höhe der Gebühren wird erst nach Abschluss der Aufbereitungsarbeiten feststehen. Ich bitte um Mitteilung Ihrer Meldeadresse, an die ich die Entscheidung über Ihren Antrag und den Gebührenbescheid übersenden kann. Freundliche Grüße
Johannes Filter
AW: IFG-Antrag vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation Kanzlei Baumeister [#163869] Sehr geehrte&…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation Kanzlei Baumeister [#163869]
Datum
26. November 2019 21:10
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> bitte schicken Sie mir die Dokumente zu, ich werde die Gebühren übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 163869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163869
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommuni…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation Kanzlei Baumeister
Datum
6. Dezember 2019 16:15
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Filter, bitte teilen Sie mir noch Ihre Adresse mit, damit ich die Entscheidung über Ihren Antrag und den Gebührenbescheid übersenden kann (siehe auch meine E-Mail vom 4. November 2019). Freundliche Grüße
Johannes Filter
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kom…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation Kanzlei Baumeister [#163869]
Datum
6. Dezember 2019 21:04
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 163869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163869 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Johannes Filter
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kom…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation Kanzlei Baumeister [#163869]
Datum
16. Januar 2020 19:31
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten“ vom 14.08.2019 (#163869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 163869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163869
Johannes Filter
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kom…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation Kanzlei Baumeister [#163869]
Datum
28. Januar 2020 14:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten“ vom 14.08.2019 (#163869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 163869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163869 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten“ [#163869] [#163869]
Datum
12. Februar 2020 15:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/163869 Das Ministerium bescheidet meine Anfrage nicht und antwortet auch nicht auf Rückfragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anhänge: - 163869.pdf - 2019-11-04_1-image001.png - 2019-12-06_1-image001.png Anfragenr: 163869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163869
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten“ [#163869] [#163869]
Datum
13. Februar 2020 14:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.16-1945/20 Kommunikation zum Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten #163869 Mein Akten…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.16-1945/20 Kommunikation zum Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten #163869
Datum
11. März 2020 08:28
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.16-1945/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang an das Innenministerium NRW vom 14. August 2019 Sehr geehrter Herr Filter, ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückäußerung komme. Die weitere Bearbeitung der Angelegenheit hat sich unangemessen verzögert, wofür ich um Entschuldigung bitte. Ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Innenministerium NRW mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Mittwoch, 11. März 2020 08:21 An: ......@im.nrw.de> Betreff: 209.2.3.1.16-1945/20 Kommunikation zum Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten #163869 Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.16-1945/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang des Herrn Johannes Filter vom 14. August 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Filter hat sich am 12.02.2020 nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Akteneinsicht zu sämtlicher Kommunikation mit Baumeister Rechtsanwälte zu dem/der Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten, inklusive der Kommunikation zur der "Vorleistung" der Rechtsanwälte gestellt zu haben. Der Antrag ist zu finden unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-baumeister-rechtsanwalte-zu-rechtsgutachten-zu-rwe-raumungsantragraumungsgutachten/. Mit E-Mail vom 6. Dezember 2019 16:15 Uhr sollen Sie dem Antragsteller schließlich mitgeteilt haben, dass Sie noch seine Adresse benötigen, damit Sie die Entscheidung über seinen Antrag und den Gebührenbescheid übersenden können und verweisen zudem auf Ihre E-Mail vom 4.11.2019. Der Antragsteller soll Ihnen sodann am gleichen Tag seine Adresse mitgeteilt haben. Seitdem soll der Antragsteller von Ihnen trotz Rückfragen keine Antwort erhalten haben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, weshalb Sie dem Antragssteller trotz Zusage keinen schriftlichen Bescheid erteilt haben sollen. Sollten Sie dem Antragsteller den Bescheid inzwischen erteilt haben, reicht mir die Zusendung der Durchschrift des Bescheides aus. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Ferner weise ich darauf hin, dass er ggf. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,1 MB
geschwärzt
394,8 KB
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Unterlagenübersendung - Bescheid vom 26. März 2020, Az. 432-30.01 Sehr geehrter Herr Filter, mit Bezug auf meinen…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Unterlagenübersendung - Bescheid vom 26. März 2020, Az. 432-30.01
Datum
31. März 2020 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
246,6 KB
910,4 KB
373,5 KB
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13,1 KB


Sehr geehrter Herr Filter, mit Bezug auf meinen Bescheid vom 26. März 2020 übersende ich Ihnen die angefügten Dokumente. Freundliche Grüße

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Kein Nachrichtentext
geschwärzt
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