Entzug von Beleihungen gem. § 5 LuftSiG

Nach welchen Kriterien wird über den Entzug von Beleihungen (§ 5 Luftsicherheitsgesetz) entschieden? Welche Vorschriften, Verordnungen, Handlungsanweisungen gibt es hierzu? Unter welchen Voraussetzungen wird eine Beleihung entzogen (Kündigung, Arbeitgeberwechsel, Realtest)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach welchen Kriter…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Entzug von Beleihungen gem. § 5 LuftSiG [#163959]
Datum
15. August 2019 14:56
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach welchen Kriterien wird über den Entzug von Beleihungen (§ 5 Luftsicherheitsgesetz) entschieden? Welche Vorschriften, Verordnungen, Handlungsanweisungen gibt es hierzu? Unter welchen Voraussetzungen wird eine Beleihung entzogen (Kündigung, Arbeitgeberwechsel, Realtest)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundespolizeipräsidium
IFG Antrag vom 15.08.2019 71 - 10 0011 - 0003- 55/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Ei…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag vom 15.08.2019
Datum
16. August 2019 13:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 0011 - 0003- 55/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 15. August 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Vertraulich Vertraulich
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Vertraulich
Datum
6. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Vertraulich