Größe der durchschnittlichen Daten in der Vorratsdatenspeicherung zu einer Person

Wie groß sind die jährlichen, durchschnittlichen Daten die zu einer Person in der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden? Angaben in Datensätzen und in gängigen Speichergrößen wie zum Beispiel MByte oder GByte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
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Marcus Lockenvitz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie groß sind di…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Marcus Lockenvitz
Betreff
Größe der durchschnittlichen Daten in der Vorratsdatenspeicherung zu einer Person [#16407]
Datum
14. April 2016 14:13
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie groß sind die jährlichen, durchschnittlichen Daten die zu einer Person in der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden? Angaben in Datensätzen und in gängigen Speichergrößen wie zum Beispiel MByte oder GByte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marcus Lockenvitz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Lockenvitz
Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, nachfolgende Mail zu Ihrer Kenntnis und weiteren Veranlassung. …
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Fwd: Größe der durchschnittlichen Daten in der Vorratsdatenspeicherung zu einer Person [#16407]
Datum
14. April 2016 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, nachfolgende Mail zu Ihrer Kenntnis und weiteren Veranlassung. Vielen Dank und einen angenehmen Nachmittag! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Lockenvitz, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits au…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Antwort BND, hier: Größe der durchschnittlichen Daten in der Vorratsdatenspeicherung zu einer Person [#16407]
Datum
15. April 2016 08:51
Status
Sehr geehrter Herr Lockenvitz, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden.