Stallbrände 2019

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen, Dokumente, Statistiken und Auswertungen zu Stallbränden, bzw. Brandereignissen in landwirtschaftlichen Einrichtungen und Tierhaltungsanlagen, sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung, Bekämpfung und aus tierschutzrechtlicher Sicht zur Tierrettung (Tierschutz ist Staatsziel).

Hintergrund: eine durchgeführte Internetrecherche hat ergeben, dass im Jahr 2019 (Stand: 16.08.2019) in Deutschland 44 Brände in Tierhaltungsbetrieben ausgebrochen sind (die tatsächlichen Zahlen dürften höher sein). Bei diesen 44 Bränden sind nach den Medienveröffentlichungen mindestens ca. 110.000 Tiere getötet worden; es entstand dabei Sachschaden (sofern Zahlen angegeben waren) in Höhe von mind. knapp 15 Mio. EURO; berichtet wurde von 8 verletzten Menschen. Zu den Brandursachen war den Medienberichten nur wenig zu entnehmen: Die Spekulationen reichen von technischen Defekten, Blitzeinschlägen bis zu Brandstiftung.
Eindeutige Schwerpunkte der Brandereignisse sind nicht auszumachen. Aus der Auswertung ergibt sich, dass Brände in 13 verschiedenen Bundesländern stattgefunden haben.
Bei Bedarf überlasse ich Ihnen die Auswertung gerne.

In den Landtagen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg waren Brände in (Intensiv-)Tierhaltungseinrichtungen Thema von Anträgen/Anfragen, insbesondere aus tierschutzrechtlicher Sicht, weil die Tierrettung explizit bei Großbetrieben ein heikles, bzw. kaum durchführbares Unterfangen ist (z.B. Schweinehaltung in Kastenständen, Anbindehaltung bei Rindern, Geflügelhaltung in Großställen). Zudem ist den meisten Tieren die Außenwelt nicht bekannt und sie ziehen sich im Brandfalle in bekanntes Terrain zurück.

Zu den baurechtlichen Regularien der einzelnen Bundesländer erwarte ich von Ihnen keine Ausführungen.

Mit der Anonymisierung von personenbezogen Daten bin ich einverstanden.

Die Übersendung einer Datenschutzerklärung ist für mich entbehrlich.

Vielen Dank

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2019
  • Frist
    18. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, Doku…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
16. August 2019 23:47
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, Dokumente, Statistiken und Auswertungen zu Stallbränden, bzw. Brandereignissen in landwirtschaftlichen Einrichtungen und Tierhaltungsanlagen, sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung, Bekämpfung und aus tierschutzrechtlicher Sicht zur Tierrettung (Tierschutz ist Staatsziel). Hintergrund: eine durchgeführte Internetrecherche hat ergeben, dass im Jahr 2019 (Stand: 16.08.2019) in Deutschland 44 Brände in Tierhaltungsbetrieben ausgebrochen sind (die tatsächlichen Zahlen dürften höher sein). Bei diesen 44 Bränden sind nach den Medienveröffentlichungen mindestens ca. 110.000 Tiere getötet worden; es entstand dabei Sachschaden (sofern Zahlen angegeben waren) in Höhe von mind. knapp 15 Mio. EURO; berichtet wurde von 8 verletzten Menschen. Zu den Brandursachen war den Medienberichten nur wenig zu entnehmen: Die Spekulationen reichen von technischen Defekten, Blitzeinschlägen bis zu Brandstiftung. Eindeutige Schwerpunkte der Brandereignisse sind nicht auszumachen. Aus der Auswertung ergibt sich, dass Brände in 13 verschiedenen Bundesländern stattgefunden haben. Bei Bedarf überlasse ich Ihnen die Auswertung gerne. In den Landtagen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg waren Brände in (Intensiv-)Tierhaltungseinrichtungen Thema von Anträgen/Anfragen, insbesondere aus tierschutzrechtlicher Sicht, weil die Tierrettung explizit bei Großbetrieben ein heikles, bzw. kaum durchführbares Unterfangen ist (z.B. Schweinehaltung in Kastenständen, Anbindehaltung bei Rindern, Geflügelhaltung in Großställen). Zudem ist den meisten Tieren die Außenwelt nicht bekannt und sie ziehen sich im Brandfalle in bekanntes Terrain zurück. Zu den baurechtlichen Regularien der einzelnen Bundesländer erwarte ich von Ihnen keine Ausführungen. Mit der Anonymisierung von personenbezogen Daten bin ich einverstanden. Die Übersendung einer Datenschutzerklärung ist für mich entbehrlich. Vielen Dank Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
19. August 2019 10:04
Status
Warte auf Antwort
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 16.8.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Eingangsbestätigung. Zu Ihrer Information übersende ich Ihne…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
29. August 2019 21:47
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Eingangsbestätigung. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen meine Datensammlung (aktualisiert vom 01.01.2019 bis 28.08.2019) mit den öffentlich zu erhaltenden Daten. Die Angabe der Anzahl der getöteten/verletzten Tier und der Höhe des Sachschadens entspricht nur ca. Angaben, da diese Informationen von der Presse aufgrund der zeitnahen Berichterstattung meist nicht konkret angegeben werden. Aussagen zur Brandursache können kurz nach dem Brandereignis meist nicht erfolgen. Jedoch wird zu einem späteren Zeitpunkt auch nicht mehr darüber berichtet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - stallbrande-2019-in-d_stand-28082019.pdf Anfragenr: 164125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. August 2019 21:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Eingangsbestätigung. Zu Ihrer Information übersende ich Ihne…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
29. August 2019 21:52
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Eingangsbestätigung. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen meine Datensammlung (aktualisiert vom 01.01.2019 bis 28.08.2019) mit den öffentlich zu erhaltenden Daten. Die Angabe der Anzahl der getöteten/verletzten Tiere und der Höhe des Sachschadens entspricht nur ca. Angaben, da diese Informationen von der Presse aufgrund der zeitnahen Berichterstattung meist nicht konkret angegeben werden. Aussagen zur Brandursache können kurz nach dem Brandereignis meist nicht erfolgen. Jedoch wird zu einem späteren Zeitpunkt auch nicht mehr darüber berichtet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - stallbrande-2019-in-d_stand-28082019.pdf Anfragenr: 164125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stallbrände 2019“ vom 16.08.2019 (#164125) wurde…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
20. September 2019 21:31
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stallbrände 2019“ vom 16.08.2019 (#164125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zu Ihrer Information (über die derzeitige Lage für das Jahr 2019 in der Bundesrepublik) füge ich eine aktuelle Auswertung bei (Stand 16. September 2019): - 85 Brände (im Schnitt: mind. 2 pro Woche) - mehr als 112.000 getötete Tiere; - mehr als 41 verletzte Menschen; - mehr als 32 Mio. EURO Sachschaden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20190917_stallbrande.pdf Anfragenr: 164125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu e…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
23. September 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stallbrände 2019“ vom 16.08.2019 (#164125) wurde…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
10. Oktober 2019 20:53
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stallbrände 2019“ vom 16.08.2019 (#164125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich, wann mit einer abschließenden Bearbeitung zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BMEL, Ref. 321 11.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass bisher noch keine Unterla…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Automatische Antwort: Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
11. Oktober 2019 15:51
Status
Warte auf Antwort
BMEL, Ref. 321 11.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass bisher noch keine Unterlage bezüglich Ihres o.g. IFG-Antrags bei Ihnen eingegangen sind. Eine Antwort wird Ihnen voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche zugestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BMEL, Ref. 321 21.10.2019 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Stallbrände 2019 …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG Anfrage Stallbrände 2019
Datum
21. Oktober 2019 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Stallbrnde2019164125.eml
10,3 KB
WGStallbrnde2019164125.eml
582,8 KB
BMEL, Ref. 321 21.10.2019 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Stallbrände 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übermittle ich zu Ihrer u. g. Anfrage den Bescheid inklusive Anlagen zu Ihrem o.g. Antrag. Bescheid Anlagen Anfrage Für die verzögerte Bearbeitung bitte ich um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die teilweise Beantwortung der Anfrage und die Übermittlung der Q…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage Stallbrände 2019 [#164125]
Datum
21. Oktober 2019 20:32
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die teilweise Beantwortung der Anfrage und die Übermittlung der Quellen für weitere Informationen. Zugegeben, das Thema ist sehr komplex und betrifft durchaus mehrere Fachbereiche. Beim Studium der von Ihnen beigefügten Unterlagen beschleicht mich dennoch das Gefühl, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Ansprüche der für sinnvoll erachteten vorbeugenden Maßnahmen dazu führen, dass Fortschritte leider nur peu à peu zu erreichen sind. Nichtsdestotrotz wäre es - besonders im Interesse des Tierschutzes, der ja immerhin seit 2002 Staatsziel ist - dringend notwendig, kurzfristig Verbesserungen zu erzielen. Wir wissen, dass in absehbarer Zeit größere Veränderungen auf die Landwirtschaft und die Tierhaltungsbetriebe zukommen werden. Die aktuelle und zunehmend tierfreundlichere Rechtsprechung führt dazu, dass z.B. bezgl. der Kastenstandhaltung bauliche Veränderungen der Ställe notwendig werden. Auch im Hinblick auf die tierschutzwidrige Anbindehaltung, die - selbst in Bayern - langsam abgeschafft werden soll, werden sich Veränderungen bei den Stallungen ergeben müssen. Das heißt, es werden größere Umbauten, teilweise sogar Neubauten erforderlich sein. Mir erscheint es daher sinnvoll schnellstmöglich auf entsprechende rechtliche Vorgaben hinsichtlich vorbeugenden Brandschutz und Brandverhinderungsanlagen zurückgreifen zu können. Sprinkleranlagen erscheinen mir sehr geeignet, denn die Rettung hunderter oder tausender Tiere aus industriellen Tierhaltungsanlagen ist - gerade im Brandfalle - schier unmöglich. Sofern hier eine Ergänzung der Bauordnungen und Brandschutzvorschriften möglich ist, würde ich dies begrüßen. Im Übrigen wird des öfteren berichtet, dass die Löschwasserversorgung bei außerhalb von Ortschaften ansässigen Großbetrieben mangelhaft ist. Auch hier, liesse sich durch verbindliche Regelungen zur Anbindung an das örtliche Wassernetz und/oder die Anlage von angemessen großen Löschteichen eine sachdienliche Lösung finden. Mehr dazu: Forschungsbericht des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) FFB zum Thema "Effektiver, effizienter und wirtschaftlicher Brandschutz bei Massentierhaltung" (Quelle: http://www.ffb.kit.edu/download/IMK_Ber._Nr._178_Kunkelmann_Brandschutz_bei_Massentierhaltung.pdf) Bei kleineren Tierhaltungsbetrieben ist die Rettung der Tiere durchaus möglich und gelingt oft, wie Sie den einzelnen Medienberichten entnehmen können. Insofern bräuchten die kleineren Tierhaltungsbetriebe gar nicht übermäßig belastet werden, da diese oft sowieso schon existentielle Probleme haben. Um Ihnen die Dringlichkeit der Angelegenheit noch einmal zu verdeutlichen, füge ich die aktuellste Statistik mit Stand 20.10.2019 bei: (auch auf Facebook unter https://www.facebook.com/Stallbrände-106828947340101/zu finden) Aktueller Stand: - 110 Brände in Ställen und landwirtschaftl. Einrichtungen; - dabei sind mindestens 112.000 Tiere getötet worden; - 58 Menschen wurden verletzt; - der geschätzte Sachschaden beträgt mind. 41 Mio. EURO; Statistik Tierhaltung: - 38 Betriebe mit Rinder-/Kuh-/Kälberhaltung; - 21 Betriebe mit Schweinehaltung; - 17 Betriebe mit Pferdehaltung; - 8 Betriebe mit Geflügelhaltung; Statistik geografische Schwerpunkte: - 26 Brände in Bayern; - 21 Brände in Niedersachsen; - 20 Brände in NRW. (Hinweis: alle Angaben ohne Gewähr; Datenübernahme erfolgte anhand der Informationen in den Presse-/Medienartikeln soweit Angaben dazu gemacht wurden - die tatsächlichen Zahlen dürften deutlich höher sein) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20191020_stallbrande.pdf Anfragenr: 164125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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