Vermerke über Zugangsbarrieren für Wlan-Netze

Die "Vermerke, in denen die Fachleute [des BMWE] sich gegen jede Art von Zugangsbarriere für Wlan-Netze aussprechen", wie berichtet in http://www.sueddeutsche.de/digital/stoererhaftung-regierung-gibt-offenbar-widerstand-gegen-freie-wlan-netze-auf-1.2949632

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Vermer…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermerke über Zugangsbarrieren für Wlan-Netze [#16417]
Datum
15. April 2016 11:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Vermerke, in denen die Fachleute [des BMWE] sich gegen jede Art von Zugangsbarriere für Wlan-Netze aussprechen", wie berichtet in http://www.sueddeutsche.de/digital/stoererhaftung-regierung-gibt-offenbar-widerstand-gegen-freie-wlan-netze-auf-1.2949632
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vermerke über Zugangsbarrieren für Wlan-N…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Vermerke über Zugangsbarrieren für Wlan-Netze [#16417]
Datum
18. Mai 2016 10:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vermerke über Zugangsbarrieren für Wlan-Netze" vom 15.04.2016 (#16417) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 16417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
IFG Antrag WLAN Sehr geehrter Herr Meister, Ihr IFG-Antrag vom 15. April 2016 ist bei uns eingegangen und wurde a…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG Antrag WLAN
Datum
19. Mai 2016 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, Ihr IFG-Antrag vom 15. April 2016 ist bei uns eingegangen und wurde am 17. Mai beschieden. Ich schicke Ihnen den Bescheid anliegend zur Kenntnis. Der Originalbescheid befindet sich auf dem Postweg an die von Ihnen angegebene Adresse. Mit freundlichen Grüßen