Planungspapier zur Aufstockung des BKA

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Das BKA-Planungspapier, laut dem das BKA stärker gegen Rechtsextremismus vorgehen will (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/rechtsextremismus-129.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BKA-Pla…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Planungspapier zur Aufstockung des BKA [#164227]
Datum
18. August 2019 21:26
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BKA-Planungspapier, laut dem das BKA stärker gegen Rechtsextremismus vorgehen will (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/rechtsextremismus-129.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Planungspapier zur Aufstockung des BKA [#164227]
Datum
6. Oktober 2019 08:53
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ vom 18.08.2019 (#164227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 164227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> noch zwei Wochen, dann ist bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Planungs…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Planungspapier zur Aufstockung des BKA [#164227]
Datum
3. November 2019 16:47
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> noch zwei Wochen, dann ist bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ vom 18.08.2019 (#164227) Untätigkeitsklage möglich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 164227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164227
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Planungspapier zur Aufstockung des BKA [#164227]
Datum
23. Februar 2020 12:39
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ vom 18.08.2019 (#164227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 156 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Andernfalls werde ich Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 164227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164227 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Planungspapier zur Aufstockung des BKA [#164227]
Datum
8. Mai 2020 10:56
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ vom 18.08.2019 (#164227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 231 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 164227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164227
Bundeskriminalamt
Antwort
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
25. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
1,3 MB
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ihr Zeichen: IFG-2019-0019248247 Ihr Bescheid vom 25. Mai 2020 Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Planungspapier zur Aufstockung des BKA [#164227]
Datum
9. Juni 2020 14:22
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: IFG-2019-0019248247 Ihr Bescheid vom 25. Mai 2020 Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 25. Mai 2020 mit dem Zeichen IFG-2019-0019248247 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen den Antrag unter Bezug auf § 3 Nr. 1 und 2 IFG teilweise ab, da bei Bekanntwerden der Informationen die innere und öffentliche Sicherheit gefährdet werden. Aus dem Bescheid ist schon nicht erkennbar, ob die Ablehnungsgründe auf sämtliche Schwärzungen zutreffen und welchen Inhalt sie betreffen. Ausnahmetatbestände nach dem IFG sind eng auszulegen. Es ist zweifelhaft, dass Einschätzungen zur Identitäten Bewegung, zum BKA-Stellbedarf und zu Waffen alle mit der gleichen Begründung pauschal geschwärzt werden können. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 164227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164227 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Planungspapier zur Aufstockung des BKA [#164227]
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: Planungspapier zur Aufstockung des BKA [#164227]
Datum
9. Juni 2020 14:23
An
Bundeskriminalamt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,0 KB
Bundeskriminalamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.05.2020 ist per Fax am …
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.05.2020 ist per Fax am 09.06.2020 im BKA eingegangen. Den Widerspruch habe ich zuständigkeitshalber an das Justitiariat unseres Hauses, ZV 14, weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ihr Zeichen: IFG-2019-0019248247 [#164227] Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe seit sechs Monaten keine…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ihr Zeichen: IFG-2019-0019248247 [#164227]
Datum
16. Dezember 2020 07:34
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe seit sechs Monaten keine Antwort auf meinen Widerspruch auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ vom 18.08.2019 (#164227) erhalten. Meine Anfrage ist inzwischen 16 Monate alt. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 164227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164227/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Zeichen: IFG-2019-0019248247 [#164227] Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsa…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Zeichen: IFG-2019-0019248247 [#164227]
Datum
30. Januar 2021 21:01
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“ vom 18.08.2019 (#164227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 498 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 164227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164227/
Bundeskriminalamt
Ihr Widerspruch vom 09.06.2020 gegen die teilweise Ablehnung eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (I…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 09.06.2020 gegen die teilweise Ablehnung eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
829,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den von Ihnen mit Schreiben vom 09.06.2020 eingelegten Widerspruch, hier eingegangen am 09.06.2020, gegen die Ablehnung Ihres Antrags gerichtet auf Übersendung eines "Planungspapiers zur Aufstockung des BKA" (Az.: IFG 2019-0019248247) ergeht folgender Widerspruchsbescheid: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Widerspruchs trägt der Widerspruchsführer. 3. Dieser Widerspruchsbescheid ergeht gebührenfrei. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Begründung: Mit E-Mail vom 18.08.2018 begehrten Sie die Übersendung des "Planungspapiers zur Aufstockung des BKA". Die E-Mail sollte als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz zur Verbesserung gesundheitsbezogener Verbraucherinformation (VIG) gewertet werden. Mit Bescheid des Bundeskriminalamtes vom 25.05.2020 (Az.: IFG 2019-0019248247) wurde der begehrte Zugang teilweise durch Übersendung einer geschwärzten Durchschrift des Planungspapiers gewährt. Im Übrigen wurde der Antrag abgelehnt. Auf die Begründung des o. a. Bescheides wird insoweit verwiesen. Mit per Fax eingegangenem Schreiben vom 09.06.2020, hier eingegangen am selben Tag, legten Sie Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Zur Begründung führen Sie an, dass aus dem Bescheid schon nicht erkennbar sei, ob die Ablehnungsgründe auf sämtliche Schwärzungen zutreffen und welchen Inhalt sie betreffen. Ausnahmetatbestände nach dem IFG seien eng auszulegen. Es sei zweifelhaft, dass Einschätzungen zur Identitären Bewegung, zum BKA-Stellenbedarf und zu Waffen alle mit der gleichen Begründung pauschal geschwärzt werden können. 1. Der Widerspruch ist zulässig, insbesondere ist er form- und fristgemäß eingelegt worden. Der Widerspruch ist jedoch unbegründet. Der Bescheid des BKA vom 25.05.2020 (Az.: IFG 2019-0019248247) ist rechtmäßig und verletzt Sie nicht in Ihren Rechten (§ 113 Abs. 15.1 VwGO analog). Nach Prüfung mache ich mir die Begründung des angegriffenen Bescheides zu den erfolgten Schwärzungen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zu eigen. Die Kostenentscheidung beruht auf §73 Abs. 3 S. 3 VwGO, wobei eine Kostenerstattung nach § 80 Abs. 15.3 VwVfG im Hinblick auf die Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde nicht in Betracht kommt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Bescheid des Bundeskriminalamtes vom 25.05.2020 (Az.: IFG 2019-0019248247) in Gestalt dieses Widerspruchbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Klage
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
16. März 2021
An
Bundeskriminalamt
Status

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Bundeskriminalamt
Klageerledigung, Dokument
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Klageerledigung, Dokument
Datum
5. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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