bearbeitungszeit für antrag auf upd1

wie lang darf die bearbeitungszeit einen antrag eines upd1 sein?
erforderliche unterlagen komplett und persönlich abgegeben, geprüft und als komplett anerkannt.
aufgabe der agentur für arbeit die unterlagen an den dentsprechenden versicherungsträger weiterzuleiten.
wie lange darf das maximal dauern?
mfg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie lang darf die b…
An Agentur für Arbeit Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
bearbeitungszeit für antrag auf upd1 [#164354]
Datum
20. August 2019 10:24
An
Agentur für Arbeit Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie lang darf die bearbeitungszeit einen antrag eines upd1 sein? erforderliche unterlagen komplett und persönlich abgegeben, geprüft und als komplett anerkannt. aufgabe der agentur für arbeit die unterlagen an den dentsprechenden versicherungsträger weiterzuleiten. wie lange darf das maximal dauern? mfg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Flensburg
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns vi…
Von
Agentur für Arbeit Flensburg
Betreff
RE: bearbeitungszeit für antrag auf upd1 [#164354] [MSG-1118953]
Datum
20. August 2019 10:25
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 5 Arbeitstage dauern. Bitte geben Sie uns diese Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Flensburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht.   Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet wer…
Von
Agentur für Arbeit Flensburg
Betreff
RE: bearbeitungszeit für antrag auf upd1 [#164354] [MSG-1118953]
Datum
5. September 2019 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht.   Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige.   Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie brauchen für diese rechtsauskunft keine persönlichen Daten daher fällt meine Anf…
An Agentur für Arbeit Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: bearbeitungszeit für antrag auf upd1 [#164354] [MSG-1118953] [#164354]
Datum
8. September 2019 09:11
An
Agentur für Arbeit Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie brauchen für diese rechtsauskunft keine persönlichen Daten daher fällt meine Anfrage nicht unter das Daten Schutz gesetzt. Dieses ist legentlich eine rechtsauskunft und sie sind verpflichtet mich über diese Anfrage aufzuklären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „bearbeitungszeit für antrag auf upd1“ [#164354] [#164354]
Datum
24. September 2019 10:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/164354 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es für diese antwort keine perönlichen daten erforderlich sind. wie die agentur für arbeit mir weiss machen will. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 164354.pdf Anfragenr: 164354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Flensburg
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag na…
Von
Agentur für Arbeit Flensburg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
1. Oktober 2019 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und der damit gestellte Anfrage nach der voraussichtlichen Bearbeitungszeit eines Antrag PD U1 (Mitnahme von Versicherungszeiten) teile ich Ihnen mit, dass dieses Dokument stets zeitnah nach Antragseingang auszustellen ist. Wenn das angeforderte Dokument nicht innerhalb von sechs Wochen ausgestellt werden kann, ist dem Kunden eine Zwischennachricht unter Angabe von Gründen zu erteilen. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Oktober 2019 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
660,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.