Rundschreiben zur Fristverlängerung der PSD2 Richtlinie

Das aktuell vielfach in der Presse erwähnte Rundschreiben, in dem der Exekutivdirektor der Bafin Raimund Röseler mitteilt, dass die BaFin vorliegende Anträge zur Erteilung einer Ausnahme von der Bereitstellung eines Notfallmechanismus nach Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung bis zum 14. September 2019 nicht positiv bescheiden könne und daher eine Fristverlängerung erfolgt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Jessika Huber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das aktuell vielfach…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Jessika Huber
Betreff
Rundschreiben zur Fristverlängerung der PSD2 Richtlinie [#164456]
Datum
21. August 2019 04:26
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das aktuell vielfach in der Presse erwähnte Rundschreiben, in dem der Exekutivdirektor der Bafin Raimund Röseler mitteilt, dass die BaFin vorliegende Anträge zur Erteilung einer Ausnahme von der Bereitstellung eines Notfallmechanismus nach Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung bis zum 14. September 2019 nicht positiv bescheiden könne und daher eine Fristverlängerung erfolgt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jessika Huber
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
[geschwärzt] Sehr geehrte [geschwärzt], Ihr Antrag ist bei mir am 21.08.2019 eingegangen und wird unter dem oben…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Eingangsbestätigung --- Rundschreiben zur Fristverlängerung der PSD2 Richtlinie [#164456]
Datum
23. August 2019 14:34
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Sehr geehrte [geschwärzt], Ihr Antrag ist bei mir am 21.08.2019 eingegangen und wird unter dem oben angegeben Geschäftszeichen geführt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Jessika Huber
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben zur Fristverlängerung der PSD2 Richt…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Jessika Huber
Betreff
AW: Eingangsbestätigung --- Rundschreiben zur Fristverlängerung der PSD2 Richtlinie [#164456]
Datum
24. September 2019 00:06
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben zur Fristverlängerung der PSD2 Richtlinie“ vom 21.08.2019 (#164456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 164456 Antwort an: [geschwärzt]
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr Antrag vom 21.08.2019 [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr geehrte [geschwärzt], das von Ihnen im Antrag vom 21.08…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr Antrag vom 21.08.2019
Datum
26. September 2019 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt] [geschwärzt] Sehr geehrte [geschwärzt], das von Ihnen im Antrag vom 21.08.2019 benannte Schreiben finden Sie unter dem Link https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_schreiben_psd2.pdf auf dem Internetauftritt der BaFin. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Kein Nachrichtentext