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Von Verkehrsemissionen Betroffene in Hamburg-Heimfeld

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie mir bitte für folgende Straßen in Hamburg-Heimfeld,

1) Heimfelder Straße
2) Milchgrund
3) Lohmannsweg
4) Eißendorfer Pferdeweg
5) Haakestraße (falls möglich ab Lohmannsweg bis Alter Postweg)
6) Alter Postweg (falls möglich ab S Heimfeld bis Bissingstraße)
7) Triftstraße (falls möglich zwischen Heimfelder Straße und Denickestraße)
8) Stader Straße (falls möglich zwischen A7 und Moorburger Straße),

mitteilen, wie viele Personen betroffen sind von

a) Verkehrslärm (Straße), der tagsüber 59 bzw. 69 dB(A) überschreitet,
b) Verkehrslärm (Straße), der nachts 49 bzw. 59 dB(A) überschreitet,
c) PM10-Emissionen (Jahresmittel), die den EU-Grenzwert überschreiten
d) PM10-Emissionen (Jahresmittel), die den EU-Grenzwert überschreiten und
e) Stickstoffdioxid-Emissionen (Jahresmittel), die den EU-Grenzwert überschreiten.

Bitte teilen Sie mir darüber hinaus mit, wie hoch der Anteil der Emissionsbetroffenen an der Gesamtzahl aller Anwohner der jeweiligen Straßen bzw. Straßenzüge ist (absolut oder in Prozent).

Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, an welchen Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alteneinrichtungen im Stadtteil Hamburg-Heimfeld die unter a bis d genannten Werte erreicht oder überschritten werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. April 2016
  • Frist
    21. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte für…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Von Verkehrsemissionen Betroffene in Hamburg-Heimfeld [#16447]
Datum
19. April 2016 09:20
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte für folgende Straßen in Hamburg-Heimfeld, 1) Heimfelder Straße 2) Milchgrund 3) Lohmannsweg 4) Eißendorfer Pferdeweg 5) Haakestraße (falls möglich ab Lohmannsweg bis Alter Postweg) 6) Alter Postweg (falls möglich ab S Heimfeld bis Bissingstraße) 7) Triftstraße (falls möglich zwischen Heimfelder Straße und Denickestraße) 8) Stader Straße (falls möglich zwischen A7 und Moorburger Straße), mitteilen, wie viele Personen betroffen sind von a) Verkehrslärm (Straße), der tagsüber 59 bzw. 69 dB(A) überschreitet, b) Verkehrslärm (Straße), der nachts 49 bzw. 59 dB(A) überschreitet, c) PM10-Emissionen (Jahresmittel), die den EU-Grenzwert überschreiten d) PM10-Emissionen (Jahresmittel), die den EU-Grenzwert überschreiten und e) Stickstoffdioxid-Emissionen (Jahresmittel), die den EU-Grenzwert überschreiten. Bitte teilen Sie mir darüber hinaus mit, wie hoch der Anteil der Emissionsbetroffenen an der Gesamtzahl aller Anwohner der jeweiligen Straßen bzw. Straßenzüge ist (absolut oder in Prozent). Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, an welchen Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alteneinrichtungen im Stadtteil Hamburg-Heimfeld die unter a bis d genannten Werte erreicht oder überschritten werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie ein Versehen. Der Punkt der soll lauten: d) PM2,5-Emissi…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Von Verkehrsemissionen Betroffene in Hamburg-Heimfeld [#16447]
Datum
19. April 2016 09:23
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie ein Versehen. Der Punkt der soll lauten: d) PM2,5-Emissionen (Jahresmittel), die den EU-Grenzwert überschreiten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen (beide E-Mails). Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Von Verkehrsemissionen Betroffene in Hamburg-Heimfeld [#16447]
Datum
19. April 2016 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen (beide E-Mails). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Hierzu noch kurz eine Anmerkung: Sofer…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Von Verkehrsemissionen Betroffene in Hamburg-Heimfeld [#16447]
Datum
19. April 2016 12:12
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Hierzu noch kurz eine Anmerkung: Sofern für die a und b genannten Werte (aufgrund der genannten Schwellen) ihrerseits keine Zahlen vorliegen, können Sie ggf. auch alternative Grenzwerte nehmen, die nahe daran liegen (z.B. 50 dB(A) bzw. 60 dB(A) nachts), wenn Ihnen stattdessen diese vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Strategische Lärmkarten [#16447], Ihre Mails v. 19.04.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in zur Frage der Zahl der B…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Strategische Lärmkarten [#16447], Ihre Mails v. 19.04.2016
Datum
19. Mai 2016 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Frage der Zahl der Betroffenen für diversen von Ihnen genannten Straßen in Hamburg-Heimfeld liegen keine Informationen vor. Wie schon mit unserer Mail vom 29.04.2016 zu Ihrer Anfrage #16150 erläutert, ist eine Ermittlung von straßenscharfen Betroffenenzahlen weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) noch in der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm nebst Anhängen, insbesondere unter der Nr. 1 des Anhangs VI, (EG-Umgebungslärmrichtlinie) gefordert. Zur Frage der im einzelnen betroffenen Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alteneinrichtungen im Stadtteil Hamburg-Heimfeld liegen uns keine straßenbezogenen, fertig aufbereiteten Informationen vor. Derartige Angaben sind weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) noch in der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm nebst Anhängen (EG-Umgebungslärmrichtlinie) gefordert. Die zu einer Ermittlung notwendigen Ausgangsdaten bezüglich der Lärmindizes können Sie im Internet auf • die Interaktive Lärmkarte unter http://www.hamburg.de/interaktive-karte… sowie unter http://www.geoportal-hamburg.de/geoport… • die Lage von Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alteneinrichtungen im Stadtteil Hamburg-Heimfeld http://www.geoportal-hamburg.de/geoport… finden. Sofern Sie georeferenzierte Daten zu den Lärmindizes bevorzugen, finden Sie sie im Internet unter http://daten-hamburg.de/umwelt_klima/la… oder http://suche.transparenz.hamburg.de/dat… Darüber hinaus stehen die detaillierten Ergebnisse der Rasterberechnung als Rohdaten unter http://daten-hamburg.de/umwelt_klima/la… zum Download bereit. Zu Ihren Fragen nach den stofflichen Emissionen: Messdaten zur Feinstaubbelastung liegen für die genannten Straßen bzw. Straßenzüge nicht vor. Eine durchgeführte Abschätzung zur Immissionsbelastung in Hamburg (Screeningrechnung des Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG: Berechnung KFZ-bedingter Schadstoffemissionen und -immissionen in Hamburg. Gutachten im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) hat für keine der genannten Straße eine Feinstaubbelastung oberhalb der Grenzwerte ermittelt. Messdaten zur Stickstoffdioxidbelastung liegen für die genannten Straßen bzw. Straßenzüge nicht vor. Die o.g. Screeningberechnung des Ingenieurbüro Lohmeyers hat in der Prognoserechnung für das Jahr 2015 folgende Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwertes von 40µg/m³ ausgegeben: Alter Postweg, Abschnitt Gazertstraße bis Haakestraße: 41 µg/m³. Anwohner in diesem Abschnitt: 326. Anwohner im gesamten Straßenzug: 463 Stader Straße, Abschnitt Höhe Hausnr. 106 bis 122: 41 µg/m³. Anwohner in diesem Abschnitt: 226 . Anwohner im gesamten Straßenzug: 1360 An den in den benannten Straßenzügen mit einer berechneten Stickstoffdioxidbelastung von 41 µg/m³ liegen keine Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alteneinrichtungen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Strategische Lärmkarten [#16447], [#16447] Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antrag…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: Strategische Lärmkarten [#16447], [#16447]
Datum
19. Mai 2016 15:09
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#16447], [#16447] Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstelle…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#16447], [#16447]
Datum
19. Mai 2016 15:09
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: [#16447], [#16447] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte ignorieren Sie die letzte Email. Hier gab es ein…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: [#16447], [#16447]
Datum
19. Mai 2016 15:17
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte ignorieren Sie die letzte Email. Hier gab es ein Problem mit dem Portal. Grundsätzlich erst einmal vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hierzu habe ich noch eine Nachfrage: schließt die Aussage zum Feinstaub PM2,5-Emissionen mit ein? Mit Blick auf die straßenscharfen Zahlen bei Lärmpegeln möchte ich noch einmal auf meine Nachfrage im Rahmen der Lärmkarten hinweisen (Tenor: Wie ist es Ihnen möglich "die lautesten Straßen Hamburgs" anhand eines Betroffenenindex zu ermitteln, wenn Sie keine Betroffenenzahlen auf Ebene einzelner Straßen nutzen?) und würde mich freuen, wenn Sie mir auch hierauf eine Rückmeldung geben könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
AW: AW: [#16447], [#16447] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlich…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: AW: [#16447], [#16447]
Datum
20. Mai 2016 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: [#16447], [#16447] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Schließ…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: [#16447], [#16447]
Datum
20. Mai 2016 10:31
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Schließt diese auch eine Bestätigung für meine Nachfragen im Rahmen der Transparenzanfrage #16150 mit ein oder beantworten Sie diese Nachfragen gesondert (dort habe ich nämlich keine erneute Eingangsbestätigung erhalten)? Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
AW: AW: AW: [#16447], [#16447] Sehr geehrtAntragsteller/in auch Ihre Nachfrage zu #16150 ist in der BUE eingega…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: AW: AW: [#16447], [#16447]
Datum
20. Mai 2016 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auch Ihre Nachfrage zu #16150 ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
AW: AW: [#16447], [#16447], Ihre Nachfrage dazu aus der Mail v. 19.05.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nac…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: AW: [#16447], [#16447], Ihre Nachfrage dazu aus der Mail v. 19.05.2016
Datum
20. Juni 2016 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfragen vom 19.05.2016 zur Ihrer Anfrage #16447 vom 19.04.2016 beantworten wir wie folgt: Zu Ihrer Frage der Feinstaubbelastung an verschiedenen Straßen in Harburg vom 19.04.2016 (#16447) und nach deren Bezug auf PM2,5-Emissionen (Nachfrage vom 19.05.2016): Unsere Antwort vom 19.05.2016 bezieht sich auch auf PM2,5-Emissionen. Zu Ihrer Nachfrage zur der Vorgehensweise bei Ermittlung der "lautesten Straßen Hamburgs": Bei der Beantwortung Ihrer 1. Nachfrage unter a) vom 30.04.2015 zur Anfrage #16150 vom 31.03.2016 wurde die Vorgehensweise erläutert: Das Verfahren ist im Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2) (im Weiteren LAP) (http://www.hamburg.de/laermaktionsplan/) in den Abschnitten 7.1.1 und 7.1.2 auf den Seiten 50 ff. beschrieben. Die Betroffenheiten werden in Untersuchungsgebieten als Fläche und nicht straßenbezogen auf einer Linie bestimmt. Dabei werden zunächst Lärmschwerpunkte ermittelt, um entsprechende Untersuchungsgebiete festzulegen. Innerhalb von diesen Gebieten werden die Betroffenheiten mit Hilfe der zugehörigen Anwohnerzahlen ermittelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in der Tabelle 1 auf Seite 26 des LAP angegeben. Der Rückschluss, welche Straße als Linie durch das Untersuchungsgebiet als Fläche verläuft, erfolgt im letzten Schritt. Es ist also nicht notwendig, diesen letzten Schritt für sämtliche möglichen (und ggf. nicht belasteten Straßen bzw. Gebiete) durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: [#16447], [#16447], Ihre Nachfrage dazu aus der Mail v. 19.05.2016 [#16447] Sehr geehrte Damen und Her…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: [#16447], [#16447], Ihre Nachfrage dazu aus der Mail v. 19.05.2016 [#16447]
Datum
21. Juni 2016 13:06
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die weiter führende Aufklärung. Vermutlich ist dann einfach der Titel "lauteste Straßen" unglücklich gewählt und das Missverständnis resp. die Missverständlichkeit dieser Wortwahl geschuldet, da es sich ja eigentlich um "Straßen in besonders lauten Gebieten" handelt. Von weiteren Nachfragen zu diesem Thema sehe ich vorerst ab, damit Ihre Ressourcen nicht weiter über Gebühr belastet werden. Nochmals vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>