Kontrollbericht zu Akropolis, Grünstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Akropolis
Mertesheimer Weg 2
67269 Grünstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Der Betreiber der Gaststätte hat gewechselt, seitdem wurde keine Kontrolle durchgeführt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Akropolis, Grünstadt [#164699]
Datum
23. August 2019 11:04
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Akropolis Mertesheimer Weg 2 67269 Grünstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrechtlich…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. Hier: Akropolis in Grünstadt
Datum
4. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum 10. April 2019 und 07. Mai 2019 (1 L 287/19.KO, und 1 L 403/19.KO) hat das Verwaltungsgericht Koblenz vorerst die Herausgabe von Lebensmittel-Kontrollberichten, die zum Zwecke der Veröffentlichung auf der Internet-Plattform „Topf Secret“ von zwei Privatpersonen beantragt worden waren, untersagt. Das Verwaltungsgericht begründet diesen Beschluss u.a. wie folgt: „Durch die dann zu erwartende Veröffentlichung auf „Topf Secret“ entstünden für die Unternehmen im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile. In einer solchen Konstellation dürften die Auskunftsbescheide nur vollzogen werden, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig und die Bescheide mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit rechtmäßig seien. Das sei hier jedoch nicht der Fall, weil sich mehrere im Hauptsacheverfahren noch zu klärende Sach- und Rechtsfragen stellten. Insbesondere müsse man sich mit der Frage befassen, ob die staatliche Informationsweitergabe aufgrund der zu erwartenden Veröffentlichung auf der Online-Plattform nicht einer unmittelbaren staatlichen Warnung gleichkomme und daher anderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterliege.“ (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes 20/2019) Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 15.03.2019 (RN 5 S 19.189) ebenfalls die Herausgabe von Lebensmittel-Kontrollberichten untersagt und stellte hierbei folgende Leitsätze auf: „1. Es ist im Hauptsacheverfahren zu klären, ob ein über die von foodwatch/FragDenStaat betriebene Plattform „Topf Secret“ gestellter Antrag rechtsmissbräuchlich ist und einer unzulässigen Umgehung des $ 40 Abs. 1a LFGB gleichkommt. 2. Staatliche Veröffentlichungen wirken sich auf die Wettbewerbsposition eines am Markt tätigen Unternehmens mit einer deutlich größeren Intensität aus als die Informationsgewährung an eine einzelne antragstellende Privatperson. 3. Es ist im Hauptsacheverfahren zu klären, ob die staatliche Informationsweitergabe an einen Antragsteller, der seinen Antrag über die Plattform „Topf Secret“ stellt, aufgrund der zu erwartenden Veröffentlichung auf der Plattform in ihren Auswirkungen nicht einer unmittelbaren staatlichen Information sehr nahe kommt.“ Das Verwaltungsgericht Würzburg schließt sich in einem gleich gelagerten Verfahren mit Beschluss vom 08.05.2019 (W 8 S 19.443) dem Verwaltungsgericht Regensburg an und ordnete ebenfalls die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Herausgabe der Kontrollbericht an. Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse bestehen inzwischen erhebliche Bedenken daran, ob die Weitergabe der Kontrollberichte bzw. der Kontrollergebnisse im Einklang mit geltenden Recht erfolgen kann. Bis zur gerichtlichen Klärung in einem Hauptsacheverfahren werden wir daher die Bearbeitung Ihres Antrages, ohne diesen abzulehnen, zurückstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrecht…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. Hier: Akropolis in Grünstadt [#164699]
Datum
14. Januar 2020 18:14
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Akropolis, Grünstadt“ vom 23.08.2019 (#164699) wurde von Ihnen im September letzten Jahres zurückgestellt. Da der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Bedenken der von Ihnen angeführten Instanzen nicht geteilt hat (10 S 1891/19, 10 S 2077/19, 10 S 2078/19, 10 S 2614/19, 10 S 2647/19, 10 S 2685/19 und 10 S 2687/19), gehe ich davon aus dass der Bearbeitung meines Antrages nichts mehr im Wege steht. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164699 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrecht…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. Hier: Akropolis in Grünstadt [#164699]
Datum
19. Juli 2023 14:58
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Akropolis, Grünstadt“ vom 23.08.2019 (#164699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1394 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> zwischenzeitlich wechselte der Betreiber der Gaststätte Akro…
Sehr << Antragsteller:in >> zwischenzeitlich wechselte der Betreiber der Gaststätte Akropolis in Grünstadt. Etwaige frühere Beanstandungen im Rahmen einer lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung können dem neuen Betreiber nicht zugerechnet werden. Nach dem Betreiberwechsel fand bisher jedoch noch keine lebensmittelrechtliche Betriebsprüfung statt. Da die Gaststätte zurzeit wegen Betriebsferien geschlossen ist, wird eine solche Prüfung frühestens im September diesen Jahres möglich sein. Sobald diese erfolgt ist, kommen wir wieder auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen