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Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus diesem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden.

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164740]
Datum
23. August 2019 15:29
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus diesem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen“ vom…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164740]
Datum
28. September 2019 12:10
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen“ vom 23.08.2019 (#164740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164740]
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164740]
Datum
28. September 2019 12:11
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wird verschickt...
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,8 KB
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen“ vom…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164740]
Datum
28. September 2019 12:12
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen“ vom 23.08.2019 (#164740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage per Mail vom 23. August 2019 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihne…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
AW: Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164740]
Datum
1. Oktober 2019 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage per Mail vom 23. August 2019 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrten (Umwelt-)Informationen hier nicht vorhanden sind. Ggf. könnten die von Ihnen begehrten Informationen bei den Veterinär- und Lebensmittelämter der Landkreise und kreisfreien Städte (VLÄ) vorliegen. Ich habe Ihre Anfrage daher an die VLÄ weitergeleitet. Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage – soweit Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) stützen – nicht formwirksam gestellt ist. Nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG M-V ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift der Behörde zu stellen. Eine E-Mail erfüllt diese Formvoraussetzungen nicht. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Das Thema "Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen" wird regelmäßig mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VLÄ kommuniziert. In diesem Zusammenhang gebe ich Ihnen den "ERLASS zur Abfertigung von Tiertransporten im Sommer - Extremtemperaturen/Langstreckentransporte/Drittländer" vom 03.08.2018 zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 23. August 2019, hier eingegangen per E-Mail am…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
WG: Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164740] Landkreis Ludwigslust-Parchim
Datum
4. November 2019 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 23. August 2019, hier eingegangen per E-Mail am 01. Oktober 2019 möchte ich Ihre Fragestellungen wie folgt beantworten: In den Jahren 2017 bis 2019 wurden in den Sommermonaten folgende Rinder- und Schweinetransporte im Landkreis Ludwigslust- Parchim abgefertigt: 2017 - insgesamt 19 Rindertransporte (15 nach Polen, 2 in die Niederlande, 1 nach Litauen und 1 nach Großbritannien) - insgesamt 16 Schweinetransporte (3 nach Ungarn, 9 nach Italien, 3 nach Polen und 1 nach Österreich) 2018 - insgesamt 14 Rindertransporte (13 nach Polen, 1 in die Niederlande) - insgesamt 17 Schweinetransporte (1 nach Polen, 12 nach Italien und 4 nach Ungarn) 2019 - insgesamt 13 Rindertransporte ( 8 nach Polen, 2 nach Rumänien, 1 Italien, 1 nach Belgien und 1 nach Ungarn) - insgesamt 3 Schweinetransporte (3 nach Italien) Vor jedem Transport werden für die gesamte Transportroute über Onlinewetterdienste die prognostizierten Außentemperaturen abgefragt. Mehr als nur ausnahmsweise wurden in den vergangenen drei Jahren Transporte aufgrund der hohen Tagestemperaturen im Sommer erst in den Abendstunden abgefertigt, so dass sicher gestellt werden konnte, dass die Temperaturen im Fahrzeug über die gesamte Route unter 30 Grad gehalten werden konnten. Auch wurden auf Anordnung des Landkreises Transporte verschoben, wenn abzusehen war, dass sich die Temperaturen auch über Nacht nicht ausreichend stark abkühlen. Im Rücklauf der Fahrtenbücher wurden uns bisher keine verendeten Tiere dokumentiert. Lebendtiertransporte über den Grenzübergang Kapitan Andreevo wurden in den benannten Jahren aus dem Landkreis Ludwigslust- Parchim nicht abgefertigt. Anliegend übersende ich Ihnen den für Mecklenburg-Vorpommern geltenden Erlass zur Abfertigung von Tiertransporten im Sommer vom 03.08.2018. Ich hoffe, Ihnen hiermit ein aussagekräftiges Bild unserer Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung gegeben zu haben. Bitte beachten Sie, dass auch veterinärmedizinsche Befunde dem Datenschutz unterliegen. Ihr Recht auf Information ist darüber hinaus auch abzuwägen mit den Interessen auf Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen. Individualisierbare Auskünfte werden daher nur unter einschränkenden gesetzlichen Voraussetzungen erteilt. Umfangreichere Recherchen können im Rahmen der von Ihnen erbetenen einfachen Auskunft nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen