Anzahl ausgewiesener, öffentlicher Parkplätze

Wie viele öffentliche Parkplätze waren in folgenden Stadtteilen zum 1. Januar 2013 ausgewiesen:
– Mitte
– West
– Süd
– Nord
– Bad Cannstatt

Wie viele Parkplätze sind es in den genannten Stadtteilen zum heutigen Stand (August 2019)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2019
  • Frist
    23. September 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele öffentl…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Anzahl ausgewiesener, öffentlicher Parkplätze [#164770]
Datum
24. August 2019 09:24
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele öffentliche Parkplätze waren in folgenden Stadtteilen zum 1. Januar 2013 ausgewiesen: – Mitte – West – Süd – Nord – Bad Cannstatt Wie viele Parkplätze sind es in den genannten Stadtteilen zum heutigen Stand (August 2019)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl ausgewiesener, öffentlicher Parkplätze“ v…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: Anzahl ausgewiesener, öffentlicher Parkplätze [#164770]
Datum
6. Oktober 2019 09:38
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl ausgewiesener, öffentlicher Parkplätze“ vom 24.08.2019 (#164770) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Anzahl ausgewiesener öffentlicher Stellplätze Sehr geehrteAntragsteller/in die Straßenverkehrsbehörde des Amts fü…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Anzahl ausgewiesener öffentlicher Stellplätze
Datum
9. Oktober 2019 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung hat Ihre ursprüngliche Anfrage an das zuständige Tiefbauamt weitergeleitet. Aufgrund der Urlaubszeit wurde Ihre Anfrage dort versehentlich noch nicht beantwortet, Bitte haben Sie bis zu einer endgültigen Antwort noch etwas Geduld. Freundliche Grüße
Landeshauptstadt Stuttgart
Anzahl öffentlicher Stellplätze (#164770), Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Frage zu den …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Anzahl öffentlicher Stellplätze (#164770),
Datum
16. Oktober 2019 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Frage zu den uns vom Tiefbauamt übermittelten, ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen in Stuttgart zum Stand 2019: Anzahl der öffentlichen Parkplatze im Bereich der Parkraumbewirtschaftung in Stuttgart (Stand 11.10.2019): Mitte: rund 4300 Stellplätze West: rund 9300 Stellplätze Süd: rund 6.700 Stellplätze Nord: rund 4.000 Stellplätze Bad Cannstatt: rund 4.500 Stellplätze Bitte beachten Sie, dass sich die Stellplatzzahlen in den bewirtschafteten Bereichen nur grob ermitteln lassen, da die Parkstände oftmals nur als Parkfläche im Straßenraum ausgewiesen sind, sprich ohne Markierung der einzelnen Stellplätze. Die Stellplatzzahlen werden deshalb über einen Flächenbedarf pro KFZ ermittelt. Auch können die Stellplatzzahlen in der Realität variieren, durch die unterschiedliche Fahrzeuglängen oder individuellem Parkverhalten. Darüberhinaus liegen uns keine Daten zu den nichtbewirtschafteten Parkflächen in diesen Stadtbezirken vor. Aus dem Jahr 2013 liegen keine Daten vor, da die Erhebung des Bestandes jeweils im Vorfeld der Einführung eines Parkraummanagements zu einem anderen Zeitpunkt erfolgte. Nach unserer Einschätzung wurden jedoch die Stellplatzzahlen, durch die Parkraumbewirtschaftung, grundsätzlich nicht verändert, sodass sich die Zahlen entsprechen müssten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anzahl öffentlicher Stellplätze (#164770), [#164770] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwo…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: Anzahl öffentlicher Stellplätze (#164770), [#164770]
Datum
5. Dezember 2019 13:51
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort bezogen auf die aktuellen Zahlen der bewirtschafteten Parkraumflächen. Wie Sie schreiben, wurde die Ist-Datenerhebung jeweils im Vorfeld der Einführung eines Parkraummanagements in den betroffenen Stadtteilen erhoben und waren in 2013 zumindest teilweise nicht bekannt. Es ist nun anzunehmen, dass so weitreichende Maßnahmen wie die Parkraumbewirtschaftung anhand belastbarer Daten durchgeführt werden. Lassen Sie mich deshalb die Anfrage präzisieren: - Wie hoch war die letzte Anzahl der erhobenen Stellplätze in den jeweiligen Stadtteilen vor Einführung der Parkraumbewirtschaftung? - Wurden für die Betrachtung vor und nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung die identischen Kennzahlen für den Flächenbedarf pro KFZ verwendet? - und wenn nein, welches waren die entsprechenden Schlüssel vorher und nachher? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164770 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Anzahl öffentlicher Stellplätze (#164770), [#164770] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe ihre Anf…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Anzahl öffentlicher Stellplätze (#164770), [#164770]
Datum
18. Dezember 2019 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe ihre Anfrage - leider krankheitsbedingt verspätet - an das Tiefbauamt weitergeleitet, da wir als Verkehrsbehörde diese Zahlen nicht ermitteln. Ich gehe davon aus, dass Sie von dort Nachricht erhalten. Freundliche Grüße
Landeshauptstadt Stuttgart
Ihre Anfrage zum Parkraummanagement Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten diverse Fragen zum Parkraummanagement…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage zum Parkraummanagement
Datum
19. Dezember 2019 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten diverse Fragen zum Parkraummanagement (PRM) an Frau Weinberger vom Amt für öffentliche Ordnung gerichtet. Gerne gebe ich Ihnen zur Antwort von Frau Weinberger noch folgende Ergänzenden Antworten / Präzisierungen: Die planerischen Grundlagen zum Parkraummanagement werden jeweils durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen erarbeitet. Das Parkraummanagement in der Landeshauptstadt Stuttgart wurde in der Vergangenheit schrittweise erweitert. Derzeitig sind wir in der Vorbereitung der 5. Umsetzungsstufe die im Jahr 2021 realisiert werden soll. Für jede neue Umsetzungsstufe werden zunächst Voruntersuchungen und nach Einführung des PRM für den jeweiligen Bereich Nachuntersuchungen durchgeführt. Die Methodik der Vor- und Nachuntersuchungen ist jeweils identisch. In der Regel werden die Erhebungen im Rahmen der Vor- und Nachuntersuchungen durch ein externes Verkehrsplanungsbüro erbracht. Das Vorgehen ist hier jeweils wie folgt: Durch die Erhebungen wird das Parkraumangebot und die Parkraumnachfrage ermittelt. Die Abgrenzung der zu erhebenden Teilgebiete wird durch uns vorgegeben. Innerhalb der Teilgebiete wurden die Erhebungen nach Baublockseiten differenziert, so dass die Daten richtungsgetrennt und straßenabschnittsweise vorliegen. Die Erhebungen des Angebots und der Nachfrage werden an einem repräsentativen Werktag (Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, außerhalb der Ferien, Wochen ohne Feiertage, kein Feinstaubalarm) durchgeführt. Die Erhebungen sind zu drei verschiedenen Tageszeiten durchzuführen, vormittags von 9:00 bis 11:00 Uhr (10:00 Uhr), nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr (15:00 Uhr) und nachts von 22:00 bis 24:00 Uhr (23:00 Uhr). Erhoben wird das öffentlich nutzbare Parkraumangebot differenziert in Parkplatzart (ohne Beschränkung, Behindertenparkplatz, sonstige Nutzungseinschränkung) und die Art der Bewirtschaftungsregelung (ohne Regelung, Anwohnerparken, Kurzzeitbereich, Anlieferbereich). . Bei der Erhebung der Parkraumnachfrage wird in die Fahrzeugarten Pkw, Lkw und Anhänger sowie in legales und gebotswidriges Parken unterschieden. Als freie Stellplätze werden nicht belegte, legale Stellplätze für Pkw mit erhoben. Es wird somit bei dieser Erhebungsmethodik das jeweilige reale Parkraumangebot unter Berücksichtigung des jeweiligen Parkverhaltens und der Verkehrsregelung ermittelt. Somit kann von uns kein allgemeingültiger Schlüssel für den Flächenbedarf pro Kfz angegeben werden. Freundliche Grüße
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AW: Ihre Anfrage zum Parkraummanagement [#164770] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche u…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Parkraummanagement [#164770]
Datum
28. Januar 2020 23:05
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche und anschauliche Erklärung des Vorgehens. Allerdings beantwortet auch diese Darstellung nicht die ursprüngliche Frage. Wenn die Zahl der aktuellen, öffentlichen Parkplätze im Bereich der Parkraumbewirtschaftung angegeben werden kann, ist davon auszugehen, dass die Zahlen auch für die Zeit vor der Einführung bekannt sind. Dies bestätigen Sie ja indirekt durch die Beschreibung des Erhebungsverfahrens. Diese Zahlen bitte ich Sie nun mitzuteilen, aufgeschlüsselt nach den genannten Gebieten! Falls diese Zahlen für einzelne oder alle Gebiete wider Erwarten doch nicht vorliegen, geben sie diese bitte explizit in Ihrer Antwort an. Ich denke, die Frage ist klar und unmissverständlich gestellt und es ist unverständlich, warum die Stadt Stuttgart diese anscheinend nicht beantworten wollen. Vielmehr entsteht der Eindruck, die Stadt Stuttgart versucht durch Ausweich- und Hinhaltetaktik ihrer gesetzlich gebotenen Informationspflicht auszuweichen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 164770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164770 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage zum Parkraummanagement [#164770] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Parkraummanagement [#164770]
Datum
4. März 2020 22:56
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl ausgewiesener, öffentlicher Parkplätze“ vom 24.08.2019 (#164770) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 164 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164770 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. März 2020 22:56
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Ihre Anfrage zum Parkraummanagement [#164770] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bereit…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage zum Parkraummanagement [#164770]
Datum
5. März 2020 11:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bereits von Frau Weinberger am 16.10.2019 beantwortet. Gerne sende ich Ihnen nachfolgend eine entsprechende Kopie. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antwort: AW: Ihre Anfrage zum Parkraummanagement [#164770] Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann mich nicht e…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Ihre Anfrage zum Parkraummanagement [#164770]
Datum
10. März 2020 08:32
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann mich nicht erinnern, dass die Frage bereits abschließend beantwortet wurde. Wie in meiner email vom 28. Januar 2020 an Herrn Hemmerich nochmals eindeutig dargelegt, wurde auf wichtige Teile der Frage nicht eingegangen. Nämlich insbesondere darauf, ob und inwieweit sich die Zahl der Parkplätze durch Einführung des Parkplatzmanagements geändert hat. Diese Fragestellung wurde mehrmals wiederholt und lässt sich auch eindeutig aus dem mittlerweile fast schon episch anmutenden email-Verkehr ablesen. Ich finde es von daher erstaunlich und unverständlich, wie sich die Stadt Stuttgart vehement weigert, ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Landesinformationsgesetz nachzukommmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164770 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. März 2020 08:32
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.