Rattenbefall

Guten Tag. In den Kellern der Linienstr.145 in Berlin-Mitte gibt es einen Rattenbefall. Was können wir dagegen tun .Wir sind hier als Handwerker beschäftigt
Mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rattenbefall [#164984]
Datum
26. August 2019 14:40
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag. In den Kellern der Linienstr.145 in Berlin-Mitte gibt es einen Rattenbefall. Was können wir dagegen tun .Wir sind hier als Handwerker beschäftigt Mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Ratten im Keller Sehr geehrteAntragsteller/in In Berlin müssen Ratten bekämpft werden, weil sie als Gesundheitssch…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Betreff
Ratten im Keller
Datum
30. August 2019 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in In Berlin müssen Ratten bekämpft werden, weil sie als Gesundheitsschädlinge gelten. Die Bekämpfung führt ein zugelassener Schädlings Betrieb aus. Beauftragt wird dieser durch den Pflichtigen ( in der Regel die Hausverwaltung). Das Gesundheitsamt kommt kontrolieren. Mit freundlichen Grüßen