Kontrollbericht zu Al Mousli, Bayreuth

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Al Mousli Chicken
Sophienstraße 3
95444 Bayreuth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Al Mousli, Bayreuth [#165053]
Datum
26. August 2019 20:35
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Al Mousli Chicken Sophienstraße 3 95444 Bayreuth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Auskunft Der Betrieb „Al Mousli Chicken“ wurde nach dem Betreiberwechsel zum 01.09.2019 noch nicht kontrolliert.
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
17. September 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
398,7 KB
Der Betrieb „Al Mousli Chicken“ wurde nach dem Betreiberwechsel zum 01.09.2019 noch nicht kontrolliert.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die unkomplizierte Auskunft durch Ihr Schreiben vom 17.09.2019. Bezü…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Al Mousli, Bayreuth [#165053]
Datum
2. Oktober 2019 21:42
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die unkomplizierte Auskunft durch Ihr Schreiben vom 17.09.2019. Bezüglich des Betriebs „Al Mousli Chicken“ bin ich jedoch nicht zufrieden. Sie lehnten meinen Antrag ab, weil es zum 01.09.2019 einen Betreiberwechsel gegeben habe und seither keine Kontrollen stattgefunden hätten. Ich kann den §§ 3 und 4 VIG keinen entsprechenden Ausschluss-, Beschränkungs-, oder Ablehnungsgrund entnehmen. Ich sehe auch keinen Grund außerhalb des VIG, weshalb der Erwerber eines Unternehmens von vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen befreit werden sollte. Sollten Sie (fälschlicherweise) annehmen, es handle sich um einen Fall des Ausschlussgrundes wegen Betroffenheit personenbezogener Daten (§ 3 Nr. 2 lit. a VIG), so wären zumindest Informationen zu baulichen Mängeln herauszugeben, da jedenfalls diese von der Person des Betreibers unabhängig sind. Ich bitte Sie daher, Ihre Ablehnung vom 17.09.2019 meines Antrags vom 26.08.2019 nochmals zu überdenken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde der Betrieb „Al Mousli Chicken“ zum 01.09.2019 mit einem neuen Betre…
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde der Betrieb „Al Mousli Chicken“ zum 01.09.2019 mit einem neuen Betreiber neu angemeldet. Zu dem mit Ablauf des 31.08.2019 erloschenen Betrieb gleichen Namens ist jegliche Auskunftserteilung ausgeschlossen, weil der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern (§ 1 VIG), bei einem nicht mehr existenten Betrieb per se nicht mehr erreicht werden kann.