EU-Türkei-Abkommen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- alle Aktualisierungen, Änderungen bzw. Protokolle zum EU-Türkei-Abkommen, die über das Bundeskanzleramt gelaufen sind seit 2016
- Information über die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens von Seiten Deutschland insbesondere monitäre Beteiligung seit 2016

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Aktualisieru…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU-Türkei-Abkommen [#165369]
Datum
28. August 2019 15:08
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Aktualisierungen, Änderungen bzw. Protokolle zum EU-Türkei-Abkommen, die über das Bundeskanzleramt gelaufen sind seit 2016 - Information über die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens von Seiten Deutschland insbesondere monitäre Beteiligung seit 2016
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich aufgrund der langen Bea…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EU-Türkei-Abkommen [#165369], 13 IFG - 02814 - In 2019/NA 224 [#165369]
Datum
13. November 2019 15:55
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich aufgrund der langen Bearbeitungszeit und der Kosten kein Interesse mehr habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165369 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>