Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Marke, Typ, Kraftstoffart, Schadstoffklasse und Anschaffungsdatum der dem Oberbürgermeisters derzeit zur Verfügung gestellten Dienstwagen
- Fahrleistung des jeweils zutreffenden Dienstwagens aufgeschlüsselt für das Jahr 2018 in Kilometer
- CO2-Emissionen der jeweiligen Dienstwagen aufgeschlüsselt für das Jahr 2018 in kg (sollte diese Information nicht vorliegen bitte pro 100 km beauskunften)
Ich weise Sie ausdrücklich auf § 4 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung und § 8 EGovG hin und bitte um eine Antwort in elektronischer Form per Email. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Bitte betrachten Sie meine Anfrage #163579 vom 12.08.2019 als gegenstandslos.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass es sich bei dieser Auskunft um eine einfache Anfrage handelt, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. August 2019
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27. September 2019
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