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Dieselfahrverbot Hermannstraße - Ausgewiesene Umfahrungen und Zahlen zum konkreten Nutzen

Der Tagespresse habe ich entnommen, dass die Hermannstraße im Rahmen des neuen Luftreinhalteplans ab Oktober im Abschnitt zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße auf einer Länge von 240m dauerhaft für ältere Diesel-PKW und -LKW bis zur Abgasnorm Euro 5 gesperrt werden soll.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Wie hoch ist der aktuelle tägliche Durchsatz solcher älterer Diesel-PKW und LKW bis Abgasnorm 5 in dem betroffenen Streckenabschnitt der Hermannstraße in konkreten Zahlen?
2. Welche Umfahrungen sind für diese Fahrzeuge nach der Sperrung der Hermannstraße ausgewiesen? Welche Streckenführungen sind konkret vorgesehen?
3. An welchen Orten/Straßenabschnitten und in welchem Umfang ver-spricht sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durch die geplante Sperrung Verbesserungen der Luftqualität? An wel-chen Orten/Straßenabschnitten und in welchem Umfang sind Ver-schlechterungen der Luftqualität zu erwarten? Auch hier wäre ich Ihnen für konkrete Angaben dankbar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dieselfahrverbot Hermannstraße - Ausgewiesene Umfahrungen und Zahlen zum konkreten Nutzen [#165459]
Datum
29. August 2019 12:39
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Tagespresse habe ich entnommen, dass die Hermannstraße im Rahmen des neuen Luftreinhalteplans ab Oktober im Abschnitt zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße auf einer Länge von 240m dauerhaft für ältere Diesel-PKW und -LKW bis zur Abgasnorm Euro 5 gesperrt werden soll. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen: 1. Wie hoch ist der aktuelle tägliche Durchsatz solcher älterer Diesel-PKW und LKW bis Abgasnorm 5 in dem betroffenen Streckenabschnitt der Hermannstraße in konkreten Zahlen? 2. Welche Umfahrungen sind für diese Fahrzeuge nach der Sperrung der Hermannstraße ausgewiesen? Welche Streckenführungen sind konkret vorgesehen? 3. An welchen Orten/Straßenabschnitten und in welchem Umfang ver-spricht sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durch die geplante Sperrung Verbesserungen der Luftqualität? An wel-chen Orten/Straßenabschnitten und in welchem Umfang sind Ver-schlechterungen der Luftqualität zu erwarten? Auch hier wäre ich Ihnen für konkrete Angaben dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die Fachabteilung weitergeleitet. Gerne erhalten Sie die angef…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Dieselfahrverbot Hermannstraße - Ausgewiesene Umfahrungen und Zahlen zum konkreten Nutzen [#165459]
Datum
25. September 2019 15:15
Status
Warte auf Antwort
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13,8 KB
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5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die Fachabteilung weitergeleitet. Gerne erhalten Sie die angeforderten Daten. Die Zusammenstellung der Daten konnte jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Ich möchte Sie daher noch um zwei Wochen Geduld bitten. Hierfür bitte ich um Verständnis. Sie erhalten die gewünschten Informationen kostenlos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dieselfahrverbot Hermannstraße - Ausgewiesene …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Dieselfahrverbot Hermannstraße - Ausgewiesene Umfahrungen und Zahlen zum konkreten Nutzen [#165459]
Datum
5. Oktober 2019 09:21
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dieselfahrverbot Hermannstraße - Ausgewiesene Umfahrungen und Zahlen zum konkreten Nutzen“ vom 29.08.2019 (#165459) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 165459 Antwort an: [geschwärzt]

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die weitere Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage,…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Dieselfahrverbot Hermannstraße - Ausgewiesene Umfahrungen und Zahlen zum konkreten Nutzen [#165459]
Datum
7. Oktober 2019 13:10
Status
Warte auf Antwort
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5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die weitere Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, ich hatte es Versäumt, den Feiertag bei der Auskunft zu berücksichtigen. Ich habe für Sie folgende Informationen zusammengetragen: 1. Wie hoch ist der aktuelle tägliche Durchsatz solcher älterer Diesel-PKW und LKW bis Abgasnorm 5 in dem betroffenen Streckenabschnitt der Hermannstraße in konkreten Zahlen? Durch die Hermannstraße fahren 2020 voraussichtlich 25.936 Fahrzeuge pro Tag (83 % oder 21.527 Pkw, 10.2 % oder 2.645 leichte Nutzfahrzeuge, 2.2 % oder 571 schwere Nutzfahrzeuge, 2.1 % oder 544 Krafträder, 2.1 % oder 545 Linienbusse und 0.4 % oder 104 Reisebusse) Diese Daten waren Grundlage für die Berechnung der Luftschadstoffbelastung. Das Durchfahrverbot betrifft Dieselfahrzeuge mit Ausnahme der Motorräder der Abgasstufe Euro 5/V und schlechter. Dies betrifft, bezogen auf die Flotte von 2020, - 16,3 % der Pkw, also 351 Pkw pro Tag, - 70,4 % der leichten Nutzfahrzeuge, also 1.862 leichte Nutzfahrzeuge pro Tag, - 39,6 % der schweren Nutzfahrzeuge, also 226 schwere Nutzfahrzeuge pro Tag und - 51,9 % der Reisebusse, also 54 Reisebusse pro Tag. 2. Welche Umfahrungen sind für diese Fahrzeuge nach der Sperrung der Hermannstraße ausgewiesen? Welche Streckenführungen sind konkret vorgesehen? Es sind keine Umfahrungshinweise oder Umleitungsbeschilderungen für konkrete Umfahrungsstrecken vorgesehen. Sehr wohl wird aber im engeren und weiteren Umfeld der Durchfahrtsverbotsstrecken auf Hinweisschildern auf die Maßnahme aufmerksam gemacht werden. So wird erreicht, dass sich die betroffenen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer in Abhängigkeit ihrer unterschiedlichen Fahrtziele auf verschiedene Umfahrungsmöglichkeiten im engmaschigen Berliner Straßennetz verteilen. Voraussichtlich werden in Neukölln an folgenden Standorten Hinweisschilder angebracht werden, die auf das Durchfahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V durch die Hermannstraße zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße aufmerksam machen: - an der Oberlandstraße vor der A 100 in Fahrtrichtung Ost, - am Britzer Damm vor der Gradestraße in Fahrtrichtung Nord, - am Britzer Damm vor der A 100 in Fahrtrichtung Nord, - an der Hermannstraße vor der Rollbergstraße in Fahrtrichtung Süd 3. An welchen Orten/Straßenabschnitten und in welchem Umfang verspricht sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durch die geplante Sperrung Verbesserungen der Luftqualität? An welchen Orten/Straßenabschnitten und in welchem Umfang sind Verschlechterungen der Luftqualität zu erwarten? Auch hier wäre ich Ihnen für konkrete Angaben dankbar. Durch das Durchfahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasstufe Euro 5 / V und schlechter wird der Grenzwert für NO2 an der Hermannstraße zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße in 2020 eingehalten werden. Es wird zu keinen neuen NO2-Grenzwertüberschreitungen im Umfeld der Hermannstraße kommen. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihre Fragen ausreichend beantworten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen