NATO-Truppenstatut
Die Stationierun ausländischer Truppen in Deutschland wird im Nato-Truppenstatut geregelt.
1. Ich bitte um Informationen darüber, in welchem Umfang die BRD Einfluss auf die Größenordnung der hier stationierten Truppen nehmen kann. Also konkret: Könnte die BRD die Schließung eines einzelnen Standortes ausländischer Truppen beschließen, ohne internationales Recht zu verletzen?
In der Pressekonferenz vom 21. August diesen Jahres wurde festgestellt, dass die BRD jährlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für die Stationierung ausländischer Truppen aufwenden.
2. Ich bitte um Informationen darüber, welche Beträge die BRD bei einer Schließung eines der verschiedenen Standorte einsparen würde, unabhängig davon, ob die Schließung bilateral oder durch nur einen Bündnispartner beschlossen würde.
Ergebnis der Anfrage
Die Antwort ist sehr unbefriedigend. Genau genommen sind meine Fragen nicht beantwortet.
Die BRD habe kein Interesse, die Kontingente ausländischer Truppen im Land zu reduzieren. Es könne wegen der Verträge über die Grundstücke und deren Nutzung Probleme geben.
Angeblich gäbe es keine Kalkulationen über Kosten und Nutzen.
Alles sehr ausweichend und fadenscheinig.
Fazit: Die Beziehungen zu den USA und anderen NATO-Staaten wiegen schwerer als Befürchtungen bzw. Interessen der Bürger. Es scheint nicht gewünscht zu sein, dass der Bürger Infos zum Handeln des Außen- und Verteidigungsministeriums erhalten.
Leider schaffe ich es nicht, weiter dran zu bleiben. Aus diesem Grunde hier: Ende.
Information nicht vorhanden
-
Datum31. August 2019
-
5. Oktober 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!