NATO-Truppenstatut

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Stationierun ausländischer Truppen in Deutschland wird im Nato-Truppenstatut geregelt.
1. Ich bitte um Informationen darüber, in welchem Umfang die BRD Einfluss auf die Größenordnung der hier stationierten Truppen nehmen kann. Also konkret: Könnte die BRD die Schließung eines einzelnen Standortes ausländischer Truppen beschließen, ohne internationales Recht zu verletzen?

In der Pressekonferenz vom 21. August diesen Jahres wurde festgestellt, dass die BRD jährlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für die Stationierung ausländischer Truppen aufwenden.
2. Ich bitte um Informationen darüber, welche Beträge die BRD bei einer Schließung eines der verschiedenen Standorte einsparen würde, unabhängig davon, ob die Schließung bilateral oder durch nur einen Bündnispartner beschlossen würde.

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort ist sehr unbefriedigend. Genau genommen sind meine Fragen nicht beantwortet.
Die BRD habe kein Interesse, die Kontingente ausländischer Truppen im Land zu reduzieren. Es könne wegen der Verträge über die Grundstücke und deren Nutzung Probleme geben.
Angeblich gäbe es keine Kalkulationen über Kosten und Nutzen.
Alles sehr ausweichend und fadenscheinig.
Fazit: Die Beziehungen zu den USA und anderen NATO-Staaten wiegen schwerer als Befürchtungen bzw. Interessen der Bürger. Es scheint nicht gewünscht zu sein, dass der Bürger Infos zum Handeln des Außen- und Verteidigungsministeriums erhalten.
Leider schaffe ich es nicht, weiter dran zu bleiben. Aus diesem Grunde hier: Ende.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. August 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stationierun au…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NATO-Truppenstatut [#165603]
Datum
31. August 2019 11:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stationierun ausländischer Truppen in Deutschland wird im Nato-Truppenstatut geregelt. 1. Ich bitte um Informationen darüber, in welchem Umfang die BRD Einfluss auf die Größenordnung der hier stationierten Truppen nehmen kann. Also konkret: Könnte die BRD die Schließung eines einzelnen Standortes ausländischer Truppen beschließen, ohne internationales Recht zu verletzen? In der Pressekonferenz vom 21. August diesen Jahres wurde festgestellt, dass die BRD jährlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für die Stationierung ausländischer Truppen aufwenden. 2. Ich bitte um Informationen darüber, welche Beträge die BRD bei einer Schließung eines der verschiedenen Standorte einsparen würde, unabhängig davon, ob die Schließung bilateral oder durch nur einen Bündnispartner beschlossen würde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „NATO-Truppenstatut“ vom 31.08.2019 (#165603) wur…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: NATO-Truppenstatut [#165603]
Datum
6. Oktober 2019 17:54
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „NATO-Truppenstatut“ vom 31.08.2019 (#165603) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10094568] NATO-Truppenstatut [#165603]
Datum
11. Oktober 2019 15:34
Status
Warte auf Antwort
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Das zuständige Fachreferat benötigt aufgrund des Umfang der Anfrage für die Beantwortung noch etwas Zeit. Sie werden demnächst eine Antwort erhalten. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „NATO-Truppenstatut“ vom 31.08.2019 (#165603) wur…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10094568] NATO-Truppenstatut [#165603]
Datum
27. Februar 2020 19:48
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „NATO-Truppenstatut“ vom 31.08.2019 (#165603) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 146 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165603

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10094568] NATO-Truppenstatut [#165603]
Datum
6. März 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 31. August 2019 wird gebeten, die verspätete Antwort zu entschuldigen. Ihren Fragen vorausgehend kann mitgeteilt werden, dass der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik es Deutschland ermöglicht, im Zusammenwirken mit den USA und seinen weiteren NATO-Verbündeten die Sicherheit und Stabilität in Europa zu gewährleisten. Die rechtliche Möglichkeit eines Aufenthalts in Deutschland erleichtert gemeinsame Übungen, das generelle Zusammenwirken und den Transit von Truppen, da Deutschland geografisch zentral im europäischen Bündnisgebiet liegt. Zudem sind die hier stationierten ausländischen Streitkräfte in manchen Regionen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, von dem der Bestand einer großen Anzahl an Arbeitsplätzen abhängt. Deutschland hat deshalb großes Interesse am Verbleib dieser Truppen. Zu Frage 1: Durch den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (&#8222;Aufenthaltsvertrag&#8220;) wurde die Effektivstärke der Streitkräfte, die in der Bundesrepublik Deutschland stationiert werden dürfen, festgelegt. Eine zahlenmäßige Erhöhung dieser Streitkräfte bedarf der vorherigen Zustimmung der Bundesregierung. Die Schließung eines Standortes könnte unter Umständen gegen den Aufenthaltsvertrag, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut in Verbindung mit dem NATO-Truppenstatut sowie gegen bestehende Liegenschaftsüberlassungsvereinbarungen verstoßen. Zu Frage 2: Die Standorte ausländischer Truppen in Deutschland spielen eine wichtige Rolle zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit in Deutschland und Europa. Eine Schließung von Standorten wäre nicht in deutschem Interesse, sie wird derzeit auch nicht erwogen. Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung dazu keine Informationen im Sinne Ihrer Frage vor. Mit freundlichen Grüßen