Förderung des Pop-Oratoriums Luther

Auf der Internetseite des Pop-Oratoriums Luther (http://www.luther-oratorium.de) steht die BKM als Partner aufgelistet.
Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Art und Weise die Partnerschaft besteht. Sollte es einen Vertrag/eine Vereinbarung oder ähnliche Dokumente/Nachrichten geben bitte ich, mir diese zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Internetsei…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung des Pop-Oratoriums Luther [#165908]
Datum
4. September 2019 19:55
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Internetseite des Pop-Oratoriums Luther (http://www.luther-oratorium.de) steht die BKM als Partner aufgelistet. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Art und Weise die Partnerschaft besteht. Sollte es einen Vertrag/eine Vereinbarung oder ähnliche Dokumente/Nachrichten geben bitte ich, mir diese zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11-13002/19#17 Sehr geehrteAntra…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
2. Oktober 2019 18:11
Status
Anfrage abgeschlossen
K 11-13002/19#17 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4.9.2019, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zum Pop-Oratorium Luther bitten. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/19#17 bearbeitet. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Die Förderung des Pop-Oratoriums Luther erfolgte im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017. Angesichts der gesamtstaatlichen Bedeutung der Reformation, hatte sich die Bundesregierung dazu entschlossen, an den Feierlichkeiten rund um das Reformationsjubiläum mitzuwirken, indem sie Veranstaltungen und Projekte fördert und die Erhaltung und Sanierung bedeutender Reformationsstätten unterstützt. Hierbei handelte es sich um eine kulturpolitische Entscheidung, da die Reformation von Anfang an ein Ereignis mit weitreichenden Auswirkungen auf Politik, Kultur und Gesellschaft hatte und somit bis in die heutige Zeit hinein ein Ereignis ist, welches auch über den innerkirchlichen Bereich von erheblicher Bedeutung ist. Vorbereitet wurde das Jubiläum in der „Lutherdekade“ seit 2008. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat in diesem Zusammenhang das Projekt „Pop-Oratorium Martin Luther – 500 Jahre Reformation“ durch eine Bundeszuwendung in Höhe von insgesamt 520.000 EUR gefördert, die dem Projektträger sukzessive in Form von jährlichen Teilzahlungen in den Jahren 2014 bis 2017 zur Verfügung gestellt wurde. Mit dem Ende der Feierlichkeiten zum Reformationsjubiläum ist auch die Projektförderung durch die Beauftragte für Kultur und Medien abgeschlossen. Das Projekt verlief äußerst erfolgreich und traf auf große öffentliche Resonanz. Alleine die Uraufführung in Dortmund Ende 2015 lockte knapp 16.000 Besucher an. Weitere Aufführungen fanden u.a. in Düsseldorf, Halle, Hamburg, Hannover, Mannheim, Stuttgart, München und Berlin statt. Soweit Sie neben einer Auskunft auch Zugang zu dem Zuwendungsbescheid begehren, bitte ich Sie um Stellungnahme, ob Sie sich mit einer Schwärzung derjenigen Passagen einverstanden erklären, die gemäß § 6 IFG das Interesse eines Dritten an der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berühren. Sollten Sie sich hiermit nicht einverstanden erklären, wäre vor Herausgabe des Förderbescheides ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG durchzuführen. Wegen des hiermit verbundenen höheren Verwaltungsaufwands müssten Sie in diesem Fall mit der Erhebung von Gebühren gemäß § 10 IFG rechnen. Gemäß Anlage Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung können in Ihrem Fall Gebühren je nach Aufwand zwischen 30 bis 500 EUR erhoben werden. Ich bitte Sie um Stellungnahme bis zum 16.10.2019. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien [#165908] K 11-13002/19#17 Sehr…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien [#165908]
Datum
3. Oktober 2019 05:28
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
K 11-13002/19#17 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Da ich davon ausgehe, dass sich in Ihrer Nachricht alle relevanten Informationen bzgl. Art und Umfang der Förderung beinhaltet benötige ich die Dokumente nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>