Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand)

hiermit möchte ich mich gern mit der Bitte um Auskunft über und Zugang zu den relevanten Informationen und Dokumenten zu folgenden Fragen an Sie wenden:

Der Konzern Vattenfall ist in Hinblick auf die Stromversorgung der Grundversorger in Berlin und übernimmt damit im Rahmen der liberalisierten Stromversorgung eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge.

a) Wie viele Kunden beliefert Vattenfall derzeit in Berlin mit Strom? Welche Informationen liegen dem Berliner Senat darüber vor?

b) Wie viele Endkunden beziehen derzeit Strom von Vattenfall jeweils als Privatkunden/Haushalte und Gewerbekunden? Welche Informationen liegen dem Berliner Senat darüber vor?

c) Die Eigenschaft, "Grundversorger" zu sein, ergibt sich im liberalisierten Strommarkt ja aus der Tatsache, die meisten Kunden in einer Region zu beliefern. Meine Frage: Wie, wann, in welchem Turnus, durch wen und nach welchen Kriterien wird dieser Umstand genau ermittelt?

d) Zwischen welchen Einrichtungen der öffentlichen Hand und Vattenfall bzw. Einrichtungen und Gesellschaften im Eigentum der Stadt Berlin, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und Vattenfall, bestehen derzeit Verträge zur Belieferung mit Strom?

Über eine Auskunft und gegebenenfalls auch über entsprechende Verweise und Links zu den entsprechenden Informationen würde ich mich sehr freuen.

Ich bedanke mich im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
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Jens-Martin Rode
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Jens-Martin Rode
Betreff
Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
5. September 2019 10:22
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit möchte ich mich gern mit der Bitte um Auskunft über und Zugang zu den relevanten Informationen und Dokumenten zu folgenden Fragen an Sie wenden: Der Konzern Vattenfall ist in Hinblick auf die Stromversorgung der Grundversorger in Berlin und übernimmt damit im Rahmen der liberalisierten Stromversorgung eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge. a) Wie viele Kunden beliefert Vattenfall derzeit in Berlin mit Strom? Welche Informationen liegen dem Berliner Senat darüber vor? b) Wie viele Endkunden beziehen derzeit Strom von Vattenfall jeweils als Privatkunden/Haushalte und Gewerbekunden? Welche Informationen liegen dem Berliner Senat darüber vor? c) Die Eigenschaft, "Grundversorger" zu sein, ergibt sich im liberalisierten Strommarkt ja aus der Tatsache, die meisten Kunden in einer Region zu beliefern. Meine Frage: Wie, wann, in welchem Turnus, durch wen und nach welchen Kriterien wird dieser Umstand genau ermittelt? d) Zwischen welchen Einrichtungen der öffentlichen Hand und Vattenfall bzw. Einrichtungen und Gesellschaften im Eigentum der Stadt Berlin, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und Vattenfall, bestehen derzeit Verträge zur Belieferung mit Strom? Über eine Auskunft und gegebenenfalls auch über entsprechende Verweise und Links zu den entsprechenden Informationen würde ich mich sehr freuen. Ich bedanke mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Martin Rode <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens-Martin Rode << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Martin Rode
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrter Herr Rode, Ihre oben genannte Anfrage ist bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betr…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
6. September 2019 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rode, Ihre oben genannte Anfrage ist bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eingegangen und wird hier bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Jens-Martin Rode
Sehr geehrte<< Anrede >> am 05.09.2019 hatte ich mich an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Jens-Martin Rode
Betreff
AW: Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
8. Oktober 2019 17:55
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> am 05.09.2019 hatte ich mich an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit einer IFG-Anfrage gewandt. #Meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand)“ vom 05.09.2019 (#165930). In diesem Zusammenhang möchte ich gern bei Ihnen nachfragen, ob ich möglicherweise eine Antwort Ihrerseits übersehen habe. Liegt mittlerweile eine Antwort zu meiner Anfrage vor? In dem Fall möchte ich sie bitten, mir diese noch einmal zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Auskunft über den Bearbeitungsstand, Ihr Jens-Martin Rode Anfragenr: 165930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrter Herr Rode, mit E-Mail vom 5. September 2019 baten Sie um Auskunft und Informationszugang nach dem I…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
11. Oktober 2019 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rode, mit E-Mail vom 5. September 2019 baten Sie um Auskunft und Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz zu relevanten Informationen und Dokumenten über Vattenfall als Grundversorgerin in der Stromversorgung. Grundversorgerin im Berliner Verteilnetz ist die Vattenfall Europe Sales GmbH. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu a) und b): Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Kunden durch Vattenfall beziehungsweise die Vattenfall Europe Sales GmbH in Berlin mit Strom versorgt werden. Eine Aufstellung zu den von Ihnen genannten Verbrauchergruppen liegt dem Senat ebenfalls nicht vor. Zu c): Die Festlegung des Grundversorgers ist in § 36 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Grundversorger ist nach Satz 1 der Vorschrift jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung sind gemäß § 3 Nummer 17 EnWG alle Netze, die der Verteilung von Energie an Dritte dienen und von ihrer Dimensionierung nicht von vornherein nur auf die Versorgung bestimmter, schon bei der Netzerrichtung feststehender oder bestimmbarer Letztverbraucher ausgelegt sind, sondern grundsätzlich für die Versorgung jedes Letztverbrauchers offen stehen.   Nach § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Erstmalig traf diese Pflicht die Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung zum 1. Juli 2006. Für das Berliner Verteilnetz der Stromnetz Berlin GmbH hat diese zum 1. Juli 2018 die Vattenfall Europe Sales GmbH als Grundversorgerin festgestellt. Gemäß § 36 Absatz 2 Satz 4 EnWG können Einwände gegen die Ermittlung des Grundversorgers bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Zuständige Behörde für Berlin ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Einwände gegen die Festlegung wurden nicht eingelegt. Zu d): Die Vattenfall Europe Sales GmbH beliefert aufgrund eines Vertrags mit dem Land Berlin, der auf Grundlage einer europaweiten Vergabe abgeschlossen wurde, im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen und Anlagen des Landes Berlin mit Strom: • Schulen, Verwaltungsgebäude und Gerichte (insgesamt 478 Einrichtungen), • Kultur- und Sporteinrichtungen (u.a. Theater, Bäder, Museen, Sportanlagen, insgesamt 188 Einrichtungen), • Polizei, Justizvollzugsanlagen und Wohnheime (u.a. Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsanstalten, insgesamt 214 Einrichtungen), • die öffentliche Beleuchtung und die Lichtsignalanlagen (Verkehrsampeln). Zur Belieferung von Gesellschaften des Landes Berlin, die sich nicht dem genannten Vertrag angeschlossen haben, liegen hier keine Angaben vor. Für die vorstehende Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Jens-Martin Rode
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Informationen. Zu meiner Informationsfr…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Jens-Martin Rode
Betreff
AW: Antw: Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
6. November 2019 14:48
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Informationen. Zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand)“ vom 05.09.2019 (#165930) habe ich allerdings noch ein paar Nachfragen: In Ihrer Antwort vom 11. Oktober 2019 teilten Sie mir mit, dass dem Berliner Senat keine Informationen darüber vorlägen, wie viele KundInnen durch Vattenfall beziehungsweise die Vattenfall Europe Sales GmbH in Berlin mit Strom versorgt werden. Zugleich aber ist Ihrer Antwort zu entnehmen, dass die Stromnetz Berlin GmbH als Verteilnetzbetreiber zum 1. Juli 2018 den Grundversorger für die auf dieses Datum folgenden 3 Jahre festgestellt und Ihre Behörde gemeldet hat. Da aus Ihrer Antwort hervorgeht, dass diese Meldung schriftlich erfolgt ist, müsste die Meldung in Ihrem Haus in schriftlicher Form vorliegen. Ich bitte daher um Einsichtnahme in dieses Dokument beziehungsweise um Zugänglichmachung und bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Ihr Jens-Martin Rode Anfragenr: 165930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165930
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrter Herr Rode, mit E-Mail vom 06.11.2019 baten Sie um Einsichtnahme in die Mitteilung der Stromnetz Ber…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
AW: Antw: Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
18. November 2019 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rode, mit E-Mail vom 06.11.2019 baten Sie um Einsichtnahme in die Mitteilung der Stromnetz Berlin GmbH über die Feststellung des Grundversorgers. Das betreffende Dokument enthält personenbezogene Daten, nämlich die Namen und Kontaktdaten der Personen, die auf Seiten der Stromnetz Berlin GmbH die Meldung abgegeben haben. Sofern Sie mit einer Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten in diesem Dokument einverstanden sind, kann eine elektronische Übersendung unverzüglich an Sie erfolgen. Sollten Sie nicht mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten in dem Dokument einverstanden sein, muss den Betroffenen gemäß § 14 Abs. 2 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Den Betroffenen werden nach der gesetzlichen Vorschrift zwei Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. In diesem Fall kann erst nach Ablauf der zweiwöchigen Äußerungsfrist über Ihren Antrag entschieden werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit der Übersendung des Dokuments unter Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten einverstanden sind oder ob die Betroffenen gem. § 14 Abs. 2 IFG um Stellungnahme gebeten werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
Jens-Martin Rode
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Mit einer Unkenntlichmachung der person…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Jens-Martin Rode
Betreff
AW: Antw: Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
18. November 2019 09:59
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Mit einer Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. Besten Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Jens-Martin Rode Anfragenr: 165930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165930
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrter Herr Rode, anliegend übersende ich die anonymisierte Mitteilung der Stromnetz Berlin GmbH über die …
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
AW: Antw: Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
21. November 2019 11:10
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
MitteilungGrundversorgerStromnetzBerlin_anonymisiert.pdf
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Sehr geehrter Herr Rode, anliegend übersende ich die anonymisierte Mitteilung der Stromnetz Berlin GmbH über die Feststellung des Grundversorgers vom 02.07.2018. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Rode, anliegend übersende ich die anonymisierte Mitteilung der Stromnetz Berlin GmbH über die …
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Betreff
AW: Antw: Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
21. November 2019 11:10
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
MitteilungGrundversorgerStromnetzBerlin_anonymisiert.pdf
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Sehr geehrter Herr Rode, anliegend übersende ich die anonymisierte Mitteilung der Stromnetz Berlin GmbH über die Feststellung des Grundversorgers vom 02.07.2018. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antw: Anzahl der Vattenfall-StromKunden in Berlin (Privat/Gewerbe/öffentliche Hand) [#165930]
Datum
21. November 2019 11:11
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