Analyse des BKAs zu den Einsatzplänen für Berlin
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Analyse des Bundeskriminalamts aus dem Jahre 2016 bezüglich der Einsatzpläne für Berlin. Die Analyse wurde in dem Magazin "Spiegel" in der Ausgabe 24/2017 auf Seite 29 im Artikel "Abgeriegelt" von den Autoren Markus Deggerich, Dietmar Piepen, Tobias Rapp und Andreas Wassermann erwähnt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Falls Sie eine Veröffentlichung nicht wünschen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe von Gründen explizit mit.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Im Spiegel (Ausgabe 24/2017) wird in einem Artikel beschrieben, dass laut einer Analyse des BKA die Einsatzpläne für Berlin nicht ausreichen und effektiv sein. Das BKA hat mich um eine Konkretisierung des Anlegens gebeten, dies war mir nur insoweit möglich, wie das Anliegen im Artikel des Spiegels erwähnt wird. Das BKA antwortete auf meine Konkretisierung hin, dass diese Einsatzpläne und eine solche Analyse nicht vorliegen und auch nach intensiver Recherche keinerlei Unterlagen gefunden wurden, die Gegenstand einer solchen Presseanfrage waren.
Information nicht vorhanden
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Datum5. September 2019
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12. November 2019
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