IFG: Masterplan IPv6

- die Dokumente zum "Masterplan IPv6" der Bundesregierung.
Auf dem Internet Governance Forum wurde heute von Behördenvertretern über einen Masterplan gesprochen, der Ziele und Zeitplanung der Umsetzung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung enthalten soll. Der Plan wird/wurde im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund ein „IPv6 Masterplan“ erarbeitet, der die notwendigen technischen und organisatorischen Schritte aufführt, um IPv6 flächendeckend in der Bundesverwaltung einzuführen. Dieser soll in der Sitzung der KoITB im Dezember zum Beschluss vorgelegt werden.

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  • Datum
    11. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Dokumente zum…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
IFG: Masterplan IPv6 [#166403]
Datum
11. September 2019 13:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Dokumente zum "Masterplan IPv6" der Bundesregierung. Auf dem Internet Governance Forum wurde heute von Behördenvertretern über einen Masterplan gesprochen, der Ziele und Zeitplanung der Umsetzung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung enthalten soll. Der Plan wird/wurde im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund ein „IPv6 Masterplan“ erarbeitet, der die notwendigen technischen und organisatorischen Schritte aufführt, um IPv6 flächendeckend in der Bundesverwaltung einzuführen. Dieser soll in der Sitzung der KoITB im Dezember zum Beschluss vorgelegt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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