Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG

die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Gutachten zu…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG [#166510]
Datum
12. September 2019 23:07
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in es besteht kein Informationszugang betreffend die Datenschutztätigkeit des Hessische…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG [#166510]
Datum
13. September 2019 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es besteht kein Informationszugang betreffend die Datenschutztätigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten, sondern der Informationszugang betrifft nur den allgemeinen Verwaltungsbereich, § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG, und diesen Bereich betreffen die Gutachten nicht. Mit freundlichen Grüßen