Hiermit beantrage ich den PDF oder jpeg Datei Einzelseiten und Internet Entscheidung Veröffentlichung Link Antwort Upload des Urteils Bafin GZ: WA33-QB4101-118954-2012-0004 .

Hiermit beantrage ich den PDF oder jpeg Datei Einzelseiten und Internet Entscheidung Veröffentlichung Link Antwort Upload des Urteils Bafin GZ: WA33-QB4101-118954-2012-0004 .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit beantrage i…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hiermit beantrage ich den PDF oder jpeg Datei Einzelseiten und Internet Entscheidung Veröffentlichung Link Antwort Upload des Urteils Bafin GZ: WA33-QB4101-118954-2012-0004 . [#166615]
Datum
15. September 2019 07:55
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage ich den PDF oder jpeg Datei Einzelseiten und Internet Entscheidung Veröffentlichung Link Antwort Upload des Urteils Bafin GZ: WA33-QB4101-118954-2012-0004 .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!