Kontrollbericht zu IKEA Bistro Koblenz, Koblenz

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Bistro Koblenz
An der Römervilla 1
56070 Koblenz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Gedächtnisprotokoll der telefonischen Auskunft am 23.12.2019:

Kontrolle am 26.05.2015 ohne Verstoß
Kontrolle am 02.12.2015 ohne Verstoß

Kontrolle am 08.03.2017 Verstoß:
- Mangel in der Küche: Kühlzelle im Obergeschoss Kühlaggregat mit Staub versehen, leichter Rost
- Bistrokühlzelle: Verdampfergitter mit Staubflusen behaftet

Kontrolle am 15.08.2017 ohne Verstoß

Kontrolle am 31.01.2018 Verstoß:
Getränkekühlzelle: Verdampfergitter mit Staub behaftet
Küche: unterhalb des rechten Waschbeckens alte Staubablagerungen

Kontrolle 15.01.2019 ohne Verstoß

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Bistro Koblenz, Koblenz [#166626]
Datum
15. September 2019 11:27
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Bistro Koblenz An der Römervilla 1 56070 Koblenz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Ihre Anfrage vom 15.09.2019 ist hier eingegangen. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freund…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Bistro Koblenz, Koblenz [#166626]
Datum
16. September 2019 08:05
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Ihre Anfrage vom 15.09.2019 ist hier eingegangen. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Eingangsbestätigung Eingangsbetätigung und Ankündigung der Bearbeitung unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehen…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
16. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbetätigung und Ankündigung der Bearbeitung unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Bescheid 1. Dem Antrag auf Mitteilung der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen f…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
11. November 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,7 MB
1. Dem Antrag auf Mitteilung der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen für den Betrieb „IKEA“, an der Römervilla 1, 56070 Koblenz wird gem. §§ 1, 2 VIG entsprochen. Sie erhalten hierzu ab dem 29.11.2019 auf dem Postwege die Informationen, zu welchem Zeitpunkt die beiden letzten Kontrollen stattgefunden haben und ob Verstöße festgestellt worden sind. 2. Die Herausgabe der letzten beiden Kontrollberichte wird abgelehnt. Stattdessen erfolgt die Informationsgewährung durch fernmündliche Auskunftserteilung ab dem 29.11.2019 unter der Telefonnummer 0261 — 1294683. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid 31.20.30/Ma. IKEA Koblenz [#166626] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Bescheid vom 11.11.2019 mit dem…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 31.20.30/Ma. IKEA Koblenz [#166626]
Datum
12. November 2019 20:23
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Bescheid vom 11.11.2019 mit dem Aktenzeichen 31.20.30/Ma. hat mich erreicht. Meine Anfrage vom 15.09.2019 zielt auf „alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre“, und nicht nur die letzten beiden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft und ändern den Bescheid entsprechend ab. Sie möchten mir keine schriftliche Auskunft geben, sondern bieten fernmündliche Informationsgewährung an. Dadurch wird der Aufwand für beide Seiten enorm gesteigert. Fast alle anderen Behörden senden die angefragten Informationen ohne Weiteres zu; mit Ihrer Argumentation weichen Sie also von der herrschenden Meinung der Verwaltung ab und steigern damit Ihren eigenen Arbeitsaufwand. Ich bitte Sie, dieses Vorgehen zu überdenken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166626 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Wir werden zu den Auskünften für die Jahre 2015-2017 den Betreiber nochmals anhören. Daher bitten wir Sie noch um …
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Wir werden zu den Auskünften für die Jahre 2015-2017 den Betreiber nochmals anhören. Daher bitten wir Sie noch um etwas Geduld, bis Ihnen ein geänderter Bescheid zugesendet werden kann. Bezüglich Ihres Einwandes der von uns praktizierten Auskunftsgewährung, verweisen wir auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 10.04.2019, Az.: 1 L 287/19.KO. Die entsprechende Erläuterung hierzu entnehmen Sie bitte auf Seite 3 unseres Bescheides an Sie vom 11.11.2019.
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Bescheid 1. Dem Antrag auf Mitteilung der Daten der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
28. November 2019
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Mitteilung der Daten der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre für den Betrieb „IKEA“, an der Römervilla 1, 56070 Koblenz wird gem. §§ 1, 2 VIG entsprochen. 2. Die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte wird abgelehnt. Stattdessen erfolgt die Informationsgewährung durch fernmündliche Auskunftserteilung ab dem 16.12.2019 unter der Telefonnummer 0261 — 1294683. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. [geschwärzt]
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Gedächtnisprotokoll der telefonischen Auskunft am 23.12.2019 Kontrolle am 26.05.2015 ohne Verstoß Kontrolle am 02.…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Gedächtnisprotokoll der telefonischen Auskunft am 23.12.2019
Datum
23. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolle am 26.05.2015 ohne Verstoß Kontrolle am 02.12.2015 ohne Verstoß Kontrolle am 08.03.2017 Verstoß: - Mangel in der Küche: Kühlzelle im Obergeschoss Kühlaggregat mit Staub versehen, leichter Rost - Bistrokühlzelle: Verdampfergitter mit Staubflusen behaftet Kontrolle am 15.08.2017 ohne Verstoß Kontrolle am 31.01.2018 Verstoß: Getränkekühlzelle: Verdampfergitter mit Staub behaftet Küche: unterhalb des rechten Waschbeckens alte Staubablagerungen Kontrolle 15.01.2019 ohne Verstoß
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Ordnungsamt der Stadt Koblenz [#166626] Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Ordnungsamt der Stadt Koblenz [#166626]
Datum
18. Juni 2020 12:40
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Ordnungsamt der Stadt Koblenz in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Bistro Koblenz, Koblenz“ vom 15.09.2019 (#166626). Den gesamten Schriftverkehr in Bezug auf diese Anfrage finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/166626 Mit Bescheid vom 18.11.2019 (Aktenzeichen 31.20.30/Ma.) wurde mein Antrag teilweise abgelehnt, weil der von mir begehrten Art des Informationszugangs nicht nachgekommen wurde. Stattdessen wurde lediglich eine telefonische Auskunft gewährt. Meiner Meinung nach wäre eine postalische Zusendung der beantragten Kontrollberichte geboten gewesen. Denn die potenzielle Weiterverwendung der Information liegt in meiner Verantwortung und ist vom IWG gedeckt ist. Zudem verfolgt eine Veröffentlichung im Internet sogar den Zweck des VIG. Hierzu stellte der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss VGH 10 S 1891/19 vom 13.12.2019 fest „Schließlich läge eine derartige Internetveröffentlichung keineswegs außerhalb der Zwecke des VIG. Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes gesehen werden kann.“ Ich bitte Sie, die Behörde zur rechtskonformen Bearbeitung von Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz anzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166626/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Eingangsbestätigung Fachaufsichtsbeschwerde gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Fachaufsichtsbeschwerde ge…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung Fachaufsichtsbeschwerde
Datum
25. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Ordnungsamt der Stadt Koblenz am 18.06.2020. Die Beschwerde wird unter dem o.a. Aktenzeichen geführt. Vorab und ohne nähere Prüfung des Vorgangs möchte ich auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.01.2020, Az 10 B 11634/19, hinweisen. Diese Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts des Landes Rheinland-Pfalz ist von der Stadt Koblenz als rheinland-pfälzische Behörde zu beachten. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage, werde ich mich unaufgefordert bei Ihnen melden.

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Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage kann diesseits keinerlei Fehler in der Verwaltungsentscheidung des Ordnu…
Von
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage kann diesseits keinerlei Fehler in der Verwaltungsentscheidung des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Koblenz im Rahmen der Durchführung des VIG festgestellt werden. Das Ordnungsamt hat recht- und zweckmäßig entschieden. Begründung Sie begründen Ihre Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Ordnungsamt der Stadt Koblenz in Bezug auf Ihre VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Bistro Koblenz, Koblenz“ vom 15.09.2019 (#166626) damit, dass Sie die begehrten Informationen per E-Mail erhalten wollten, Ihnen aber stattdessen eine telefonische Auskunft gewährt wurde. Das Ordnungsamt hat das Verwaltungsverfahren fehlerfrei und trotz der Vielzahl von VIG-Anfragen sehr zügig bearbeitet. Dabei hat das Ordnungsamt Ihre Rechte als auch die Rechte des betroffenen Dritten gewahrt. Das OVG Koblenz hat mit Beschluss vom 15.01.2020,Az 10 B 11634/19, entschieden, dass die Herausgabe von Kontrollberichten (also die Übersendung von Schriftstücken an den Antragsteller), die über einen mittels der Plattform „Topf Secret“ gestellten Antrag begehrt wird, unzulässig ist. Ihrem Antrag auf Übersendung der beantragten Unterlagen durfte daher nicht stattgegeben werden. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung ist die Entscheidung des Ordnungsamtes, Ihnen stattdessen eine telefonische Auskunft zu erteilen, sachgerecht. Das Verwaltungshandeln des Ordnungsamtes ist rechtskonform und wird durch die Fachaufsicht nicht beanstandet.