Statistik Rechtsstreitigkeiten

Ich erbitte Auskunft über Rechtstreitigkeiten in folgenden Bereichen:

1.
Anzahl der getroffenen Vergleiche, zurückgezogenen, verlorenen, gewonnenen und noch laufenden Verfahren für:
- Klagen gegen die Hochschule (oder deren Vertreter) von Studierenden
- Klagen gegen die Hochschule (oder deren Vertreter) durch Mitarbeiter der Hochschule

2.
- Anzahl der durch die Hochschule erteilten Abmahnungen gegen Mitarbeiter der Hochschule
- Anzahl der durch die Hochschule rechtswidrig erteilten Abmahnungen, sofern eine erfolreiche Anfechtung stattgefunden hat
- Anzahl der durch die Hochschule getroffenen Vergleiche bei erteilten Abmahnungen, sofern eine Anfechtung stattgefunden hat
- Anzahl der laufenden Anfechtungsverfahren von Abmahnungen, die die Hochschule erteilt hat

Jährlich als Summe für jede Einzelpositionen aufgelistet ab Januar 2014 bis August 2019.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. September 2019
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Statistik Rechtsstreitigkeiten [#166747]
Datum
16. September 2019 18:40
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte Auskunft über Rechtstreitigkeiten in folgenden Bereichen: 1. Anzahl der getroffenen Vergleiche, zurückgezogenen, verlorenen, gewonnenen und noch laufenden Verfahren für: - Klagen gegen die Hochschule (oder deren Vertreter) von Studierenden - Klagen gegen die Hochschule (oder deren Vertreter) durch Mitarbeiter der Hochschule 2. - Anzahl der durch die Hochschule erteilten Abmahnungen gegen Mitarbeiter der Hochschule - Anzahl der durch die Hochschule rechtswidrig erteilten Abmahnungen, sofern eine erfolreiche Anfechtung stattgefunden hat - Anzahl der durch die Hochschule getroffenen Vergleiche bei erteilten Abmahnungen, sofern eine Anfechtung stattgefunden hat - Anzahl der laufenden Anfechtungsverfahren von Abmahnungen, die die Hochschule erteilt hat Jährlich als Summe für jede Einzelpositionen aufgelistet ab Januar 2014 bis August 2019.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Ihre E-Mail an die amtierende Präsidentin vom 16.09.2019 Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen…
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Betreff
Ihre E-Mail an die amtierende Präsidentin vom 16.09.2019
Datum
18. Oktober 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen das Schreiben des Kanzlers vom 15.10.2019. Freundliche Grüße
Marcel Langner
AW: Ihre E-Mail an die amtierende Präsidentin vom 16.09.2019 [#166747] Sehr geehrte<< Anrede >> viele…
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die amtierende Präsidentin vom 16.09.2019 [#166747]
Datum
18. Oktober 2019 18:23
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ihrem Bescheid möchte ich mit folgender Begründung widersprechen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie diese Daten nicht sofort gesammelt als Exceltabelle bereithalten. Die Daten liegen jedoch zumindest in Ihren Akten vor, da Sie zur Vorhaltung rechtlich verpflichtet sind. Ebenso ist bei solchen Fällen regelmäßig der Personalrat zu beteiligen. Auch über Rechnungen für Anwälte lassen sich die Informationen zusammentragen. Ich gehe daher davon aus, dass ein Zusammentragen der Daten mit keinem hohen Aufwand verbunden ist, da die Information an mehreren Stellen vorliegt. Ich möchte daher erneut nach den Daten fragen. Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 166747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Ihr Widerspruch vom 22.10.2019 Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen das Schreiben des Kanzler…
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Betreff
Ihr Widerspruch vom 22.10.2019
Datum
8. November 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen das Schreiben des Kanzlers vom 07.11.2019. Freundliche Grüße
Marcel Langner
AW: Ihr Widerspruch vom 22.10.2019 [#166747] Sehr geehrte<< Anrede >> ich wüßte ehrlich nicht, was ic…
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 22.10.2019 [#166747]
Datum
9. November 2019 00:13
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich wüßte ehrlich nicht, was ich noch begründen soll. Die Idee des Gesetzes ist ja, dass der Bürger in der Lage ist Einsicht zu nehmen und diese Einsicht nicht begründen zu müssen. Es geht um Transparenz in der Verwaltung. Es sind keine personenbezogenen Daten angefragt, da nur Summen erfragt werden. Sie gehen leider auch auf meine vorgebrachten Argumente nicht ein, so dass ich nicht erkennen kann, warum diese irrelevant zu sein scheinen. Ich kann ja nun nicht nach gut Glück herumraten, was ich sagen soll, dass ich die Information bekomme. Genau dafür ist ja das AIG da. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 166747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166747
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Ihr Widerspruch vom 22.10.2019 Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen das Schreiben der Amtiere…
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Betreff
Ihr Widerspruch vom 22.10.2019
Datum
15. November 2019 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen das Schreiben der Amtierenden Präsidentin vom 14.11.2019. Freundliche Grüße
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Statistik Rechtsstreitigkeiten“ [#166747] [#166747]
Datum
16. November 2019 17:58
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/166747 Ich kann der Einschätzung der BTU Cottbus in der Auslegung des AIG nicht folgen und bitte um Ihre Einschätzung und Mithilfe. 1. Ausschluss, entsprechend § 2 AIG Abs. 2 letzter Satz Den Anwendungshinweisen zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Stand Mai 2018) folgend (https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299134.de), wurde die staatlichen Hochschulen vom Gesetzgeber ausdrücklich als solche dem Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes unterworfen, soweit sie nicht im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig werden. Eine umfassende Interpretation des Begriffs Wissenschaft würde die Akteneinsicht bei einer Universität jedoch schlechthin unmöglich machen. Hätte der Gesetzgeber dies gewollt, so hätte er eine Pauschalausnahme der Hochschulen vorgesehen. Das „Tätigwerden“ einer Universität im Wissenschaftsbereich im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 ist dementsprechend eng auszulegen. Die erfragte Information tangiert in keinster Weise den geschützten Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Weder für Studierende noch Mitarbeiter. Es handelt sich um einfachstes verwaltungstechnisches (Personal) Handeln. 2. Ablehnung, weil Information nicht vorhanden bzw. wird in der Form nicht festgehalten Ich möchte auf Drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/033/1903370.pdf verweisen. Ich gehe auf Basis ordnungsgemäßer Aktenführung davon aus, das Personalmaßnahmen entsprechend dokumentiert werden, die Basisinformation also vorliegt. Ob und inwieweit eine Behörde Informationen nach Wünschen des Antragstellers zusammenstellen muss bzw. über die gesetzliche Verpflichtung hinaus aufbereiten müsste, ist immer im Einzelfall zu klären. Der Informationsanspruch nach dem IFG (hier abgeleitet AIG) beschränkt sich grundsätzlich auf den bei der informationspflichtigen Behörde vorhandenen Bestand. Die Behörde trifft keine Informationsbeschaffungspflicht. Sie ist nicht gehalten, begehrte Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren. Liegen die fraglichen Informationen dagegen nach z.B. Code- und Typ-Nummern für Büromaterial strukturiert vor und bedarf es zur Bereitstellung der (Gesamt-) Information lediglich einer „reinen Übertragungsleistung“, ändert die Notwendigkeit dieses technischen Zwischenschrittes nichts an dem - vom AIG vorausgesetzten - Vorhandensein der Information. „Allein die Addition gleichartiger Informationen ist keine vom Informationsanspruch nicht umfasste inhaltliche Aufbereitung von Informationen.“ Die Behörde beseitige in diesen Fällen „lediglich ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis“ (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, 7 C 20/12, Rn. 37). Sofern aber – über eine bloße Addition oder sonstige Zusammenstellung hinaus – eine Auswertung oder Analyse notwendig ist und die begehrten Informationen damit erst generiert werden müssten, ist dies nach dem AIG nicht mehr geschuldet. Es handelt sich für meine Anfrage um genau solche Information, die lediglich übertragen und entsprechend Jahr und Statusgruppe addiert werden müssen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 166747.pdf - 2019-10-18_1-153-2019_AntragaufAkteneinischtStatistikRechtsstreitigkeiten_MarcelLangner.pdf - 2019-10-18_1-smime.p7s - 2019-11-08_1-153-2019_SchreibenzumWiderspruchvom22.10.2019.pdf - 2019-11-08_1-smime.p7s - 2019-11-15_1-153-2019_Widerspruchsbescheid.pdf - 2019-11-15_1-smime.p7s - 2019-11-15_2-153-2019_Bescheid.pdf - 2019-11-15_2-smime.p7s Anfragenr: 166747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166747
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der BTU Cottbus v 16.09.19, Ihre E-Mail v 16.11.19, fragdenstaat.de #166747 …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der BTU Cottbus v 16.09.19, Ihre E-Mail v 16.11.19, fragdenstaat.de #166747
Datum
2. Dezember 2019 16:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
417,1 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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