Gutachten Kita Heilmannstraße

Anfrage an: Bundesnetzagentur

sämtliche Ihnen vorliegende Gutachten zur Kita der Polifant gGmbh im Eckgebäude Heilmannstraße/Am Neckartor, insbesondere zur Belastung durch Mobilfunkstrahlung, wie berichtet unter https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kita-am-neckartor-in-stuttgart-spielplatz-zwischen-feinstaub-und-mobilfunk.f2a42ebb-31b4-45d7-9118-ef2b352b73f5.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2019
  • Frist
    19. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Ihnen vor…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Kita Heilmannstraße [#166814]
Datum
17. September 2019 22:06
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Ihnen vorliegende Gutachten zur Kita der Polifant gGmbh im Eckgebäude Heilmannstraße/Am Neckartor, insbesondere zur Belastung durch Mobilfunkstrahlung, wie berichtet unter https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kita-am-neckartor-in-stuttgart-spielplatz-zwischen-feinstaub-und-mobilfunk.f2a42ebb-31b4-45d7-9118-ef2b352b73f5.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Gutachten Kita Heilmannstraße [#166814]
Datum
5. November 2019 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine ortsfeste Funkanlage mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr (z.B. Mobilfunkbasisstationen) in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur im Rahmen des Standortverfahrens die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern überprüft hat (Standortbescheinigung). Die Regelungen zum Standortverfahren sowie die anzuwendenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) festgelegt. In der BEMFV ist die Festlegung eines Sicherheitsabstandes beschrieben. Außerhalb des Gesamt- Sicherheitsabstandes werden die Grenzwerte sicher eingehalten. Bei einer messtechnisch erteilten Standortbescheinigung wie in Ihrem Beispiel Standortbescheinigungsnummer: 720600 Standortbescheinigungsdatum: 28.05.2018; Heilmannstraße 3-5; << Adresse entfernt >>, wird an der Grenze des kontrollierbaren Bereichs gemessen. Anbei sende ich Ihnen die Standortbescheinigung zu. Einige Internet Links: Internetlinks: http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/ http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/ Bundesamt für Strahlenschutz: http://www.bfs.de http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Strahlenschutzkommission: http://www.ssk.de http://www.ssk.de/DE/Beratungsergebnisse/ElektromagnetischeFelder/elektromagnetischefelder_node.html Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für das Zusenden der Standortbescheinigung. Anlage 1 Blatt 1 des von Ihn…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Kita Heilmannstraße [#166814]
Datum
18. Dezember 2019 21:40
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für das Zusenden der Standortbescheinigung. Anlage 1 Blatt 1 des von Ihnen zugesendeten Dokuments verweist in Fußnote 2 hinsichtlich der Bereiche, in denen die Grenzwerte nicht eingehalten wurden, auf Anlage 2. Diese Anlage 2 ist in dem gesendeten Dokument enthalten. Ich bitte Sie deshalb freundlich, Anlage 2 nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166814