WLAN des LRZ

Auf der Seite: https://doku.lrz.de/display/PUBLIC/Regeln+zum+Betrieb+von+Institutseigenen+WLANs
legen Sie Bedingungen für Institutseigene WLANs fest.
Dazu habe ich folgende Fragen mit der Bitte um Stellungnahme:

Handelt es sich bei den Institutseigenen WLANs um nicht mit dem Netzwerk des MWN verbundene Netzwerke (autark)?

Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie:
- das Erfordernis einer Genehmigung
- die Festlegung auf bestimmte zu nutzende Kanäle
- die Festlegung der Verschlüsselungsform
von nicht mit dem Netzwerk des MWN verbunden WLANs?

Wie stehen Sie zu dem Argument, dass es keine Servicegarantie für die durch die Bundesnetzagentur der Allgemeinheit zugeteilten Frequenzen gibt und diese daher auch nicht gefordert werden kann?

Wie stehen Sie zu dem Argument, dass eine mögliche Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit vorliegt, wenn der Allgemeinheit zugeteilte Frequenzen durch Ihre Nutzungsbedingungen in dieser Art und Weise eingeschränkt werden?

Wie gehen Sie mit WLAN Signalen durch anwohnende Bürger um, die ja ebenso das gleiche Frequenzband verwenden, jedoch nicht Institutsmitglieder sind?

Wie gehen Sie mit WLAN Signalen durch Besucher um (z.B. mobiler Hotspot), die ja ebenso das gleiche Frequenzband verwenden, jedoch nicht Institutsmitglieder sind?

Sind die WLAN Systeme so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Das LRZ schreibt:
... und das LRZ will und kann keinesfalls den Betrieb beliebiger WLANs reglementieren. Das LRZ will weder Anwohner noch Besucher mit mobilen Hotspots reglementieren oder diese durch Deauth/Deassociation stören.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2019
  • Frist
    19. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der S…
An Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN des LRZ [#166815]
Datum
17. September 2019 22:24
An
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Seite: https://doku.lrz.de/display/PUBLIC/Regeln+zum+Betrieb+von+Institutseigenen+WLANs legen Sie Bedingungen für Institutseigene WLANs fest. Dazu habe ich folgende Fragen mit der Bitte um Stellungnahme: Handelt es sich bei den Institutseigenen WLANs um nicht mit dem Netzwerk des MWN verbundene Netzwerke (autark)? Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie: - das Erfordernis einer Genehmigung - die Festlegung auf bestimmte zu nutzende Kanäle - die Festlegung der Verschlüsselungsform von nicht mit dem Netzwerk des MWN verbunden WLANs? Wie stehen Sie zu dem Argument, dass es keine Servicegarantie für die durch die Bundesnetzagentur der Allgemeinheit zugeteilten Frequenzen gibt und diese daher auch nicht gefordert werden kann? Wie stehen Sie zu dem Argument, dass eine mögliche Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit vorliegt, wenn der Allgemeinheit zugeteilte Frequenzen durch Ihre Nutzungsbedingungen in dieser Art und Weise eingeschränkt werden? Wie gehen Sie mit WLAN Signalen durch anwohnende Bürger um, die ja ebenso das gleiche Frequenzband verwenden, jedoch nicht Institutsmitglieder sind? Wie gehen Sie mit WLAN Signalen durch Besucher um (z.B. mobiler Hotspot), die ja ebenso das gleiche Frequenzband verwenden, jedoch nicht Institutsmitglieder sind? Sind die WLAN Systeme so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, Sie erhalten diese E-Mail, weil sie sich telefonisch oder schri…
Von
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Betreff
LRZ-Servicedesk: [geschwärzt] aufgenommen ("WLAN des LRZ [#166815]")
Datum
17. September 2019 22:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, Sie erhalten diese E-Mail, weil sie sich telefonisch oder schriftlich an das LRZ gewendet haben. Ihr Anliegen wurde aufgenommen und wird nun als Incident-Ticket mit der ID [geschwärzt] bearbeitet. Wir bemühen uns, Ihr Ticket so schnell wie möglich zu bearbeiten und Ihnen eine für Sie zufriedenstellende Lösung anzubieten. Den Bearbeitungsstatus Ihres Tickets können Sie jederzeit auf [geschwärzt] mittels Ihrer LRZ-Kennung einsehen. Auch können Sie über diese Seite bei Bedarf weitere Informationen hinzufügen oder bezüglich des Tickets mit uns in Kontakt treten. Bei Antworten auf automatisch generierte Emails bitten wir Sie, die Betreffzeile nicht zu ändern. Thema: WLAN des LRZ [#166815] Inhalt: ===== Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Seite: https://doku.lrz.de/display/PUBLIC/Regeln+zum+Betrieb+von+Institutseigenen+WLANs legen Sie Bedingungen für Institutseigene WLANs fest. Dazu habe ich folgende Fragen mit der Bitte um Stellungnahme: Handelt es sich bei den Institutseigenen WLANs um nicht mit dem Netzwerk des MWN verbundene Netzwerke (autark)? Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie: - das Erfordernis einer Genehmigung - die Festlegung auf bestimmte zu nutzende Kanäle - die Festlegung der Verschlüsselungsform von nicht mit dem Netzwerk des MWN verbunden WLANs? Wie stehen Sie zu dem Argument, dass es keine Servicegarantie für die durch die Bundesnetzagentur der Allgemeinheit zugeteilten Frequenzen gibt und diese daher auch nicht gefordert werden kann? Wie stehen Sie zu dem Argument, dass eine mögliche Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit vorliegt, wenn der Allgemeinheit zugeteilte Frequenzen durch Ihre Nutzungsbedingungen in dieser Art und Weise eingeschränkt werden? Wie gehen Sie mit WLAN Signalen durch anwohnende Bürger um, die ja ebenso das gleiche Frequenzband verwenden, jedoch nicht Institutsmitglieder sind? Wie gehen Sie mit WLAN Signalen durch Besucher um (z.B. mobiler Hotspot), die ja ebenso das gleiche Frequenzband verwenden, jedoch nicht Institutsmitglieder sind? Sind die WLAN Systeme so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, zu Ihrem [geschwärzt] ("WLAN des LRZ [#166815]") lieg…
Von
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Betreff
LRZ-Servicedesk: Information zu [geschwärzt] ("WLAN des LRZ [#166815]")
Datum
19. September 2019 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, zu Ihrem [geschwärzt] ("WLAN des LRZ [#166815]") liegen neue Informationen vor: Thema: Lösungsvorschlag Nachricht: ======== Sehr geehrter Herr Langner, das Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften betreibt das Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) für die Münchner Universitäten. Integraler Bestandteil des MWN ist auch eine große WLAN Infrastruktur mit mehr als 4.400 Access Points (APs). Auch das WLAN-Netz, als Teil des MWN, wird zentral durch das LRZ für die Universitäten betrieben. Jedes Insitut kann den Aufbau von Access-Points beim LRZ beauftragen. Falls ein Institut trotz dieses Angebotes eigene APs aufbauen möchte, gelten dafür die von Ihnen zitierten Regeln zum Betrieb instituseigener WLAN-APs. Viele Universitäten verbieten den Betrieb Insituts-eigener APs. Ein solches Verbot gibt es im MWN nicht. Der Zweck der Regelungen ist der möglichst effiziente und störungsfreie Betrieb der öffentlich finanzierten APs im MWN sowie die Einhaltung von Compliance-Regeln denen das LRZ als Betreiber des MWN, und damit des Internet-Uplinks der Universitäten, unterliegt und dafür auch die Verantwortung trägt. Eventuell liegt ein Missverständnis vor. Die Regelungen betreffen einerseits von den Universitäten verwaltete Räume und Institute, um hier die Verfügbarkeit von WLAN-Kanälen so weit wie möglich zu garantieren, etwa wenn das Institut in Funkreichweite eines großen Hörsaals liegt. Die Regelungen betreffen andererseits WLAN-Access-Points, die an das MWN angeschlossen, und damit an dessen Regeln gebunden sind. Die Regelungen betreffen nur einen eng abgegrenzten und beschränkten Kreis von Instituten und das LRZ will und kann keinesfalls den Betrieb beliebiger WLANs reglementieren. Das LRZ will weder Anwohner noch Besucher mit mobilen Hotspots reglementieren oder diese durch Deauth/Deassociation stören. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, diese E-Mail erhalten Sie, da Sie sich bezüglich einer Störung …
Von
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Betreff
LRZ-Servicedesk: Incident124339 als gel ö st eingeordnet ("WLAN des LRZ [#166815]")
Datum
19. September 2019 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, diese E-Mail erhalten Sie, da Sie sich bezüglich einer Störung oder eines Anliegens an das LRZ gewandt haben. Ihr [geschwärzt] ("WLAN des LRZ [#166815]") wurde nun durch das LRZ als gelöst eingeordnet. Wir hoffen, dass Ihr Anliegen zufriedenstellend bearbeitet wurde. Sollten Sie mit der Lösung oder den Ihnen bisher zur Verfügung gestellten Informationen jedoch nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte per Reply auf diese Email mit. Sie können auch auf https://servicedesk.lrz.de/ql/show/124339 eine Nachricht zu diesem Incident hinzufügen. Wir werden die Bearbeitung des Incidents dann umgehend wieder aufnehmen und uns um eine für Sie zufriedenstellende Lösung bemühen. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
Marcel Langner
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für Ihre absoult beispiellos schnellen Ausführungen und auch die Darstellu…
An Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: LRZ-Servicedesk: Information zu [geschwärzt] ("WLAN des LRZ [#166815]") [#166815]
Datum
19. September 2019 19:58
An
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für Ihre absoult beispiellos schnellen Ausführungen und auch die Darstellung Ihrer grundlegenden Einstellung zu Deauth/Deassociation. Ich habe verstanden, dass diese Regelungen also selbst auferlegt sind (in einem demokratischen Prozess?), um allen das gemeinsam genutzte Medium so verfügbar wie möglich zu machen und dabei auch die Eigenständigkeit der Institute zu wahren. Nehme ich dann recht an, dass wenn sich jemand weigert, für autarke APs, die nicht mit dem MWN verbunden sind (wie unlogisch das auch sein sollte) sie eigentlich keine Handhabe haben, weil die Nutzung ja durch die Allgemeinzuteilung zugesagt wurde? Das wäre ja irgendwie auch für Besucher der Fall. Da Sie Kanal 13 als diesen für alle Institute verfügbaren Kanal definiert haben, kann ich dann davon ausgehen, dass Sie den 1,5,9,13 Kanalplan verwenden? Vielen Dank nochmals! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, zu Ihrem Incident 124339 ("WLAN des LRZ [#166815]") l…
Von
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Betreff
LRZ-Servicedesk: Information zu Incident124339 ("WLAN des LRZ [#166815]")
Datum
26. September 2019 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, zu Ihrem Incident 124339 ("WLAN des LRZ [#166815]") liegen neue Informationen vor: Thema: Antwort Nachricht: ======== Sehr geehrter Herr Langner, ja, wie sie vermutet haben, verwenden wir den Kanalplan 1,5,9,13. Die Regelungen haben wir uns selbst auferlegt. Mit freundlichen Grüßen

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Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, diese E-Mail erhalten Sie, da Sie sich bezüglich einer Störung …
Von
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Betreff
LRZ-Servicedesk: [geschwärzt] als gel ö st eingeordnet ("WLAN des LRZ [#166815]")
Datum
7. Oktober 2019 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Anwenderin / sehr geehrter Anwender, diese E-Mail erhalten Sie, da Sie sich bezüglich einer Störung oder eines Anliegens an das LRZ gewandt haben. Ihr Incident [geschwärzt] ("WLAN des LRZ [#166815]") wurde nun durch das LRZ als gelöst eingeordnet. Wir hoffen, dass Ihr Anliegen zufriedenstellend bearbeitet wurde. Sollten Sie mit der Lösung oder den Ihnen bisher zur Verfügung gestellten Informationen jedoch nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte per Reply auf diese Email mit. Sie können auch auf [geschwärzt] eine Nachricht zu diesem Incident hinzufügen. Wir werden die Bearbeitung des Incidents dann umgehend wieder aufnehmen und uns um eine für Sie zufriedenstellende Lösung bemühen. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]