Konzept der Bußgeldbemessung

Das unter TOP 16 der 2. Zwischenkonferenz der DSK am 25.06.2019 in Mainz beschlossene Konzept der Bußgeldbemessung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 7 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Konzept der Bußgeldbemessung [#166883]
Datum
19. September 2019 08:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das unter TOP 16 der 2. Zwischenkonferenz der DSK am 25.06.2019 in Mainz beschlossene Konzept der Bußgeldbemessung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Zugang zu dem Konzept zur Bußgeldbemessung ist hier eingegangen. Da …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-Konzept der Bußgeldbemessung [#166883] (J/2647/2019)
Datum
19. September 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Zugang zu dem Konzept zur Bußgeldbemessung ist hier eingegangen. Da es nicht der erste Antrag auf Zugang zu dieser Information ist, habe ich bereits eine Abfrage bei den anderen Aufsichtsbehörden eingeleitet. Es besteht die Möglichkeit, dass die Herausgabe die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land nicht unerheblich gefährden würde, was gem. § 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG ein Grund zur Herausgabeverweigerung wäre. Nach der Gesetzesbegründung kann diese Ausnahme einschlägig sein, wenn ansonsten die Gefahr bestünde, dass Stellen der FHH vom Informationsfluss zwischen den Ländern abgeschnitten würden (siehe dazu Maatsch/Schnabel, HmbTG, 2015, § 6, Rn. 30 ff.). Dies wird zu problematisieren sein. Dafür müssen wir die Rückmeldungen der anderen Länder abwarten und auswerten. Da die anderen Anträge von Ihrem eingegangen sind und dort die Frist bereits läuft, gehe ich davon aus, dass Sie vor Ihrem Fristablauf eine Antwort erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie hatten einen Antrag auf Zugang nach dem HmbTG beim HmbBfDI zum Bußgeldmodell der…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-Konzept der Bußgeldbemessung [#166883] (J/2647/2019)
Datum
7. Oktober 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie hatten einen Antrag auf Zugang nach dem HmbTG beim HmbBfDI zum Bußgeldmodell der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Deutschland gestellt. Dieses Modell wurde nicht vom HmbBfDI erstellt, es liegt hier aber vor. Daher handelt es sich um amtliche Informationen im Sinne des HmbTG. Eine Auskunftspflicht besteht dem Grunde nach. Wir haben wie angekündigt eine Abfrage bei allen anderen Aufsichtsbehörden initialisiert. Diese haben sich ausnahmslos – soweit sie geantwortet haben – gegen eine Herausgabe ausgesprochen. Die Befürchtungen betrafen vor allem die Erfolgsaussichten dieses Modell auf europäischer Ebene etablieren zu können. Eine vorzeitige Herausgabe könnte in dieser Hinsicht verheerend wirken. Als einschlägiger Ausnahmegrund kommt daher die Gefährdung der Beziehungen zum Bund und zu den Ländern gem. § 6 HmbTG in Betracht. Im Laufe der nächsten Woche findet ein Treffen auf europäischer Ebene statt bei dem die deutschen Vertreter das Bußgeldmodell in den europäischen Prozess einbringen werden. Wir gehen davon aus, dass dann kein Zurückhaltungsgrund mehr besteht und haben dies auch im Kollegenkreis kommuniziert. Wir halten es für alles andere als ausgeschlossen, dass dann auch eine Veröffentlichung durch offizielle Kanäle erfolgen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie Ende nächster Woche das Modell direkt von uns erhalten. Wenn eine Veröffentlichung erfolgt, ist diese gebührenfrei. Sollte eine Übersendung durch uns erfolgen, senden wir Ihnen einen Gebührenbescheid mit gesonderter Post zu. Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass das Bußgeldmodell von uns noch nie angewandt wurde. Eine Aufsichtsbehörde in Deutschland soll eine stark modifizierte Version des Modells angewandt haben und hat dieses an die Rechtsvertreter des Adressaten des Bußgeldbescheids herausgegeben. Auf dieser Version beruht auch die Berichterstattung in der Presse. Die Behauptung, dass es ein bereits breit angewendetes, aber geheimes Modell zur Berechnung der Bußgeldhöhe gibt, ist unzutreffend. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage beim HmbBfDI // Az.: J/2647/2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne kommen wir auf Ihre Anfrage auf …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage beim HmbBfDI // Az.: J/2647/2019
Datum
16. Oktober 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne kommen wir auf Ihre Anfrage auf Zugang nach dem HmbTG beim HmbBfDI zum Bußgeldkonzept der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Deutschland zurück. Wie angekündigt wurde dieses am heutigen Tag veröffentlicht. Sie finden das Konzept unter der Rubrik "Anwendungshinweise" https://datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191016_bu%C3%9Fgeldkonzept.pdf Die zugehörige Pressemitteilung finden Sie unter: https://datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20191016_pressemitteilung_bu%C3%9Fgeldkonzept.pdf Wir gehen davon aus, dass damit Ihr Begehren erfüllt ist. Eine Gebühr entfällt. Sollte Ihre Anfrage entgegen unserer Annahme nicht erfüllt sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Im Übrigen stehen wir bei Rückfragen gerne und jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen