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Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) der BGE mbH (Stand: 18.04.2019)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Schreiben des BfE an das BMU vom 05.06.2019 ist als Anlage die "Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) der BGE mbH (Stand: 18.04.2019)" beigefügt. Diese Anlage ist aber nicht veröffentlicht. Ich stelle den Antrag auf Zusendung dieser Anlage.
Weiterhin bitte ich Sie, in Zukunft von der Verstümmelung von Dokumenten abzusehen, die auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG veröffentlicht werden müssen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in dem Schreiben des BfE an das BMU vom 05.06.2019 ist al…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) der BGE mbH (Stand: 18.04.2019) [#166945]
Datum
19. September 2019 20:35
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in dem Schreiben des BfE an das BMU vom 05.06.2019 ist als Anlage die "Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) der BGE mbH (Stand: 18.04.2019)" beigefügt. Diese Anlage ist aber nicht veröffentlicht. Ich stelle den Antrag auf Zusendung dieser Anlage. Weiterhin bitte ich Sie, in Zukunft von der Verstümmelung von Dokumenten abzusehen, die auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG veröffentlicht werden müssen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Nichtreaktion. Das gewünschte Dokument ist inzwischen von der B…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) der BGE mbH (Stand: 18.04.2019) [#166945]
Datum
2. Oktober 2019 21:26
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Nichtreaktion. Das gewünschte Dokument ist inzwischen von der BGE veröffentlicht worden und findet sich unter https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/05_-_Meilensteine/20190410_BGE_StandAW_Ablaufplanung_2020_Wege_2031_V4_geschwaerzt.pdf Ich ziehe deshalb hiermit meinen Antrag zurück. Nochmals fordere ich Sie auf, bei der pflichtgemäßen Veröffentlichung von Dokumenten auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG diese Dokumente nicht zu verstümmeln, sondern auch alle Anlagen etc. jeweils ebenfalls öffentlich zur Verfügung zu stellen. Sollte dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht erlaubt sein, sind die Anlagen zu benennen und der Grund nach IFG, UIG etc. anzugeben, weshalb eine Veröffentlichung nicht legal wäre. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. September 2019 bitten Sie in einem Antrag nach dem Umweltinforma…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 19. September 2019 - Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) der BGE mbH (Stand: 18.04.2019) [#166945]
Datum
8. Oktober 2019 17:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. September 2019 bitten Sie in einem Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) um Zusendung des Dokuments "Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) der BGE mbH (Stand: 18.04.2019)", welches einem auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG veröffentlichten Schreiben des BfE an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 05.06.2019 als Anlage beigefügt worden ist. Den von Ihnen gestellten Antrag haben Sie mit Schreiben vom 02. Oktober 2019 unter Verweis auf eine zwischenzeitliche Veröffentlichung auf der Internetseite der BGE mbH zurückgenommen. Ungeachtet dessen möchte ich Sie im Zuge der Bestätigung Ihrer Antragsrückknahme darauf hinweisen, dass das BfE das von Ihnen gesuchte Dokument kostenfrei zugänglich auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG veröffentlicht hat. Die Informationsplattform nach § 6 StandAG finden Sie auf der Internetseite des BfE (https://www.bfe.bund.de) unter den Menüpunkten  >  Endlagersuche  > Informationsplattform. Sie können das von Ihnen gesuchte Dokument dort unter der Adresse https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP6/BfE/DE/20190605_Schreiben_Bfe_BMU_Gesamtzeitplanung_BGE.pdf?__blob=publicationFile&v=3 abrufen. Sollten Sie Problemen beim Herunterladen oder Lesen des Dokumentes über die Informationsplattform nach § 6 StandAG begegnen, können Sie sich gerne an mich wenden. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfE unter: https://www.bfe.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Nachricht. Beim Abruf des Dokuments am 18.09.2019, 23:45 Uhr wa…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 19. September 2019 - Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) der BGE mbH (Stand: 18.04.2019) [#166945]
Datum
8. Oktober 2019 17:44
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Nachricht. Beim Abruf des Dokuments am 18.09.2019, 23:45 Uhr war die Anlage nicht verfügbar. Jetzt haben Sie diese klammheimlich angehängt. Dieses Vorgehen widerspricht jeder Art von Transparenz und Ehrlichkeit. Hier versucht das BfE mit betrügerischer Methoden sein angekratztes Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit zu manipulieren. Wie lange soll die Öffentlichkeit sich das noch gefallen lassen? Es wird endlich Zeit, dass auf der Informationsplattform zu § 6 StandAG die Dokumente mit einem nicht manipulierbaren Zeitstempel des Hochladezeitpunkts versehen werden, um so Täuschungen der vorgenannten Art einen Riegel vorzuschieben. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>