WLAN der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Anfrage an: Universität Münster

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

In der WLAN-Infrastruktur der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird keine Rogue Accesspoint Containment Funktion zur Störung anderer WLAN-Signale eingesetzt, da wir hierfür keine Notwendigkeit sehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2019
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Universität Münster Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster [#166946]
Datum
19. September 2019 20:38
An
Universität Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Westfälischen Wilhelms-Universi…
An Universität Münster Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster [#166946]
Datum
22. Oktober 2019 18:13
An
Universität Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster“ vom 19.09.2019 (#166946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 166946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166946
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster“ [#166946] [#166946]
Datum
27. November 2019 23:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/166946 Die Hochschule hat nicht in der vorgegebenen Frist geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 166946.pdf Anfragenr: 166946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166946
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.11.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster“ [#166946] [#166946]
Datum
28. November 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.11.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 29.11.2019 Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: […
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.11.2019
Datum
3. Dezember 2019 11:58
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11895/19 Betreff: Ihre E-Mail vom 29.11.2019 Sehr geehrter Herr Langner, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
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209.2.3.1.11-11895/19 Fernuniversität Hagen Fragen der WLAN Systemen #166946 209.2.3.1.11-11895/19 Informationsf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11895/19 Fernuniversität Hagen Fragen der WLAN Systemen #166946
Datum
5. Dezember 2019 10:42
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-11895/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 22.09.2019 an die Fernuniversität Hagen zu Fragen der WLAN Systeme Ihre E-Mail vom 28.11.2019 Sehr geehrter Herr Langner, ich verweise zunächst auf meine Antwort zu Ihrer Eingabe: https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-universitat-zu-koln/ Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11895/19 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Fragen der WLAN Systemen #166946 Ich habe meine An…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11895/19 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Fragen der WLAN Systemen #166946
Datum
5. Dezember 2019 10:47
Status
Warte auf Antwort
Ich habe meine Antwort von eben zu früh versandt: Die Anfrage wurde von Ihnen an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster versandt. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. 209.2.3.1.11-11895/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.09.2019 an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster zu Fragen der WLAN Systeme Ihre E-Mail vom 27.11.2019 Sehr geehrter Herr Langner, ich verweise zunächst auf meine Antwort zu Ihrer Eingabe: https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-universitat-zu-koln/ Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11895/19 WLAN Systeme Universität Münster 209.2.3.1.11-11895/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11895/19 WLAN Systeme Universität Münster
Datum
17. Februar 2020 11:25
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-11895/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.09.2019 an die Universität Münster Sehr geehrter Herr Langner, ich bitte um Nachsicht, dass Sie erst heute eine neue Rückmeldung zu Ihrer Eingabe erhalten. Ich habe endlich den Vorgang gegenüber Universität Münster mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tag aufgegriffen. Wie ich Ihnen jedoch bereits in einem anderen Vorgang mitgeteilt habe, kann ich nur die erste Frage aufgreifen: Die Beantwortung der beiden anderen Fragen können Sie nicht auf der Grundlage des IFG NRW verlangen.. Zudem ist vorliegend auch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten. Die Regelung lautet: Behördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ich warte jetzt erst einmal die Antwort der Universität Münster ab. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: 209.2.3.1.11-11895/19 WLAN Systeme Universität Münster [#166946] Sehr geehrte<< Anrede >> meinen …
An Universität Münster Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-11895/19 WLAN Systeme Universität Münster [#166946]
Datum
24. Mai 2020 18:35
An
Universität Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meinen Informationen nach hatten Sie am 12.05.2020 zu meiner Anfrage, bzw. einem Artikel über dieses Thema in der Fachpresse ein internes Meeting. Darf ich dann jetzt bitte auch um eine Antwort bitten? Die Anfrage läuft seit September 2019. Mir bleibt dann nur noch die Untätigkeitsklage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 166946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166946 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universität Münster
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: In der WLAN-Infrastruktur der Westfälischen W…
Von
Universität Münster
Betreff
AW: WLAN der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster [#166946]
Datum
25. Mai 2020 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: In der WLAN-Infrastruktur der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird keine Rogue Accesspoint Containment Funktion zur Störung anderer WLAN-Signale eingesetzt, da wir hierfür keine Notwendigkeit sehen. Mit freundlichen Grüßen