Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Unterlagen zur Baumaßnahme der Unterführung am Fahrweg in Worms,
Insbesondere auf die Aspekte Klimaschutz, Berücksichtigung & Integration von Radverkehr und Fußgängern sowie Kosten & Nutzen der Maßnahme.
sowie die Auswirkungen auf den Bahnverkehr während der Baumaßnahme.
Zusätzlich bitte ich um die Planungsunterlagen zur Verkehrsführung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms [#167307]
Datum
26. September 2019 09:52
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Baumaßnahme der Unterführung am Fahrweg in Worms, Insbesondere auf die Aspekte Klimaschutz, Berücksichtigung & Integration von Radverkehr und Fußgängern sowie Kosten & Nutzen der Maßnahme. sowie die Auswirkungen auf den Bahnverkehr während der Baumaßnahme. Zusätzlich bitte ich um die Planungsunterlagen zur Verkehrsführung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung an den Bereich 6 Pl…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms [#167307]
Datum
26. September 2019 14:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung an den Bereich 6 Planen und Bauen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend übermitteln wir Ihnen aus der Abt. 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilit…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms [#167307]
Datum
4. Oktober 2019 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend übermitteln wir Ihnen aus der Abt. 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität ( Bereich 6 Planen und Bauen) die Antwort auf Ihre untenstehende Mail vom 26. September 2019: "Ihre Anfrage erfolgt zu einem Projekt, das seinen Ursprung bereits in den 80er Jahren hat und seitdem mehrfach öffentliches Thema war. Die Maßnahme ist durch die städtischen Gremien beschlossen worden und in verschiedenen Vereinbarungen mit den beteiligten Kreuzungspartner verbindlich fixiert. Für die Maßnahme besteht Baurecht über den qualifizierten B-Plan N103 der 2009 rechtskräftig wurde und öffentlich zugänglich ist. Unter dem Link https://geoportal-worms.de/de/ können Sie den B-Plan N103 und seine Anlagen auswählen. Dazu gibt es den Plan an sich und eine ausführliche Begründung, die zu Ihren Fragen umfassend Auskunft gibt. Der B-Plan ist Grundlage der vorliegenden Planung in Verbindung mit den geltenden Vorschriften und Normen. Derzeit ist die Erstellung des Brückenbauwerkes in der Ausschreibungsphase, die Planunterlagen für die Straße sind noch im Entwurfsstadium. Bahnseitige Sperrungen sind uns nur durch die genehmigte 100 Std. Sperrpause im Oktober 2021 bekannt. Zu weiteren Behinderungen müsste die DB als Betreiber Auskunft geben. Die Gesamtkosten sind derzeit zu ca. 10 Mio EUR geschätzt. Die Maßnahme unterliegt dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, die Baukosten werden zwischen Bund, DB und Stadt über eine angeschlossene Vereinbarung gedrittelt." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank für die Informationen. Es fehlt noch der Teil der Kosten und nutzen di…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms [#167307]
Datum
4. Oktober 2019 11:11
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank für die Informationen. Es fehlt noch der Teil der Kosten und nutzen dieser Baumaßnahme. sie Schreiben in Ihrer Antwort, das mit etwa 10Mio € gerchet wird. woher kommt der Unterschied zu den aktuelle Unterlagen? vergl. Bebauungsplan N 103 Begründung s. 26 - Hier werden 6.009.000,00 € erwartet. weiter heißt es in Bebauungsplan N 103 Begründung s. 17 "Die Stadtverwaltung Worms, 3.05 – Umweltschutz und Landwirtschaft mit NABU, BUND, Pollichia und FBN regt unter anderem an, einen beidseitigen Fuß- und Radweg anzulegen, der zur Durchgängigkeit und Sicherheit von Rad- und Fußgängern beitragen würde. Der Anregung wird nicht nachgekommen, da durch den geplanten Fuß- und Radweg die Verkehrssicherheit im Vergleich zum heutigen Zustand bereits erheblich verbessert wird. Ein beidseitiger Fuß- und Radweg ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die vor allem im Unterführungsbauwerk unverhältnismäßig erscheinen. " Wieso wird einer Beidseitigen Führung von Rad und Fußweg nicht zugestimmt, obwohl dies die Verkehrssicherheit erhöhen würde. gibt es hier eine Ausführliche Begründung? und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Status Quo – Prognose) Bebauungsplan N 103 Begründung s. 45 "Menschen Vor dem Hintergrund steigender Verkehrszahlen kann davon ausgegangen werden, dass die verkehrsbehindernde Wirkung des Bahnübergangs zunehmen wird. Durch die geplanten Gewerbeund Industriegebiete in der Nachbarschaft des Bahnübergangs ist zudem von erhöhtem Aufkommen von LKW-Verkehr auszugehen. Die durch den beschrankten Bahnübergang bedingte, spezifische Emissionssituation mit Abgasentwicklung des stehenden bzw. des anfahrenden Verkehrs und erhöhten Schallemissionen führt zu einer Zunahme der zukünftig zu erwartenden Belastung benachbarter Siedlungsgebiete und der Erholungsfunktion der Landschaft. Zusätzlich kann diese Situation verstärkt werden, wenn sich ggf. die Zugzahlen auf der Bahnstrecke Mainz – Mannheim erhöhen. Eine gesicherte städtebauliche Entwicklung wird ohne eine entsprechend ausgebaute K 6 auf Dauer nicht möglich sein. Ebenso wird die Belastung der benachbarten Siedlungsgebiete durch Schall- und Abgasimmissionen in der Zukunft weiter zunehmen. " ist Hier eine Planung auf Basis sinkender Zahlen im Individualverkehr und Steigender Zahlen von Radfahren / ÖPNV geplant und verglichen?. wenn nein, wieso nicht. Wurde ein Durchfahrtsverbot für LKW-Verkehr sowie ein durchgängiges Tempo 50 geprüft? wird die Bewertung des Bauvorhabens vor Durchführung der Maßnahme Erneut? auch aufgrund der mittlerweile mehr als 10 Jahre alten Planung? Für ihre Antwort danke ich ihnen im voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bebauungsplan-n_103.pdf - bebauungsplan-n_103_begrundung.pdf Anfragenr: 167307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer untenstehenden Nachfrage vom 4. Oktober 2019 können wir Ihnen nachfolgend d…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
WG: Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms [#167307]
Datum
23. Oktober 2019 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer untenstehenden Nachfrage vom 4. Oktober 2019 können wir Ihnen nachfolgend die Stellungnahme aus der Abt. 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität (Bereich 6 Planen und Bauen) übermitteln: "Beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge sind an sich ein Unfallschwerpunkt, dazu kommen die hinreichend beschriebenen Faktoren durch die Wartezeit an den geschlossenen Schranken. Deshalb ist die DB immer bestrebt, bundesweit Bahnübergänge zurückzubauen und gemeinsam mit den Kommunen durch Über- oder Unterführungen zu ersetzen. Seit 1950 konnte so die Anzahl der Übergänge halbiert werden. Da durch die Maßnahme ein Gefahrenpunkt beseitigt und die Leichtigkeit aller Verkehre (auch des Radfahrverkehrs) erheblich gesteigert wird, sind die Kosten im Vergleich zum Nutzen gerechtfertigt. Neuere Verkehrszählungen im Rahmen des Mobilitätskonzepts haben die Notwendigkeit bestätigt. Die Kostenschätzung, die in der Begründung zum B-Plan angeführt ist, basiert auf ca. 15 Jahre alte Kostenannahmen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und aktueller Vorschriften kommt die Kostensteigerung zu Stande. Geplant ist ein einseitiger südlicher Geh- und Radweg, der die Verkehrsströme und die vorhandene Radwegeinfrastruktur berücksichtigt. Hierdurch entsteht eine komfortable Verbindung im Vergleich zu der derzeitigen Situation. Auf der nördlichen Seite konnte ein Geh- und Radweg aufgrund fehlender Beziehungen und fehlender Querungsmöglichkeiten nicht realisiert werden. Hier steht eine erforderliche Aufweitung des Brückenbauwerks in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, zudem wären die Kosten zu 100 % von der Stadt zu tragen gewesen. Mit dem Kreisverkehr Auf dem Sand / Langgewann existiert eine ausreichende Querungsmöglichkeit in alle Richtungen. Baumaßnahmen mit der DB haben einen jahrelangen Vorlauf in Verbindung mit verbindlich abgeschlossenen Vereinbarungen, deren Nichteinhaltung der Stadt erhebliche Kosten beschert. Wir halten den Ersatz des beschrankten Bahnübergangs durch eine Schienenüberführung unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren nach wie vor für eine sehr gute und wichtige Investition in die Infrastruktur in Worms und für unabdingbar."   Dies soweit für Sie zur Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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