Weitergabe von Daten/Akten an andere Behörden

In verschiedenen Quellen wird die Weitergabe von Akten bzw. Karteidaten des ehemaligen MfS an andere staatliche bzw. internationale Behörden (Bundesanwaltschaft, BKA, BfV, EUROPOL, FBI etc.) oder Gerichte durch Ihre Behörde thematisiert (vgl. z.B. https://netzpolitik.org/2013/erschreckende-statistik-geheimdienste-und-polizei-nutzen-stasi-akten-auch-amerikanische-behorden-wie-die-nsa/). Die "Nachnutzung" solcher in der damaligen DDR mit überwiegend geheimdienstlichen Methoden gewonnenen "Informationen" für Strafprozesse und/oder Verwendung durch andere Geheimdienste möchte ich in einer umfassenden Studie untersuchen.

Hierzu bitte ich um eine lückenlose Auflistung (Datum, Behörde, relevante Aktenzeichen, Kurzbeschreibung der gelieferten Informationen) der seit Bestehen an andere Behörden weitergegebenen Informationen seit 2012.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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Maximilian Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschie…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Weitergabe von Daten/Akten an andere Behörden [#167380]
Datum
27. September 2019 15:31
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschiedenen Quellen wird die Weitergabe von Akten bzw. Karteidaten des ehemaligen MfS an andere staatliche bzw. internationale Behörden (Bundesanwaltschaft, BKA, BfV, EUROPOL, FBI etc.) oder Gerichte durch Ihre Behörde thematisiert (vgl. z.B. https://<< Adresse entfernt >>/2013/erschreckende-statistik-geheimdienste-und-polizei-nutzen-stasi-akten-auch-amerikanische-behorden-wie-die-nsa/). Die "Nachnutzung" solcher in der damaligen DDR mit überwiegend geheimdienstlichen Methoden gewonnenen "Informationen" für Strafprozesse und/oder Verwendung durch andere Geheimdienste möchte ich in einer umfassenden Studie untersuchen. Hierzu bitte ich um eine lückenlose Auflistung (Datum, Behörde, relevante Aktenzeichen, Kurzbeschreibung der gelieferten Informationen) der seit Bestehen an andere Behörden weitergegebenen Informationen seit 2012. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für die Übersendung Ihres IFG-Antrages. Bitte konkretisieren Sie Ihren…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Weitergabe von Daten/Akten an andere Behörden [#167380]
Datum
9. Oktober 2019 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für die Übersendung Ihres IFG-Antrages. Bitte konkretisieren Sie Ihren Antrag zu folgenden Sachverhalten: 1. Was verstehen Sie unter "Weitergabe von Akten..."? Antragsberechtigte Personen und Institutionen erhalten nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz Informationen aus Unterlagen des MfS - das können (anonymisierte) Kopien kompletter Akten oder einzelner Seiten sein, in Einzelfällen werden auch Originalunterlagen an Gerichte übermittelt, wenn dies beispielsweise für die Erstellung eines graphologischen Gutachtens erforderlich ist. Seit dem Bestehen des BStU wurden viele tausend dieser Anfragen bearbeitet. Hierzu zählen die oft mehrfach durchgeführten Überprüfungen der Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Parlamenten o. ä. im Sinne der §§ 19 ff StUG (hier sind auch die anderslautenden Fassungen früherer Fassungen des StUG zu beachten). Bitte unterscheiden Sie auch, ob Sie sich für Betroffene i. S. d. § 6 Abs. 3 StUG interessieren oder ob die Mitarbeiter des MfS für Sie im Fokus stehen. Welche konkreten Suchkriterien sind für Sie von Belang, damit ich die Recherche entsprechend einleiten kann? 2. Wenn öffentliche Stellen Anträge an den BStU stellen, werden je Antrag sog. Behördenvorgänge angelegt. In einem Behördenvorgang können u. U. Informationsbegehren zu mehreren / vielen Personen zusammengefasst sein. Eine Kurzbeschreibung der erteilten Auskünfte liegt dem BStU in der Regel nicht vor und die Erstellung dieser Beschreibungen kann nach dem IFG nicht verlangt werden. Wie kann Ihrem Informationsbegehren unter diesen Umständen am ehesten entsprochen werden? 3. Welcher Zeitraum interessiert Sie: "seit Bestehen der Behörde" oder "seit 2012? Aufgrund des zu erwartenden ungeheuren Umfangs der Sie interessierenden Vorgänge und der ggf. durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahren (je nach dem, welche Inhalte Sie aus den sog. Behördenvorgängen sehen möchten) müssten Sie gewiss mit Gebühren am oberen Ende der Gebührentabelle rechnen. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen