Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Snack House
Ahlumer Straße 3
38302 Wolfenbüttel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

3. Mit welchem Aufwand (qualitativ wie quantitativ gemessen in einer Zeiteinheit) ist eine solche Anfrage für Sie verbunden? Eine einfache tabellarische Aufstellung der wesentlichen Einzelschritte samt Zeitangabe genügt mir. Ich erbitte diese Angabe, weil verschiedene Anfragen meinerseits mit den im Wortlaut identischen Fragen 1 und 2 von anderen Behörden problemlos unterhalb der Grenze von 1000 € bearbeitet werden konnten. Dazu zählen u. a. das "Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung", das "Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt" und auch ihr Nachbar, der "Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen". Von letztgenanntem erhielt ich die Auskunft, zur Bearbeitung eines solchen Sachverhalts/Antrags ca. 3-4 Stunden zu benötigen.

Unbekannt

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    15. April 2020
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Oliver Tacke
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384]
Datum
27. September 2019 16:08
An
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Snack House Ahlumer Straße 3 38302 Wolfenbüttel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 3. Mit welchem Aufwand (qualitativ wie quantitativ gemessen in einer Zeiteinheit) ist eine solche Anfrage für Sie verbunden? Eine einfache tabellarische Aufstellung der wesentlichen Einzelschritte samt Zeitangabe genügt mir. Ich erbitte diese Angabe, weil verschiedene Anfragen meinerseits mit den im Wortlaut identischen Fragen 1 und 2 von anderen Behörden problemlos unterhalb der Grenze von 1000 € bearbeitet werden konnten. Dazu zählen u. a. das "Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung", das "Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt" und auch ihr Nachbar, der "Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen". Von letztgenanntem erhielt ich die Auskunft, zur Bearbeitung eines solchen Sachverhalts/Antrags ca. 3-4 Stunden zu benötigen.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Tacke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Tacke, Ihr Antrag vom 27.09.2019 ist bei mir eingegangen. Alle weiteren Nachrichten werden per…
Von
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384]
Datum
30. September 2019 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tacke, Ihr Antrag vom 27.09.2019 ist bei mir eingegangen. Alle weiteren Nachrichten werden per Brief auf dem Postweg an Sie versendet. Freundliche Grüße
Oliver Tacke
Sehr geehrte<< Anrede >> leider hat mich seit Ihrer letzten Antwort weder ein Schreiben per Post noch…
An Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384]
Datum
26. November 2019 10:59
An
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider hat mich seit Ihrer letzten Antwort weder ein Schreiben per Post noch per E-Mail erreicht - wie ich es vorziehe und gemäß §6(1) VIG wünsche. Sie finden folgend nochmals meine Anfrage mit der Bitte um Bearbeitung. <snip> Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Snack House Ahlumer Straße 3 38302 Wolfenbüttel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 3. Mit welchem Aufwand (qualitativ wie quantitativ gemessen in einer Zeiteinheit) ist eine solche Anfrage für Sie verbunden? Eine einfache tabellarische Aufstellung der wesentlichen Einzelschritte samt Zeitangabe genügt mir. Ich erbitte diese Angabe, weil verschiedene Anfragen meinerseits mit den im Wortlaut identischen Fragen 1 und 2 von anderen Behörden problemlos unterhalb der Grenze von 1000 € bearbeitet werden konnten. Dazu zählen u. a. das "Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung", das "Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt" und auch ihr Nachbar, der "Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen". Von letztgenanntem erhielt ich die Auskunft, zur Bearbeitung eines solchen Sachverhalts/Antrags ca. 3-4 Stunden zu benötigen. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! </snip> Viele Grüße Oliver Tacke Anfragenr: 167384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167384 Postanschrift Oliver Tacke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oliver Tacke
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage vom 27.09.2019 liegt Ihnen inzwischen sei…
An Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384]
Datum
30. Dezember 2019 16:52
An
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage vom 27.09.2019 liegt Ihnen inzwischen seit drei Monaten vor, ohne dass ich abseits Ihres Standardschreibens eine Antwort erhalten hätte. Sie haben damit selbst die verlängerte zulässige Frist nach § 5 VIG bereits um einen Monat überschritten. Gleichwohl ich verstehe, dass Sie sicher viel zu tun haben, bin ich ehrlich gesagt etwas enttäuscht, dass Sie es nicht einmal für nötig halten, mich kurz über den Lauf der Dinge zu unterrichten - nicht einmal auf Nachfrage vor vier Wochen. Habe ich selbst behördliche Fristen einzuhalten, kann ich mich auch nicht einfach totstellen, ohne Konsequenzen erwarten zu müssen. Ich setze Ihnen daher hiermit eine Frist bis zum 31. Januar 2020, um meine Ausgangsanfrage zu beantworten. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, werde ich von einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder einer Untätigkeitsklage Gebrauch machen. Zu Ihrer Erinnerung finden Sie meine ursprüngliche Anfrage folgend nochmals. <snip> Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Snack House Ahlumer Straße 3 38302 Wolfenbüttel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 3. Mit welchem Aufwand (qualitativ wie quantitativ gemessen in einer Zeiteinheit) ist eine solche Anfrage für Sie verbunden? Eine einfache tabellarische Aufstellung der wesentlichen Einzelschritte samt Zeitangabe genügt mir. Ich erbitte diese Angabe, weil verschiedene Anfragen meinerseits mit den im Wortlaut identischen Fragen 1 und 2 von anderen Behörden problemlos unterhalb der Grenze von 1000 € bearbeitet werden konnten. Dazu zählen u. a. das "Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung", das "Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt" und auch ihr Nachbar, der "Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen". Von letztgenanntem erhielt ich die Auskunft, zur Bearbeitung eines solchen Sachverhalts/Antrags ca. 3-4 Stunden zu benötigen. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! </snip> Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke Anfragenr: 167384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167384 Postanschrift Oliver Tacke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Oliver Tacke
Sehr geehrte<< Anrede >> leider haben Sie mir innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nicht geantwortet. …
An Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384]
Datum
5. Februar 2020 12:56
An
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider haben Sie mir innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nicht geantwortet. Ich habe daher, wie angekündigt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die am 3. Februar 2020 beim Landkreis Wolfenbüttel eingegangen ist. Zu Ihrer Information habe ich Ihnen den Text der Beschwerde beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke Anhänge: - landkreis-wolfenbuettel-dienstaufsichtsbeschwerde-20200201.pdf Anfragenr: 167384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167384 Postanschrift Oliver Tacke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Tacke, Ihre Anfrage nach dem VIG ist mit der Mail vom 26.02.2020 bereits beantwortet worden: …
Von
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: VIG_059-2019_Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384]
Datum
26. Februar 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tacke, Ihre Anfrage nach dem VIG ist mit der Mail vom 26.02.2020 bereits beantwortet worden: Siehe Mail vom 26.02.2020 Betreff: VIG_041-2019_Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#136310] Freundliche Grüße
Oliver Tacke
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben meine Anfrage aber leider nicht wie …
An Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
AW: VIG_059-2019_Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384]
Datum
26. Februar 2020 13:00
An
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben meine Anfrage aber leider nicht wie von mir gewünscht vollständig beantwortet. Ich habe die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich beantragt. Diese habe ich nicht erhalten. Sie bieten mir lediglich an, die Berichte nach vorheriger Absprache in den Räumen der Abteilung für Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten in Wolfenbüttel einzusehen. Gemäß §6 des Verbraucherinformationsgesetzes dürfen Sie von der von mir begehrten Art des Informationszugangs nur aus wichtigem Grund abweichen. Einen solchen Grund haben Sie mir nicht genannt. Ein wichtiger Grund ist mir auch nicht offensichtlich, da zahlreiche andere informationspflichtige Stellen mir die begehrten Kontrollberichte nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ohne weitere Einschränkungen haben zukommmen lassen. Ich bitte Sie daher nochmals, mir auf Grundlage meines ursprünglich gestellten Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz die Kontrollberichte zukommen zu lassen. Da Ihr Prüfungsverfahren offenbar schon abgeschlossen ist, setze ich Ihnen mit Blick auf die bisher verstrichene Zeit seit Antragstellung dafür eine mir mehr als angemessen erscheinende Frist von über vier Wochen bis zum 31. März 2020. Ferner haben Sie meine Frage nach dem Ihnen tatsächlich entstehenden Aufwand nicht beantwortet. Ich gehe davon aus, dass diese Frage eventuell nicht unter das Verbraucherinformationsgesetz fällt, aber Ihr Schweigen dazu deute ich als Bestätigung meiner Vermutung, dass Sie mir nicht haltbare Aufwände weismachen wollten, die einer Überprüfung in der Praxis nicht standhalten. Da ich aufgrund Ihres Verhaltens leider ein systematisches Zurückhalten der Informationen wider die Vorgaben des Verbraucherinformationsgesetzes vermuten muss, behalte ich mir eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie und zusätzlich gegen die Leitung des Landkreises Wolfenbüttel bei der ihm übergeordneten Instanz vor, sofern Sie meiner Anfrage und den Anfragen anderer Personen in vergleichbaren Angelegenheiten nicht durch eine Zugänglichmachung der Kontrollberichte in der von den anderen Personen gewünschten Art Genüge tun. Kommunizieren Sie dies gerne vorab in Ihrem Hause. Viele Grüße Oliver Tacke Anfragenr: 167384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167384 Postanschrift Oliver Tacke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Tacke, Ihre Anfrage zum Vorgang VIG_059-2019_Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#1…
Von
Landkreis Wolfenbüttel - Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: VIG_059-2019_Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384]
Datum
28. Februar 2020 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tacke, Ihre Anfrage zum Vorgang VIG_059-2019_Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#167384] Ist mit der Mail " VIG_041-2019_Kontrollbericht zu Snack House, Wolfenbüttel [#136310]" bereits beantwortet. Freundliche Grüße