Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Der Märkische Kreis, das Jobcenter Märkischer Kreis und die Grundsicherungsämter haben seit Jahren Leistungsberechtigte bezüglich der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft mit Vorsatz über ihre tatsächlichen Rechtsansprüche getäuscht.

In Folge dieser Täuschung wurden mehr als 10.000 Mietsenkungsverfahren allein durch das Jobcenter Märkischer Kreis ausgelöst http://www.beispielklagen.de/IFG042.html#3 und eine bezifferbare Schadenssumme auf die Leistungsbezieher abgewälzt.
Bis zum heutigen Tage liegt kein rechtsgültiges Konzept für den Märkischen Kreis vor, sodass die Vorgaben des Kreises lediglich als vorläufig gelten können.

Das Rechtswörterbuch von Carl Creifeld definiert den Begriff der Betruges (StGB § 263) wie folgt:
Der äußere Tatbestand des Betrugs ist gegeben, wenn 4 Voraussetzungen erfüllt sind:
1. eine Täuschungshandlung des Täters,
2. ein dadurch hervorgerufener Irrtum des Getäuschten,
3. eine hierdurch veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten und
4. ein hierauf zurückzuführender Vermögensschaden.

Der Übersichtstabelle Kosten der Unterkunft im Programm Allegro können die folgende Werte entnommen werden:: Tatsächlicher Betrag und Anerkannter Betrag. Anhand dieser Daten ist die Vermögensschädigung der Getäuschten ermittelbar.

1. Liegen dem Märkischen Kreis die Rohdaten von Analyse & Konzepte vor? Ja oder nein?
2. Das LSG NRW hat in dem Verfahren L 6 AS 120/17 die Rohdaten zum Konzept 2014 angefordert, Analyse & Konzepte hat die Weigerung der Herausgabe der Rohdaten bestritten. Hat der Märkische Kreis Kenntnis von dieser Anforderung und dem Prozessgegner Jobcenter MK die Herausgabe untersagt?
3. Beabsichtigt der Märkische Kreis die durch Irreführung Getäuschten zu ermitteln und zu entschädigen? Ja oder nein?
4. Wurden in den Jahren "Einsparpotentiale" durch Täuschung bei den Kosten der Unterkunft rechnerisch ermittelt und liegen Dokumente und Beschlüsse dazu im Kreis vor?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept [#167517]
Datum
29. September 2019 14:04
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Märkische Kreis, das Jobcenter Märkischer Kreis und die Grundsicherungsämter haben seit Jahren Leistungsberechtigte bezüglich der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft mit Vorsatz über ihre tatsächlichen Rechtsansprüche getäuscht. In Folge dieser Täuschung wurden mehr als 10.000 Mietsenkungsverfahren allein durch das Jobcenter Märkischer Kreis ausgelöst http://www.beispielklagen.de/IFG042.html#3 und eine bezifferbare Schadenssumme auf die Leistungsbezieher abgewälzt. Bis zum heutigen Tage liegt kein rechtsgültiges Konzept für den Märkischen Kreis vor, sodass die Vorgaben des Kreises lediglich als vorläufig gelten können. Das Rechtswörterbuch von Carl Creifeld definiert den Begriff der Betruges (StGB § 263) wie folgt: Der äußere Tatbestand des Betrugs ist gegeben, wenn 4 Voraussetzungen erfüllt sind: 1. eine Täuschungshandlung des Täters, 2. ein dadurch hervorgerufener Irrtum des Getäuschten, 3. eine hierdurch veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten und 4. ein hierauf zurückzuführender Vermögensschaden. Der Übersichtstabelle Kosten der Unterkunft im Programm Allegro können die folgende Werte entnommen werden:: Tatsächlicher Betrag und Anerkannter Betrag. Anhand dieser Daten ist die Vermögensschädigung der Getäuschten ermittelbar. 1. Liegen dem Märkischen Kreis die Rohdaten von Analyse & Konzepte vor? Ja oder nein? 2. Das LSG NRW hat in dem Verfahren L 6 AS 120/17 die Rohdaten zum Konzept 2014 angefordert, Analyse & Konzepte hat die Weigerung der Herausgabe der Rohdaten bestritten. Hat der Märkische Kreis Kenntnis von dieser Anforderung und dem Prozessgegner Jobcenter MK die Herausgabe untersagt? 3. Beabsichtigt der Märkische Kreis die durch Irreführung Getäuschten zu ermitteln und zu entschädigen? Ja oder nein? 4. Wurden in den Jahren "Einsparpotentiale" durch Täuschung bei den Kosten der Unterkunft rechnerisch ermittelt und liegen Dokumente und Beschlüsse dazu im Kreis vor? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen aus der o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1: nein Frage 2: n…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept [#167517]
Datum
21. Oktober 2019 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen aus der o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1: nein Frage 2: nein Frage 3: wird nicht beantwortet Frage 4: wird nicht beantwortet Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept“ [#167517] [#167517]
Datum
22. Oktober 2019 10:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167517 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … die Ablehnung meiner Fragen 3 & 4 unzulässig sein dürfte. Die Unzulässigkeit dürfte bereits darin begründet sein, dass für die Zurückweisung der Anfrage keine gesetzlich zulässige Begründung vorgetragen werden konnte. 3. Beabsichtigt der Märkische Kreis die durch Irreführung Getäuschten zu ermitteln und zu entschädigen? Ja oder nein? 4. Wurden in den Jahren "Einsparpotentiale" durch Täuschung bei den Kosten der Unterkunft rechnerisch ermittelt und liegen Dokumente und Beschlüsse dazu im Kreis vor? Es muss vorausgesetzt werden, dass in den entsprechenden Ausschüssen die Thematik erörtert wurde und auch Reaktionen in die Sitzungsprotokolle eingeflossen sind. Vor dem Hintergrund möglicher Rechtsbeugung durch den Märkischen Kreis und den Vorsatz der Vermögensschädigung Tausender Leistungsberechtigter ist dem Aufklärungsinteresse für die Bürger hier Vorrang einzuräumen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 167517.pdf Anfragenr: 167517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 22.10.2019 An: Antragsteller/in Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 22.10.2019
Datum
24. Oktober 2019 10:36
Status
Warte auf Antwort
An: Antragsteller/in Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.2.13-10574/19 Betreff: Ihre E-Mail vom 22.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Email vom 22.10.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.9.2019 Akten…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Email vom 22.10.2019
Datum
5. Dezember 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.9.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.13-10574/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihre Email vom 22.10. zu beantworten. Darin hatten Sie um Vermittlung hinsichtlich der Fragen Nr. 3 und 4 in dem Antragsverfahren gegenüber dem Landrat des Märkischen Kreises gebeten. Die Fragen Nr. 3 und 4 aus Ihrem Antrag vom 29.9. sind leider so formuliert, dass sie auf Erläuterungen bzw. Prognosen abzielen, nicht jedoch auf eine in irgendeiner Form gespeicherte Information. Daher empfehle ich Ihnen, Ihren Antrag umzuformulieren und sich erneut an den Landrat des Märkischen Kreises zu wenden. Frage Nr. 3 und 4 könnten etwa wie folgt formuliert werden, um den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen IFG-Antrag zu genügen: Bitte um Übersendung von Unterlagen, aus denen etwaige Entschädigungszahlungen bzw. die Höhe der eventuell unrechtmäßig nicht ausgezahlten Unterkunftszahlungen hervorgehen. Dieses Schreiben können Sie, falls Sie Ihren Antrag erneut an den Kreis adressieren möchten, gerne beifügen. Für eine weitere Vermittlung stehe ich gerne zur Verfügung, falls Ihr Antrag erneut abgelehnt werden sollte und Sie die Begründung der Ablehnung nicht für nachvollziehbar halten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Email vom 22.10.2019 [#167517] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 22.10.2019 [#167517]
Datum
2. März 2020 22:55
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept“ vom 29.09.2019 (#167517) wurde von Ihnen in den Punkten3 und 4 nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Anders formuliert:: Ich bitte um Übersendung von Unterlagen, aus denen etwaige Entschädigungszahlungen bzw. die Höhe der eventuell unrechtmäßig nicht ausgezahlten Unterkunftszahlungen hervorgehen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167517 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Ihre Email vom 22.10.2019 [#167517] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 22.10.2019 [#167517]
Datum
5. September 2020 08:36
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept“ vom 29.09.2019 (#167517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 309 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167517/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>