Bewertung der Liposuktion bei Lipödem gemäß §§ 135 Absatz 1 und 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Zusammenfassung über den aktuellen Stand der "Bewertung der Liposuktion bei Lipödem gemäß §§ 135 Absatz 1 und 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)" aus den stattfindenden Gesprächen sowie die Zusammensetzung des Ausschusses (Personen)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusammenfassung …
An Gemeinsamer Bundesausschuss Details
Von
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Betreff
Bewertung der Liposuktion bei Lipödem gemäß §§ 135 Absatz 1 und 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) [#16755]
Datum
11. Mai 2016 09:19
An
Gemeinsamer Bundesausschuss
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenfassung über den aktuellen Stand der "Bewertung der Liposuktion bei Lipödem gemäß §§ 135 Absatz 1 und 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)" aus den stattfindenden Gesprächen sowie die Zusammensetzung des Ausschusses (Personen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinsamer Bundesausschuss
Ihre Anfrage an den Gemeinsamen Bundesausschuss - Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in h…
Von
Gemeinsamer Bundesausschuss
Betreff
Ihre Anfrage an den Gemeinsamen Bundesausschuss - Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
12. Mai 2016 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 11.Mai 2016. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinsamer Bundesausschuss
Ihr Schreiben vom 21.03.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen vorab in d…
Von
Gemeinsamer Bundesausschuss
Betreff
Ihr Schreiben vom 21.03.2016
Datum
31. Mai 2016 15:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
885,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen vorab in der Anlage das Antwortschreiben von Frau Dr. Axmann zu, das Ihnen auch per Post zugeht. Mit freundlichen Grüßen