Langfristige stadtplanerischen Konzepte der Stadt Köln mit Fokus auf die Bereiche Wohnen, Verkehr und Klimaschutz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um folgende Auskünfte:
1. Gibt es für die Stadtentwicklung in der Stadt Köln ein (allgemeines) langfristiges stadtplanerisches Konzept, eine Stadtplanungsstrategie oder ähnliches? Falls ja, bitte ich um Übersendung der schriftlichen Ausarbeitungen hierzu.
2. Hat die Stadt Köln ein besonderes stadtplanerisches Konzept hinsichtlich der Wohnungswirtschaft? Mit welchen Mitteln möchte die Stadt Köln in der Zukunft bezahlbares Wohnen in der Stadt Köln ermöglichen? Soweit vorhanden bitte ich um Zusendung entsprechender schriftlicher Ausarbeitungen.
3. Hat die Stadt Köln Studien in Auftrag gegeben oder sind der Stadt Köln Studien übermittelt worden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarktes in der Stadt Köln prognostizieren? Bitte senden Sie mir diese zu.
4. Gibt es in der Stadt Köln ein stadtplanerisches Verkehrskonzept, das zur Einhaltung der Luftreinhaltepläne dient? Gibt es ein stadtplanerisches Verkehrskonzept, das dem Klimaschutz dient? Wenn ja, senden Sie mir diese bitte zu.
5. Gibt es in der Stadt Köln stadtplanerische Konzepte oder Strategien, die explizit dem Klimaschutz dienen? Wenn ja, bitte ich um Zusendung der Ausarbeitungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum30. September 2019
-
2. November 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!