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Beratende Institutionen des Bundestags

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich dafür, welche Gremien und sonstige Institutionen das Parlament in beratnder Weise unterstützen. Auf der Website des Bundestags werden einige Ausschüsse, Gremien und Komissionen vorgestellt. Allerdings ist mir beispielsweis der Wissenschaftliche Dienst oder die Kommission für Anlagensicherheit dort nicht ersichtlich.

Ich möchte Sie daher um Übersendung eine Aufstellung bitten, aller vom Bundestag eingerichteter oder ihm zugeordneter Gremien, Kommissionen, Beiräte, Sachverständigendienste oder sonstige Institutionen, die eine beratende Rolle für das Parlament ausüben.
Wenn möglich unter Angabe der jeweiligen Grundlage (z.B. Einsetzungsbeschluss, Geschäftsordnung, Gesetz xy).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich interessiere mich dafür, welche Gremien und sonstig…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratende Institutionen des Bundestags [#167585]
Datum
30. September 2019 14:09
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich interessiere mich dafür, welche Gremien und sonstige Institutionen das Parlament in beratnder Weise unterstützen. Auf der Website des Bundestags werden einige Ausschüsse, Gremien und Komissionen vorgestellt. Allerdings ist mir beispielsweis der Wissenschaftliche Dienst oder die Kommission für Anlagensicherheit dort nicht ersichtlich. Ich möchte Sie daher um Übersendung eine Aufstellung bitten, aller vom Bundestag eingerichteter oder ihm zugeordneter Gremien, Kommissionen, Beiräte, Sachverständigendienste oder sonstige Institutionen, die eine beratende Rolle für das Parlament ausüben. Wenn möglich unter Angabe der jeweiligen Grundlage (z.B. Einsetzungsbeschluss, Geschäftsordnung, Gesetz xy). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratende Institutionen des Bundestags“ vom 30.0…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beratende Institutionen des Bundestags [#167585]
Datum
8. November 2019 19:01
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratende Institutionen des Bundestags“ vom 30.09.2019 (#167585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und etwaige Gründe der Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167585 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratende Institutionen des Bundestags“ vom 30.0…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beratende Institutionen des Bundestags [#167585]
Datum
2. Januar 2020 12:51
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratende Institutionen des Bundestags“ vom 30.09.2019 (#167585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Selbst die nachrangige zweimonatige Frist für besonders umfangreiche Anfragen - die ich hier nicht einmal zu erkennen vermag - ist damit erheblich Überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, den Grund der Verzögerung sowie zu erwartendem Zeitpunkt der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167585
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.