WLAN der Philipps-Universität Marburg

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

auf Ihre Frage: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?"

kann ich Ihnen folgende Antwort übermitteln: Nein, derzeit nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2019
  • Frist
    20. März 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die…
An Philipps-Universität Marburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Philipps-Universität Marburg [#167766]
Datum
3. Oktober 2019 11:08
An
Philipps-Universität Marburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Philipps-Universität Marburg“ v…
An Philipps-Universität Marburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Philipps-Universität Marburg [#167766]
Datum
6. November 2019 10:42
An
Philipps-Universität Marburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Philipps-Universität Marburg“ vom 03.10.2019 (#167766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167766 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Philipps-Universität Marburg
Sehr geehrter Herr Langner, zu Fragen, die Aspekte der IT-Sicherheit berühren, erteilt die Philipps-Universität g…
Von
Philipps-Universität Marburg
Betreff
WG: WLAN der Philipps-Universität Marburg [#167766]
Datum
7. November 2019 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, zu Fragen, die Aspekte der IT-Sicherheit berühren, erteilt die Philipps-Universität grundsätzlich keine Auskunft. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Ich möchte dieser mit folgenden Argumente…
An Philipps-Universität Marburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: WLAN der Philipps-Universität Marburg [#167766]
Datum
7. November 2019 17:09
An
Philipps-Universität Marburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Ich möchte dieser mit folgenden Argumenten widersprechen, in der Hoffnung Sie zu einem anderen Urteil in der Sache bewegen zu können. Die Nutzung von Deauthenticationpaketen ist keine Sicherheitsfunktion. Es handelt sich um die Ausnutzung einer Schwachstelle im Design des WPA2 Protokolls. Ein Angreifer kann dieser von Ihnen beschriebenen Sicherheitsfunktion auf mehrfachen Wegen trivialst ausweichen. Weiterhin ist die Nutzung laut Bundesnetzagentur ordnungswidrig. Weiterhin führe ich vorsorglich aus: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit / Geheimnis Das Bekanntwerden, ob die Hochschule solche Pakete einsetzt oder nicht, ist keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinne des Polizei- und Ordnungsrechtes sein. Es sind keine Bürgerunruhen zu erwarten. Des weiteren ist trivialst vor Ort zu ermitteln, ob solche Pakete genutzt werden oder nicht. Es handelt sich also auch nicht um ein zu schützendes Geheimnis im Sinne GeschGehG. Kritische Infrastrukturen Die Nutzung des Frequenzbandes im Rahmen einer Allgemeinzuteilung, kann schon allein deshalb nicht als „kritisch“ eingestuft werden, da laut Allgemeinzuteilung Störungen hinzunehmen sind. Des weiteren sind Hochschulen und deren IT Infrastruktur keine kritischen Infrastrukturen im Sinne der KRITIS Einstufung. Bekanntwerden von nachteiligen Informationen für die Behörde Ich möchte ebenso auf die Handreichung des DFN verweisen, zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen: „Gestritten wird darüber, ob auch solche Informationen von der Auskunftspflicht der Behörden erfasst sind, die der Behörde im Nachhinein negativ angelastet werden können. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Stimmen in der juristischen Fachliteratur sind sich allerdings dahingehend einig, dass die Behörden auch für sie möglicherweise nachteilige Informationen herausgeben müssen.“ Und letztlich Beauftragter für das Recht auf Information: Jeder hat das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz (nach § 12 LIFG ist dieser für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig) für das Recht auf Information anzurufen. Dieses Recht steht nicht nur den informationssuchenden Personen, sondern auch den um Auskunft angerufenen öffentlichen Stellen zu. Ich begehre daher erneut die angefragte Information Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167766 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Philipps-Universität Marburg“ [#167766] [#167766]
Datum
11. Dezember 2019 20:03
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167766 Die Hochschule verweigert die Auskunft und verweist auf Sicherheitsaspekte. Auf meiner Forschungswebseite: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de habe ich ausführlich dargelegt, dass es sich bei der Funktion nicht um eine Sicherheitsfunktion handelt. Weiterhin ist die Funktion rechtswidrig und allen deswegen keine Sicherheitsfunktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 167766.pdf Anfragenr: 167766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167766
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Philipps-Universität Marburg“ [#167766] [#167766]
Datum
14. Januar 2020 23:04
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167766 Die Hochschule verweigert die Auskunft und verweist auf Sicherheitsaspekte. Auf meiner Forschungswebseite: https://www.MeineHochschuleBehindertDaWLAN.de habe ich ausführlich dargelegt, dass es sich bei der Funktion nicht um eine Sicherheitsfunktion handelt. Weiterhin ist die Funktion rechtswidrig und allen deswegen keine Sicherheitsfunktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 167766.pdf Anfragenr: 167766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167766

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Philipps-Universität Marburg
Sehr geehrter Herr Langner, auf Ihre Frage: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) …
Von
Philipps-Universität Marburg
Betreff
AW: WG: WLAN der Philipps-Universität Marburg [#167766]
Datum
10. März 2020 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, auf Ihre Frage: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?" kann ich Ihnen folgende Antwort übermitteln: Nein, derzeit nicht. Mit freundlichen Grüßen