Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

KBA-Schreiben zum Konzept der Bundesregierung für saubere Luft

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

ich habe drei Fragen an Sie bezüglich des Schreiben zum Konzept der Bundesregierung für saubere Luft vom KBA.

- Die Entwürfe des Schreibens enthalten laut einer E-Mail vom 17.10.2018 noch den Satz "Die Maßnahme zur Hardware-Nachrüstung befindet sich derzeit noch in der Ausarbeitung und wird erst im Laufe des Jahres 2.019 zur Verfügung stehen" im vierten Absatz. Allerdings gab es laut einer E-Mail vom 19.10.2018 "nach eingehender Erörterung auf Leitungsebene" die Änderung des Entwurfes mit der Löschung des genannten Satzes. Diese Änderung war wohl nicht allen sofort klar bzw. bewusst von wem diese Eröterung kam, s. einer E-Mail vom 06.11.2018.
Daher meine Bitte, dass Sie mir die Eröterung (inhaltlich und von wem) und wie es zu dieser Entscheidung kam zuschicken. Außerdem würde mich interessieren wie viele PKW Halter das Schreiben mit und ohne den gelöschten Satz erhalten haben.

- Meine zweite Frage an Sie ist, warum nur die deutschen Premium Hersteller genannt werden. Tatsächlich wurde zB. von Renault als erstes ein Programm vorgestellt und wird dennoch nicht in dem Schreiben genannt, auch in [1, vorletzter Absatz] nachzulesen. Hier meine Bitte, dass Sie mir erklären auf welcher Basis dies entschieden worden ist.

- Meine dritte Frage ist, warum der Hinweis auf die "Flottenerneuerung" vergleichsweise oft genannt wird und der Hinweis auf die Hardware Nachrüstung zunächst nur in einem Satz geannt wird und dann sogar entfernt wurde. Soll dies ("indirekt") durch das BMVI/KBA den Verkauf NEUER Autos befördern? Gab es hier Einflüsse durch Lobbyisten beispielsweise des VDA (inkl. BMW, Daimler, VW)? Auch hier würde ich um eine Erklärung des Sachverhaltes bitten.

Da es sich hier um stark eingegrenzte Datums- und Firmenangaben und vorallem um erbetene Erklärungen handelt gehe ich davon aus, dass es sich um keinen besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung.

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.

[1] https://www.spiegel.de/auto/aktuell/diesel-affaere-kba-wirbt-fuer-umtauschpraemien-von-bmw-daimler-und-vw-a-1237029.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hab…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KBA-Schreiben zum Konzept der Bundesregierung für saubere Luft [#167819]
Datum
3. Oktober 2019 23:19
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe drei Fragen an Sie bezüglich des Schreiben zum Konzept der Bundesregierung für saubere Luft vom KBA. - Die Entwürfe des Schreibens enthalten laut einer E-Mail vom 17.10.2018 noch den Satz "Die Maßnahme zur Hardware-Nachrüstung befindet sich derzeit noch in der Ausarbeitung und wird erst im Laufe des Jahres 2.019 zur Verfügung stehen" im vierten Absatz. Allerdings gab es laut einer E-Mail vom 19.10.2018 "nach eingehender Erörterung auf Leitungsebene" die Änderung des Entwurfes mit der Löschung des genannten Satzes. Diese Änderung war wohl nicht allen sofort klar bzw. bewusst von wem diese Eröterung kam, s. einer E-Mail vom 06.11.2018. Daher meine Bitte, dass Sie mir die Eröterung (inhaltlich und von wem) und wie es zu dieser Entscheidung kam zuschicken. Außerdem würde mich interessieren wie viele PKW Halter das Schreiben mit und ohne den gelöschten Satz erhalten haben. - Meine zweite Frage an Sie ist, warum nur die deutschen Premium Hersteller genannt werden. Tatsächlich wurde zB. von Renault als erstes ein Programm vorgestellt und wird dennoch nicht in dem Schreiben genannt, auch in [1, vorletzter Absatz] nachzulesen. Hier meine Bitte, dass Sie mir erklären auf welcher Basis dies entschieden worden ist. - Meine dritte Frage ist, warum der Hinweis auf die "Flottenerneuerung" vergleichsweise oft genannt wird und der Hinweis auf die Hardware Nachrüstung zunächst nur in einem Satz geannt wird und dann sogar entfernt wurde. Soll dies ("indirekt") durch das BMVI/KBA den Verkauf NEUER Autos befördern? Gab es hier Einflüsse durch Lobbyisten beispielsweise des VDA (inkl. BMW, Daimler, VW)? Auch hier würde ich um eine Erklärung des Sachverhaltes bitten. Da es sich hier um stark eingegrenzte Datums- und Firmenangaben und vorallem um erbetene Erklärungen handelt gehe ich davon aus, dass es sich um keinen besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung. Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende. [1] https://www.spiegel.de/auto/aktuell/diesel-affaere-kba-wirbt-fuer-umtauschpraemien-von-bmw-daimler-und-vw-a-1237029.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten Sehr geehrte<In…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
21. Oktober 2019 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrec Sehr geehrte<Inform…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrec
Datum
1. November 2019 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrec [#167819] Sehr gee…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrec [#167819]
Datum
2. November 2019 23:18
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Bescheidsagung. Ich werde die Frist um 2 Wochen verlängern. Allerdings möchte ich noch kurz erwähnen, dass der Umfang für das KBA nicht besonders problematisch sein sollte, da es sich primär um erbetene Erklärungen zu (Amts-) Entscheidungen handelt. Aber trotzdem vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 167819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167819
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten Sehr geehrte<In…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
10. Dezember 2019 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#167819] Sehr…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 511-180/002#463-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#167819]
Datum
6. Januar 2020 12:43
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Vielen Dank für Ihre E-Mail. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 167819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167819
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.